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Scheidung

Was sie über den Versorgungsausgleich wissen sollten

Worum geht es beim Versorgungsausgleich? Warum ist er so wichtig?

Geht es um die Scheidung, ist Geld immer ein Thema. Das Thema „Versorgungsausgleich“ wird aber eher stiefmütterlich behandelt. Meist geht es um Unterhalt oder Zugewinnausgleich, das Thema Versorgungsausgleich spielt selten eine Rolle. Grund dürfte sein, dass niemand so richtig weiß, um was es genau geht und wie die Ansprüche berechnet werden. Dabei dürfen Sie nicht übersehen, dass es gerade beim Versorgungsausgleich um richtig viel Geld geht, insbesondere dann, wenn nur einer der Ehepartner gearbeitet und verdient hat, während der andere vielleicht wenig gearbeitet oder nur den Haushalt geführt hat. Also: Sie sollten sich im eigenen Interesse mit dem Thema befassen. Eigentlich ist es einfach. Ihre Aufgabe dabei ist überschaubar, aber auch unabdingbar.

Das Wichtigste

  • Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner so aufgeteilt, dass jeder Partner in etwa die gleichen Ansprüche hat.
  • In den Versorgungsausgleich fließen alle Anwartschaften (Ihre späteren Ansprüche auf Rente) ein, die Sie zur Alterssicherung gegen einen Rentenversorgungsträger erworben haben.
  • Derjenige Ehepartner, der mehr Rentenanwartschaften erworben hat, muss die Hälfte an denjenigen Partner abtreten, der weniger erworben hat.
  • Derjenige Ehepartner, der während der Ehe den Haushalt führte und die Kinder betreute und/oder gar nicht oder geringfügig gearbeitet hat, erwirbt mit dem Versorgungsausgleich eine verbesserte Alterssicherung.
  • Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht ohne Antrag durchgeführt.
  • Das Familiengericht übersendet nach Eingang des Scheidungsantrags Formulare, in denen beide Ehepartner Auskunft über ihre Rentenversorgungsanwartschaften erteilen müssen. Um den Versicherungsverlauf abzuklären und das Scheidungsverfahren nicht zu verzögern, empfiehlt sich, beim Versorgungsträger eine Kontenklärung herbeizuführen.
  • Sie können den Versorgungsausgleich ehevertraglich regeln, indem Sie darauf verzichten oder z.B. zum Ausgleich bestimmte Vermögenswerte übertragen.
  • Der Versorgungsausgleich entfällt, wenn die Rentenanwartschaften beider Eheleute annähernd gleich hoch oder sehr gering sind. Bei Ehen unter drei Jahren wird er nur auf Antrag durchgeführt. Er unterbleibt vollständig, wenn die Durchführung unbillig erscheint und es einem Ehepartner unzumutbar wäre, Versorgungsanwartschaften übertragen zu müssen.

Um was geht es beim Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner ausgeglichen. Anwartschaft bedeutet, dass Sie Anspruch auf Rente erwerben. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, in Fällen, in denen ein Ehepartner beispielsweise wegen der Kindererziehung keine oder nur eine geringfügige Erwerbstätigkeit ausüben und deshalb nur geringe Anwartschaften erzielen konnte, einen Ausgleich herbeizuführen.

Um welche Rentenansprüche geht es?

In den Versorgungsausgleich fließen alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche ein. In Betracht kommen:

  • Rentenanwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer Rentenversicherung eines Bundeslandes oder der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • betriebliche Altersversorgung
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • berufsständische Versorgungswerke bei Freiberuflern
  • Private Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherung)

Anwartschaften aus einer privaten Kapitallebensversicherung spielen beim Versorgungsausgleich keine Rolle. Sie werden innerhalb des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.

Wie erfolgt der Versorgungsausgleich rechnerisch?

Wird Ihre Ehe geschieden, werden alle während der Ehe erworbenen Anwartschaften beider Partner zusammengerechnet. Dann erhält derjenige, der weniger Anwartschaften angesammelt hat, die Hälfte der Differenz dessen, was der andere mehr angesammelt hat, auf sein Rentenkonto eingezahlt. Soweit Sie noch kein Rentenkonto unterhalten, wird beim jeweiligen Versorgungsträger eigens eines für Sie eingerichtet. Dieser Vorgang ist der Versorgungsausgleich.

Aus der Sicht des Ehepartners, der in der Ehe weniger verdient und weniger Rentenanwartschaften erworben hat, ergibt sich der Vorteil, dass er an den Rentenanwartschaften des besser verdienenden Ehepartners beteiligt wird. Es sichert sich damit seinen Lebensstandard im Alter oder hat, wenn er nicht oder nur wenig gearbeitet hat, wenigstens eine Grundsicherung. Der Versorgungsausgleich ist damit Ausdruck der Lebens- und Schicksalsgemeinschaft, an der beide Ehepartner finanziell gleichermaßen beteiligt sein sollen. Insbesondere werden Haushaltsführung und Kinderbetreuung eines Ehepartners der Arbeitsleistung des anderen gleichgestellt.

Wenn man jung ist, denkt man, Geld sei alles, erst wenn man älter wird, merkt man, daß es alles ist.

Oscar Wilde

Warum ist der Versorgungsausgleich so wichtig?

Aus Sicht des Ehepartners, der in der Ehe mehr verdient und mehr Rentenanwartschaften erworben hat, ergibt sich der Nachteil, dass er die Hälfte seiner Rentenanwartschaften an den weniger verdienenden Ehepartner übertragen muss. Für beide Partner geht es also um Geld. Das merken Sie spätestens, wenn Sie die Rente beantragen, auch wenn im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht unbedingt abzusehen ist, um wieviel Geld es genau geht. Mit dem Versorgungsausgleich stellen Sie jedenfalls die Weichen.

Warum ist der Versorgungsausgleich nur ein Thema am Rande?

Das Familiengericht führt anlässlich Ihrer Scheidung den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Es braucht dafür keinen Antrag. Das Gericht beziffert nach Auskunft der Rentenversicherungsträger den Betrag, den der besserverdienende Ehegatte an den schlechter verdienenden Ehegatten übertragen muss. Der Vorgang verläuft automatisch. Sie selbst haben es nicht in der Hand, das Verfahren zu steuern oder gar die Höhe der Beträge mitzubestimmen.

Warum muss ich mich trotzdem mit dem Thema Versorgungsausgleich beschäftigen?

Auch wenn der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt wird, ist Ihre Mitwirkung gefragt. Das Familiengericht wird, nachdem der Scheidungsantrag eingegangen ist, Ihnen und Ihrem Ehepartner ein Formular übersenden, in dem Sie Antworten zu Ihren Rentenversicherungsangelegenheiten geben müssen. In vielen Fällen ergeben sich Unstimmigkeiten über den Versicherungsverlauf. Daraus ergeben sich Rückfragen an den Rentenversicherungsträger oder an Ihre Person, die das Scheidungsverfahren erheblich verzögern können. Wenn Sie dann noch Unterlagen recherchieren müssen, geht oft viel Zeit ins Land. Es sollte also Ihre Aufgabe sein, eine Kontenklärung herbeizuführen. Dies bedeutet, dass Sie möglichst bei einer Geschäftsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, in dem Ihr Versicherungsverlauf daraufhin überprüft wird, ob alle versicherungsrelevanten Beschäftigungszeiten erfasst sind. Viele wissen nicht, dass auch Berufsausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten Rentenansprüche begründen. Diese Zeiten sind im Versicherungsverlauf oft nicht erfasst.

Sie können den Versorgungsausgleich auch selbst gestalten

Sie können das Scheidungsverfahren zusätzlich beschleunigen, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über den Versorgungsausgleich einvernehmlich verständigen. So können Sie beispielsweise den Versorgungsausgleich vollständig ausschließen und verzichten oder vereinbaren, dass nur bestimmte Anwartschaften auszugleichen sind. Typisches Beispiel ist, dass ein Ehepartner auf dem Versorgungsausgleich verzichtet und ihm dafür die gemeinsame Immobilie oder ein anderer Vermögenswert überschrieben wird. Wichtig ist, dass die Vereinbarung interessengerecht ist und keinen Ehepartner einseitig benachteiligt. Sie können solche Vereinbarungen beim Notar abschließen oder im Scheidungstermin protokollieren lassen.

Wann ist der Versorgungsausgleich ausgeschlossen?

Ein Versorgungsausgleich unterbleibt, wenn er unbillig erscheint. Typischer Fall ist, dass eine Ehe noch keine drei Jahre bestanden hat. Dann wird ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehepartners durchgeführt. Unbilligkeit wird auch angenommen, wenn ein Ehegatte während der Ehe und der Trennungszeit seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem gemeinsamen Kind nicht nachgekommen ist oder z.B. über Jahre hinweg das gemeinsame minderjährige Kind massiv sexuell missbraucht hat. Geht die Ehefrau der Prostitution nach und verletzt nachhaltig ihre eheliche Treue, soll der Versorgungsausgleich nur dann grob unbillig sein, wenn sie besonders illoyal und grob leichtfertig den Aufbau einer eigenen Altersversorgung unterlassen hat. Ein Ausgleich erfolgt auch dann nicht, wenn die Versorgungsansprüche beider Ehepartner annähernd gleich hoch (Grenzwert ca. 50 EUR monatlich) oder sehr gering sind.

Fazit

Der Versorgungsausgleich stellt ein wichtiges finanzielles Thema im Zuge einer Scheidung dar. Alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche fließen mit ein. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht durchgeführt, es bedarf jedoch Ihrer Mithilfe.

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Datum 18. September 2018

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