Ihr starker Partner im Familienrecht

Mit Scheidung.com können Sie bequem und einfach von zu Hause aus den Scheidungsantrag online einreichen. Deutschlandweit und international. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Alle Gespräche sind kostenfrei.

Scheidung online von iurFRIEND®

Gratis-Infopaket — Gratis-Beratung* — Gratis-Kostenvoranschlag — Online-Scheidungsantrag

Scheidung Online ist der moderne Weg zur Scheidung und an allen Deutschen Gerichten anerkannt!
Die Online-Scheidung ist der moderne Weg zur Scheidung und an allen deutschen Gerichten anerkannt.

Die iurFRIEND®-Scheidung ist die Alternative zur herkömmlichen Scheidung und hilft Ihnen seriös, schnell und preiswert bei der Durchführung Ihrer Scheidung.

Mehr als 10.000 Scheidungen haben wir mit unseren handverlesenen Kooperationsanwälten durchgeführt. Wir legen größten Wert auf Service, Zufriedenheit, Transparenz und Erreichbarkeit.

Es ist bei uns selbstverständlich, dass Sie immer nur den vorbildlichen Preis zu begleichen haben! Das bedeutet für Sie: Keiner kann die Scheidung günstiger anbieten!  

  Hier Scheidung online einreichen

Kostenloses Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten!
FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder!

Inhaltsverzeichnis

  1. Scheidung online - Ablauf, Voraussetzungen & Vorteile
    1. Bin ich für die Online-Scheidung geeignet?
    2. Wie ist der Ablauf der Online-Scheidung?
      1. Informationen einholen
      2. Online-Scheidungsantrag ausfüllen
      3. Vollmacht unterschreiben
      4. Einvernehmliche oder streitige Scheidung
      5. Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehepartner
      6. Durchführung des Versorgungsausgleichs
      7. Scheidungstermin bei Gericht
      8. Scheidungsbeschluss
    3. Welche Voraus­setzungen gibt es, damit ich die Scheidung online durchführen kann?
      1. Trennungszeit von weniger als einem Jahr
      2. Strittige Scheidung nach einem Jahr der Trennung
      3. Einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung
      4. Für das Scheitern einer Ehe besteht gem. § 1566 BGB folgende Vermutung:
      5. Kann ich auch zuerst eine persönliche Beratung haben?
      6. Ist eine Online-Scheidung bei den Familiengerichten eigentlich anerkannt?
      7. Was passiert, wenn mein Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden ist?
      8. Was sind die Unterschiede zwischen einer Online-Scheidung mit Scheidung.com und anderen Anbietern?
      9. Was für eine herkömmliche Kanzlei spricht
      10. Was für die moderne Scheidung über Scheidung.com spricht
      11. Wie funktioniert eine Online-Scheidung überhaupt?
      12. Geht eine Online-Scheidung auch, wenn ich im Ausland bin?
      13. Was ist, wenn ich keine Email Adresse habe?
      14. Wie kommunizieren Sie mit Ihrem Scheidungsservice?
  2. Scheidung einreichen & Scheidung durchführen
    1. Wo wird die Scheidung durchgeführt und welches Gericht ist zuständig?
    2. Wer sollte den Scheidungsantrag einreichen?
    3. Kostet das mehr, wenn wir beide gemeinsam den Scheidungsantrag stellen?
    4. Muss ich zu Ihnen nach Düsseldorf, Berlin oder einer der über 250 Kooperationsbüros kommen?
    5. Kann man mit Ihnen auch einen persönlichen Termin ausmachen?
    6. Muss ich den Scheidungsantrag online stellen oder kann ich den Antrag auch auf eine andere Art und Weise einreichen?
    7. Wird mit dem Ausfüllen des Formulars für den Scheidungsantrag direkt ein Vertrag mit dem Anwalt abgeschlossen?
    8. Muss ich persönlich zum Gerichtstermin erscheinen?
    9. Was passiert nach dem Absenden des Scheidungsantrags?
  3. Kostenberechnung & Kosten sparen
    1. Ist eine Online-Scheidung preiswerter als eine „herkömmliche Scheidung“?
    2. Wie kann ich mit einer Online-Scheidung maximal Kosten sparen?
    3. Was kostet eine Scheidung über Scheidung.com?
    4. Ist die Online-Scheidung woanders günstiger?
    5. Kann ich auch meine Rechnung in Raten bezahlen?
    6. Wann muss ich überhaupt die Rechnung bezahlen?
    7. Wann kann ich Verfahrens­kostenhilfe beantragen?
    8. Kann ich die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
  4. Sicherheit & Vertrauen bei meiner Scheidung
    1. Sind meine Daten bei Scheidung.com sicher?
    2. Was passiert nach dem Absenden des Formulars?
    3. Gibt es Erfahrungen von anderen, die bereits den Service von Scheidung.com in Anspruch genommen haben?
    4. Kann ich Scheidung.com vertrauen?
    5. Wer steckt hinter Scheidung.com?
    6. Gibt es Referenzen, die ich kontaktieren darf?
    7. Es gibt so viele Anbieter, die die Online-Scheidung anbieten, warum sollte ich mich für Scheidung.com entscheiden?
    8. Gibt es vielleicht sogar eine TV-Reportage oder Zeitungsartikel über den Scheidungsservice?
    9. Hat Scheidung.com Auszeichnungen oder sonstige Zertifikate erhalten?
    10. Warum bin ich bei Scheidung.com richtig?
  5. Scheidungsservice & Anwalt
    1. Geht die Scheidung auch ohne Anwalt?
    2. Reicht ein einziger Anwalt für meine Scheidung aus?
    3. Was sind die Unterschiede zwischen iurFRIEND®-Scheidung und anderen?
    4. Woran erkenne ich, ob ein Scheidungsservice seriös ist und ich ihm vertrauen kann?
  6. Gratis-Infopaket, Checklisten & Frage stellen
    1. Gibt es bei Scheidung.com ein Gratis-Infopaket?
    2. Welche Checklisten finde ich auf Scheidung.com?
    3. Kann ich auch kostenlos bei Scheidung.com eine Frage stellen?
  7. Fazit und Ausblick

Scheidung online - Ablauf, Voraussetzungen & Vorteile

Bin ich für die Online-Scheidung geeignet?

Bei Scheidung.com sind Sie sowohl für eine Online-Scheidung, als auch für eine herkömmliche Scheidung vor Ort bestens geeignet! Es spielt mittlerweile überhaupt keine Rolle mehr, wie einfach oder kompliziert Ihre Situation ist – Sie können Ihre Scheidung immer online beantragen! Auch in nicht ganz so einfachen Fällen sind wir und unsere handverlesenen Kooperationsanwälte während des gesamten Verfahrens für Sie da. Mithilfe unserer langjährigen Erfahrung haben wir für Sie einen kurzen Test vorbereitet, mit dem Sie feststellen können, ob für Sie eine Online-Scheidung in Frage kommt oder nicht.

Wie ist der Ablauf der Online-Scheidung?

Der Ablauf einer Online-Scheidung ist sehr einfach. Mit folgenden einfachen Schritten gelangen Sie ans Ziel:

Informationen einholen

Zuerst können Sie sich gerne unser Gratis-Infopaket und auch den kostenlosen Kostenvoranschlag anfordern. Wenn Sie mögen, rufen Sie uns einfach an und machen einen Gesprächstermin aus, alle Gespräche* mit uns sind immer kostenfrei!

Online-Scheidungsantrag ausfüllen

Wenn Sie alle Fragen geklärt haben und ein gutes Gefühl bei Scheidung.com haben, dann können Sie gerne unseren unverbindlichen Online-Scheidungsantrag kurz ausfüllen (Dauer ca. 3 bis 5 Minuten) und absenden. Sie erhalten dann alle Unterlagen per Email und Post zugesandt.

Ablauf der Scheidung
Schaubild: Ablauf der Scheidung

Vollmacht unterschreiben

Wenn Sie dann die Vollmacht unterschrieben an uns zurücksenden (per Email, Post oder in jeglicher anderen Schriftform), kann das eigentliche Scheidungsverfahren beginnen. Wir stimmen uns immer mit Ihnen ab, sind immer für Sie erreichbar und werden alle Aufgaben und Anliegen für Sie übernehmen, die während des Scheidungsverfahrens anfallen! Sie müssen sich um nichts Sorgen machen.

Vollmacht

Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir Ihre Vollmacht.

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Checkliste

Einvernehmliche oder streitige Scheidung

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung haben Sie sich bereits über die meisten Scheidungsfolgen geeinigt. Dies führt dazu, dass Ihre Scheidung viel schneller und kostengünstiger durchgeführt werden kann.

Sollten Sie merken, dass Ihre Scheidung in die falsche Richtung verläuft, können Sie mithilfe eines Mediators Ihre Scheidung wieder auf die einvernehmliche Bahn leiten lassen. Dadurch vermeiden Sie eine streitige Scheidung, die sich über mehrere Jahre hinziehen könnte.

Einver­nehmliche vs. streitige Scheidung
Schaubild: Einver­nehmliche vs. streitige Scheidung

Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehepartner

Nachdem Sie die Gerichtsgebühren an das zuständige Gericht überwiesen haben, sendet das Gericht den Scheidungsantrag auf förmlichen Postweg an Ihren Ex-Partner.

Durchführung des Versorgungsausgleichs

Der sogenannte Versorgungsausgleich(VA) wird vom Gericht durchgeführt. Dazu erhalten Sie Formulare, die Sie beide bitte ausfüllen und dem Gericht direkt zusenden.

Scheidungstermin bei Gericht

Normalerweise müssen beim 10-15 minütigen Scheidungstermin beide Ehepartner persönlich erscheinen. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel Krankheit oder Sie leben im Ausland. Der Scheidungstermin ist bei der einvernehmlichen Scheidung absolut unproblematisch. Zudem ist einer unserer handverlesenen und kompetenten Scheidungsanwälte anwesend und begleitet Sie während des Termins.

Scheidungs­termin vor Gericht
Schaubild: Scheidungs­termin vor Gericht

Scheidungsbeschluss

Der Familienrichter fällt dann am Ende des Verfahrens den Scheidungsbeschluss, der Ihnen dann nach ca. 4 Wochen per Post zugestellt wird. Dann sind Sie rechtskräftig geschieden, und können zum Beispiel auch wieder Ihren Mädchennamen annehmen, falls gewünscht.

Namensänderung nach Scheidung

Wie Sie eine Namensänderung durchführen können und was Sie dafür brauchen.

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Checkliste

Welche Voraus­setzungen gibt es, damit ich die Scheidung online durchführen kann?

Sie können jeder Zeit den Online-Antrag ausfüllen und absenden! Leben Sie bereits ca. 9-10 Monate getrennt? Dann können wir mit der Scheidung beginnen. Eine Trennung liegt bei Ihnen auch dann vor, wenn Sie sich in derselben Wohnung / Haus getrennt haben. Manchmal wissen Sie nicht, ob Ihr Partner der Scheidung zustimmen wird oder nicht, das spielt keine Rolle mehr, wenn klar ist, dass Ihre Beziehung unheilbar zerrüttet ist. Wenn Ihr Partner im Ausland wohnt oder eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche hat, kann oftmals Ihre Scheidung auch ohne Wartezeit sofort eingereicht werden.

Sie sind den Bund der Ehe eingegangen mit allen Rechten und Pflichten. Diesen weitreichenden Vertrag wollen Sie durch die Scheidung wieder lösen. Wie bei allen Verträgen unterliegt die „Kündigung der Ehe“ auch bestimmten Voraussetzungen. Falls Probleme bei den Voraussetzungen auftauchen sollten, hat der Familienrichter immer das letzte Wort bei der Entscheidung. Im deutschen Scheidungsrecht werden vier Fälle unterschieden, bei denen Ihre Ehe als (automatisch) gescheitert gilt:

Trennungszeit von weniger als einem Jahr

Bei einer Scheidung mit einer Trennungszeit von unter einem Jahr handelt es sich um die sogenannte Härtefallscheidung. Sie wird in Deutschland ganz selten durchgeführt, weil Sie stringenten Voraussetzungen unterliegt, die meist durch einen Gutachter überprüft werden müssen. §§ 1565 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regeln das „Scheitern der Ehe“. Folgende Fälle können zu einer Härtefallscheidung führen:

  • Sie erwarten von Ihrem neuen Partner ein Kind
  • Einer von ihnen konsumiert Drogen oder ist alkoholabhängig
  • Sie wurden vom Ex-Partner misshandelt
  • Sie wurden vom Ex-Partner sexuell erniedrigt
  • Ihr Ex-Partner verhält sich „grob ehrverletzend“ gegenüber Ihnen.
Härtefall Scheidung
Schaubild: Härtefall Scheidung

Es liegt kein Härtefall vor, wenn Sie erst seit kurzem verheiratet sind. Auch dann müssen Sie das Trennungsjahr abwarten, damit Sie Ihr Scheidungsverfahren einleiten können. Selbstverständlich können Sie den Online-Scheidungsantrag auch schon zu einem früheren Zeitpunkt stellen.

Strittige Scheidung nach einem Jahr der Trennung

Eine solche Scheidung ist auch möglich, aber ein bisschen schwieriger. Wenn Sie die Scheidung möchten und Ihr Ex-Partner nicht, dann müssen Sie beweisen, dass es nachvollziehbare Gründe gibt, die es Ihnen erlauben, nach nur einem Trennungsjahr die Scheidung einzuleiten. Ein Grund wäre beispielsweise, wenn Sie mit einem neuen Lebenspartner zusammenleben; dann macht es keinen Sinn, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen drei Jahre Trennungszeit bis zum bitteren Ende durchhalten müssen.

Einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung

Bei der Scheidung verhält es sich wie sonst auch im Leben. Alles, was Sie einvernehmlich regeln können, kann nur Vorteile haben. Wenn Sie als Ehepaar beide die Scheidung wollen, können Sie dies schneller, unkomplizierter und deutlich preiswerter erreichen, als bei einer streitigen Scheidung. Auf die Scheidungsgründe kommt es dabei überhaupt nicht an, nur über folgende Punkte sollten Sie eine Einigkeit erzielt haben:

  • Verteilung der Ehewohnung
  • Aufteilung des Hausrats
  • Wenn Sie gemeinsame Kinder haben: Umgangsrecht und Sorgerecht
  • Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Für das Scheitern einer Ehe besteht gem. § 1566 BGB folgende Vermutung:

§ 1566 BGB
Vermutung für das Scheitern

(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Dies bedeutet, dass Sie spätestens nach drei Jahren Trennungszeit die Scheidung durchführen lassen können. Den Scheidungsantrag selbst können Sie natürlich bereits wesentlich früher einreichen.

Auch wenn Ihr Ehepartner der Scheidung immer noch widersprechen sollte, spricht der Familienrichter nach drei Jahren Trennung das Scheidungsurteil aus.

Kann ich auch zuerst eine persönliche Beratung haben?

Sie können gerne persönlich in einem unserer Büros in Deutschland vorbeikommen oder vorab einen Termin ausmachen. Alternativ können Sie uns auch gerne telefonisch kontaktieren oder uns schriftlich eine Frage stellen.

Ist eine Online-Scheidung bei den Familiengerichten eigentlich anerkannt?

Als Alternative zur herkömmlichen Scheidung wird die Online-Scheidung bei allen deutschen Familiengerichten selbstverständlich anerkannt. Alle Angelegenheiten können heutzutage online, per Telefon, in Ihrer geschützten Webakte, oder sogar per Videokonferenz erledigt werden. Lediglich der ca. 15 Minuten dauernde Gerichtstermin am Ende Ihres Scheidungsverfahrens muss, mit einigen Ausnahmen, grundsätzlich persönlich wahrgenommen werden.

Was passiert, wenn mein Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden ist?

Sollte Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmen, können Sie dennoch die Scheidung beantragen, wenn Sie ausreichend Gründe für eine Scheidung vorweisen können. Sind Sie zum Beispiel nach der Trennung eine neue Beziehung eingegangen, reicht dies als Grund oftmals aus, um nach ca. 9-10 Monaten Trennungszeit auch ohne Zustimmung Ihres Ehepartners eine Scheidung durchführen zu können.

Alle Sorge hat ein Ende, wenn wir einen festen Entschluss gefasst haben.

Marcus Tullius Cicero (106 v. Chr. - 43 v. Chr.)

Was für eine herkömmliche Kanzlei spricht

Es gibt Menschen, die benötigen beim Thema Trennung und Scheidung den persönlichen Kontakt zu einem Rechtsanwalt in einer Anwaltskanzlei. Das ist auch völlig in Ordnung.
Sie sollten dann nur den richtigen Scheidungsanwalt für sich gefunden haben. Denn häufig müssen Sie beim ersten Termin in einer Kanzlei direkt eine Gebühr in Höhe von bis zu 190 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlen.

Was für die moderne Scheidung über Scheidung.com spricht

Die Servicequalität von Scheidung.com ist mehrfach TÜV-zertifiziert und geprüft. Scheidung.com arbeitet nur mit sorgfältig geprüften Anwälten zusammen. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie nicht nur maximal bei Ihrer Scheidung sparen werden, sondern auch unseren einmaligen „Rund-um-sorglos-Service“ von Scheidung.com in Anspruch nehmen können. Wir begleiten Sie durch Ihr Scheidungsverfahren, bis Sie Ihren Scheidungsbeschluss in den Händen halten.

Expertentipp:


Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kann Ihre Versicherung die Kosten für die Erstberatung übernehmen. Fragen Sie nach!

Die moderne Technik hat mittlerweile auch den herkömmlichen Prozess der Scheidung weiterentwickelt. Heutzutage kann ein Scheidungsverfahren problemlos telefonisch oder bei Bedarf auch mithilfe von Videoübertragungen abgewickelt werden. Darüber hinaus erhalten Sie durch eine sogenannte Webakte des Online-Scheidungsservices oft einen noch besseren Service als bei einer traditionellen Kanzlei.

Eine Webakte ist ein persönlicher und passwortgeschützter Bereich, in dem Sie Dokumente hochladen können, Fragen stellen können und rund um die Uhr mit Ihrem Scheidungsservice kommunizieren können. Dank dieser Webakte haben Sie somit während des gesamten Scheidungsverfahrens jeder Zeit Zugriff auf Ihre Unterlagen und sind so immer auf dem neuesten Stand.

Wie funktioniert eine Online-Scheidung überhaupt?

Haben Sie Interesse an der Online-Scheidung bei Scheidung.com, nehmen Sie am besten zuerst Kontakt zu uns auf. Wenn Sie meinen, dass wir der richtige Ansprechpartner für Sie sind, dann füllen Sie unser Online-Scheidungsformular aus und lassen uns das Formular zukommen. Den Rest erledigen wir von Scheidung.com und unsere Kooperationspartner für Sie. Am Ende des Scheidungsverfahrens müssen Sie als Ehepaar noch den Gerichtstermin wahrnehmen und sind anschließend rechtskräftig geschieden.

Während der gesamten Zeit können Sie uns jeder Zeit telefonisch erreichen. Sie müssen uns nie hinterher telefonieren und hoffen, dass Sie zurückgerufen werden. Auf diese Weise erhalten Sie immer direkt die Antworten auf Ihre Fragen.

Welche weiteren Vorteile hat eine Online-Scheidung für mich?

Mittlerweile eignet sich die moderne Form der Scheidung für alle Scheidungswilligen und hat viele Vorteile:

  • Mithilfe Ihres Smartphones können Sie Ihre Scheidung von überall aus vollständig steuern.
  • Allein zum letztendlichen Gerichtstermin müssen Sie persönlich erscheinen, außer, Sie sind sehr krank oder befinden sich im Ausland.
  • Für die Termine müssen Sie sich auch nicht mehr extra einen Tag Urlaub nehmen.
  • Auch der Gerichtstermin wird in Zukunft über das Internet abgewickelt werden können, sodass Sie Ihr Scheidungsverfahren komplett online erledigen können.
  • Die Abwicklung Ihrer Scheidung über das Internet ist die modernste Form der Scheidung.
  • Bei Fragen bezüglich Ihres Scheidungsverfahrens können Sie von Ihrem Scheidungsservice erwarten, dass er für Sie rund um die Uhr erreichbar ist.
  • Eine Online-Scheidung ist grundsätzlich immer preiswerter als die herkömmliche Scheidung mit zwei verschiedenen Rechtsanwälten.

Vorbereitungen auf den Scheidungstermin

Alle Infos zur Vorbereitung auf den Scheidungstermin beim Gericht, so dass...

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Checkliste

Geht eine Online-Scheidung auch, wenn ich im Ausland bin?

Gerade, wenn Sie im Ausland sind, bietet sich die moderne Internet-Scheidung an! Mit der Technologie von heute ist es überhaupt kein Problem mehr, hervorragend miteinander zu kommunizieren. Wir führen Gespräche per Telefon und auch per Videokonferenz durch. Da wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar sind, können Sie uns jeder Zeit erreichen, egal in welchem Land Sie sich gerade befinden!

Zudem erhalten Sie bei uns Zugriff auf die sogenannte iurFRIEND-Akte. Dabei handelt es sich um Ihren ganz persönlichen Bereich, den Sie passwortgeschützt jeder Zeit benutzen können, um beispielsweise Dokumente hochzuladen oder einfach nur den Status Ihres Scheidungsverfahrens zu erfahren.

Was ist, wenn ich keine Email Adresse habe?

Falls Sie keine E-Mail-Adresse haben, ist das überhaupt kein Problem. Wir können Ihnen alle Unterlagen auch gerne per Post zusenden. Selbstverständlich legen wir Ihnen auch immer einen von uns frankierten Rückumschlag bei, sodass Ihnen auf diesem Wege keine Kosten entstehen.

Wie kommunizieren Sie mit Ihrem Scheidungsservice?

Sie können über alle möglichen Kommunikationsmittel Kontakt zu uns aufnehmen. Am besten rufen Sie unseren InfoPOINT Familienrecht an, der 24 Stunden am Tag erreichbar ist und Ihnen immer gerne weiterhilft. Ob per E-Mail, Telefon, SMS, WhatsApp-Nachricht oder bei Bedarf auch per Videogespräch. Wenn Sie uns vor Ort in unseren Büros in Deutschland aufsuchen möchten, geht das meist sogar ohne vorherigen Termin.

Kostenvoranschlag

Was würde es kosten?
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Scheidung einreichen & Scheidung durchführen

Wo wird die Scheidung durchgeführt und welches Gericht ist zuständig?

Zuerst einmal spielt es überhaupt keine Rolle, wo Sie geheiratet haben oder wo unsere Büros bzw. die Büros unserer Kooperationspartner sind. Sie können sich auch nicht frei aussuchen, bei welchem Amtsgericht Sie die Scheidung einreichen möchten. Für die Einreichung der Scheidung gibt es Vorschriften:

  • Wenn Sie beide im selben Gerichtsbezirk wohnen, dann ist das dort zuständige Gericht für Ihre Scheidung zuständig.
  • Wenn Sie ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren haben, dann ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Elternteil mit dem Kind wohnt.
  • Haben Sie keine gemeinsamen Kinder, dann spielt der Ort Ihrer letzten gemeinsamen Wohnung eine Rolle, falls einer von Ihnen beiden noch in diesem Gerichtsbezirk wohnt. Dort ist dann auch das für Sie zuständige Scheidungsgericht.
  • Wenn Sie beide weder am letzten gemeinsamen Wohnort, noch im dazugehörigen Amtsgerichtsbezirk wohnen (und Sie beide auch keine gemeinsamen Kinder haben), dann ist das Amtsgericht für Ihre Scheidung zuständig, in dessen Bezirk der andere Ehepartner wohnt.
  • Wenn Sie beide im Ausland wohnen, dann ist zumeist das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg für Sie zuständig. Hinweis: Am besten rufen Sie uns einfach kurz an oder schreiben Sie uns eine Email: kontakt@scheidung.com oder 030 - 12 08 71 80

Beispiele:

Zum besseren Verständnis:

  • Sie wohnen in Düsseldorf. Ihr Ehepartner ist mit dem gemeinsamen Kind nach Berlin umgezogen. Dann ist für Sie das nächstgelegene Amtsgericht in Berlin zuständig.
  • Sie beide haben zusammen in München gewohnt. Ihr Ex-Partner ist nach Hamburg gezogen. Sie haben keine gemeinsamen Kinder. Dann ist das Amtsgericht in München für Ihre Scheidung zuständig.
  • Sie beide haben zusammen in Berlin gewohnt. Sie sind nach Düsseldorf gezogen, und Ihr Ex-Partner ist nach Köln gezogen, Sie haben keine gemeinsamen Kinder. Wenn Sie den Scheidungsantrag stellen, dann ist das Kölner Amtsgericht zuständig, wenn Ihr Ex-Partner den Scheidungsantrag stellt, dann ist das Düsseldorfer Amtsgericht zuständig.

Wer sollte den Scheidungsantrag einreichen?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es völlig aus, wenn einer von Ihnen anwaltlich vertreten ist. Dieser Ehepartner kann die Scheidung einreichen. Sie haben damit sozusagen einen gemeinsamen Anwalt für Ihre Scheidung. Jedoch kann der ausgewählte Scheidungsanwalt immer nur eine Partei rechtlich vertreten. Wenn Sie Ihre Scheidung einvernehmlich mit nur einem Anwalt durchführen möchten, muss ein Ehepartner auf einen weiteren Anwalt verzichten. Dies funktioniert immer dann, wenn Sie beide noch gut miteinander kommunizieren können und eine einvernehmliche Scheidung anstreben, bei der Sie die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen können.

Kostet das mehr, wenn wir beide gemeinsam den Scheidungsantrag stellen?

Nein, es kostet nicht mehr, sondern weniger! Denn die Alternative wäre, dass Sie Ihre Scheidung mit zwei verschiedenen Anwälten durchführen lassen, und das würde auf jeden Fall die Anwaltskosten fast verdoppeln! Nur müssen Sie bitte beachten, dass rechtlich nur einer von Ihnen beiden die sogenannte Vollmacht (ohne die Anwälte nicht tätig werden können) unterschreiben muss. Die Gebühren können Sie im Innenverhältnis gerne teilen.

Muss ich zu Ihnen nach Düsseldorf, Berlin oder einer der über 250 Kooperationsbüros kommen?

Nein, Sie müssen nicht zu einem unserer Büros in Düsseldorf oder Berlin kommen. Wir vermitteln Ihnen einen unserer mehr als 250 Kooperationsanwälte ganz in Ihrer Nähe. Zudem können Sie Ihre Scheidung mittlerweile ganz bequem von zu Hause aus erledigen. Wir führen auch sehr viele Scheidungen mit Menschen durch, die sich im Ausland aufhalten. Die Kommunikation verläuft dabei immer reibungslos, weil wir rund um die Uhr für Sie erreichbar sind und bei Bedarf auch gerne unsere Gespräche per Videokonferenz führen.

Was kostet eine Scheidung

Unsere umfangreiche Checkliste zum Thema Scheidungskosten zeigt Ihnen...

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Checkliste

Kann man mit Ihnen auch einen persönlichen Termin ausmachen?

Natürlich, jeder Zeit gerne: Dafür gibt es uns seit über 15 Jahren! Sie können mit uns jeder Zeit einen kostenlosen Gesprächstermin ausmachen, egal ob telefonisch, vor Ort oder über Videokonferenz.

Muss ich den Scheidungsantrag online stellen oder kann ich den Antrag auch auf eine andere Art und Weise einreichen?

Sie können uns den Scheidungsantrag auf jede erdenkliche Art und Weise zukommen lassen: per Post, Fax, E-Mail, WhatsApp-Nachricht, über Ihre Webakte oder natürlich auch mit unserem Online-Formular.

Scheidungs­beratung
Schaubild: Scheidungs­beratung

Wird mit dem Ausfüllen des Formulars für den Scheidungsantrag direkt ein Vertrag mit dem Anwalt abgeschlossen?

Das kommt ganz auf den Anwalt und den Scheidungsservice an. Sie sollten beim Ausfüllen des Online-Scheidungsantrags unbedingt aufpassen, damit es später keine „bösen Überraschungen“ gibt. Bei Scheidung.com schließen Sie mit dem Ausfüllen Ihres Scheidungsantrags nicht direkt einen Vertrag mit einem Anwalt ab. Das Ausfüllen und Absenden unseres Online-Scheidungsabtrags ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich, sodass Sie bei uns kein Risiko eingehen.

Also, passen Sie bitte beim Ausfüllen eines Scheidungsantrags gut auf, dass Sie nicht direkt einen Vertrag mit dem Anwalt abschließen! Bei uns geht alles fair & transparent zu und vor allem steht immer, dass unser Scheidungsantrag „kostenlos und unverbindlich“ ist. Wir meinen, genau so sollten Sie als Kunde auch behandelt werden!

Wichtiger Hinweis:


Wir finden es nicht fair Ihnen gegenüber, wenn Sie zum Beispiel beim Ausfüllen des Scheidungsantrags ein „Häkchen“ setzen müssen und damit bereits ein Vertrag mit dem Anwalt geschlossen werden soll.

Das kann bei einer sogenannten „Express-Scheidung“ vorkommen oder wenn Sie das Wort „Vollmacht“ im Antrag sehen und Sie müssen auswählen, ob Sie die Scheidung so schnell wie möglich einreichen wollen.

Muss ich persönlich zum Gerichtstermin erscheinen?

Grundsätzlich müssen Sie tatsächlich noch persönlich beim Gerichtstermin erscheinen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Sie z.B. im Ausland wohnen. In dem Fall macht es keinen Sinn, dass Sie den weiten Anfahrtsweg zum deutschen Familiengericht auf sich nehmen müssen, allein wegen der zusätzlichen Kosten.

Das gilt übrigens auch, wenn Sie beispielsweise in Hamburg wohnen und Ihr Ehepartner in München. Ihr Ehepartner müsste unter diesen Umständen nicht extra aus München zum Scheidungstermin in Hamburg anreisen.

Was passiert nach dem Absenden des Scheidungsantrags?

Wenn Sie befürchten, dass es nach Absenden des Scheidungsantrags kompliziert wird, können wir Sie beruhigen. Wir von Scheidung.com haben es uns seit Jahren als Ziel gesetzt, unsere Kunden immer fair und transparent zu behandeln und für Sie jederzeit erreichbar zu sein. Sobald Sie Ihren Scheidungsantrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie zunächst eine Bestätigungsmail von uns, mit der wir bestätigen, dass wir Ihren Antrag erhalten haben. Danach melden wir uns telefonisch bei Ihnen und gehen im Gespräch alle wichtigen Fragen durch. Wir erläutern Ihnen den weiteren Ablauf und bereiten Sie so bestens auf Ihren Scheidungstermin vor. Zusammenfassend wollen wir Ihnen Ihren Scheidungsablauf so einfach wie möglich gestalten.

Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell und
zum günstigen Preis!

Kosten­berechnung & Kosten sparen

Ist eine Online-Scheidung preiswerter als eine „herkömmliche Scheidung“?

Generell ist eine Online-Scheidung natürlich preiswerter als eine herkömmliche Scheidung mit zwei Scheidungsanwälten. Ein Gericht in NRW hat sogar entschieden, dass man mit der Online-Scheidung „Zeit, Nerven und Geld“ einsparen kann. Mit der modernen Form der Scheidung sparen Sie aber nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit und Nerven. Sind Sie als Ehepaar der Meinung, dass Sie sich jeweils von einem Anwalt vertreten lassen und somit Ihre Scheidung streitig führen wollen, müssen Sie bei Ihrem Scheidungsverfahren mit hohen Kosten rechnen. Mit der Online-Scheidung können Sie durchschnittlich sehr viel Geld sparen.

Lassen Sie Ihre Scheidung mit Scheidung.com oder unseren Kooperationspartner durchführen, werden Sie stets nur die absoluten nötigsten Kosten bezahlen müssen. Bei uns gibt es auch keine sonstige versteckte Kosten, sodass Sie ausgesprochen fair behandelt werden.

Sie haben bei einer einvernehmlichen Scheidung aber auch immer die Möglichkeit, einen Mediator einzuschalten, der mit Ihnen versucht, Lösungen zu erarbeiten. Auf diese Weise werden Sie beide sozusagen gezwungen, sich an einen Tisch zu setzen und das Ende Ihrer Ehe so streitarm wie möglich herbeizuführen.

Gelingt es Ihnen, eine streitige Scheidung zu vermeiden, tun Sie sich selbst den größten Gefallen. Aber auch Ihr Geldbeutel und Ihr Umfeld, insbesondere wenn Kinder betroffen sind, werden Ihnen danken. Der Weg über einen gemeinsamen Mediator ist immer der beste, wenn Ihre Scheidung droht zu einem Rosenkrieg auszuarten.

Wie kann ich mit einer Online-Scheidung maximal Kosten sparen?

Schaffen Sie es, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner auf eine einvernehmliche Trennung und Scheidung einigen können, wirkt sich das nicht nur positiv auf Sie beide aus, sondern auch auf Ihre Kinder, wenn vorhanden, und vor allem auf Ihr Portmonnaie.

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein einziger Rechtsanwalt vollkommen aus. Es fallen dann nur noch die Gerichtskosten und die Gebühren für einen Scheidungsanwalt an. Um die Folgen Ihrer Scheidung zu regeln, besprechen Sie mit Ihrem Ehepartner am besten in einem ruhigen und klärenden Gespräch alle Punkte, die noch offen und zu regeln sind.

Falls Sie merken, dass Sie Hilfe benötigen sollten, können Sie sich zu jeder Zeit an einen Mediator wenden. Der Mediator ist die weitaus bessere und preiswertere Alternative zu einem zweiten Scheidungsanwalt.

Überdies haben Sie bei einer streitarmen oder sogar streitlosen Scheidung die Chance, dass der Scheidungsrichter Ihrem Antrag auf Verfahrenswertminderung stattgibt, wodurch Sie bis zu 30 % des Verfahrenswerts sparen können.

Was kostet eine Scheidung über Scheidung.com?

Bei Scheidung.com und unseren Kooperationspartnern zahlen Sie nur die nötigsten Kosten für Ihre Scheidung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Scheidung bei keinem anderen Anwalt preiswerter durchführen lassen können. Bei uns besteht sogar die Möglichkeit einer „Geld-zurück-Garantie“ unter bestimmten Bedingungen, sodass Sie sicher sein können, dass Ihre Scheidung bei uns nicht nur fachlich, sondern auch preislich in den besten Händen ist. Um einen Überblick über Ihre Scheidungskosten zu erhalten, können Sie bei uns einen Gratis-Kostenvoranschlag anfordern. Ihr persönlicher Kostenvoranschlag wird Ihnen schnell und einfach per E-Mail oder Post zugeschickt.

Ist die Online-Scheidung woanders günstiger?

Leider ist es oft so, dass viele Anwälte, die im Familienrecht tätig sind, versuchen, mehr als die im RVG vorgesehene Gebühr abzurechnen. Dabei werden viele Tricks angewendet, um Ihnen ein paar hundert Euro mehr abzurechnen, obwohl Ihre Scheidung viel preiswerter durchgeführt werden könnte. Wir von Scheidung.com und unsere Kooperationspartner garantieren Ihnen seit über 15 Jahren, dass wir Ihre Scheidung nur zum kleinstmöglichen Preis durchführen werden.

Wir möchten, dass Sie als unser Kunde zufrieden sind und schöpfen deshalb jede Einsparmöglichkeit für Sie aus. Außerdem gehen wir noch einen Schritt weiter und geben Ihnen die Preisgarantie von Scheidung.com: Sollten Sie für Ihre Scheidung ein günstigeres Angebot finden, was normalerweise nicht möglich ist, werden wir Ihnen den Differenzbetrag unter bestimmten Bedingungen erstatten.

Kann ich auch meine Rechnung in Raten bezahlen?

Sie können bei den Kooperationsanwälten von Scheidung.com die Rechnung immer in Raten bezahlen. Die Ratenzahlung ist immer zu 0% Zinsen, und Sie können die Länge und Höhe der monatlichen Raten frei vereinbaren. Die Kooperationskanzleien sind da äußerst flexibel, denn wir wissen, dass eine Scheidung viel Geld kostet.

Wann muss ich überhaupt die Rechnung bezahlen?

Sie müssen nicht in Vorkasse gehen, was die Anwaltsgebühren angeht. Die Gerichtsgebühren sollten Sie im Gegensatz dazu direkt an das Gericht überweisen, da das Gericht Ihren Scheidungsantrag erst nach der Bezahlung bearbeitet. Bezüglich der Anwaltsgebühren können Sie zwischen mehreren Varianten wählen, wenn es darum geht, die Rechnung zu begleichen:

  • Direkt nach Erhalt der Rechnung
  • In Raten, die unsere Kooperationsanwälte mit Ihnen ausmachen (natürlich zu 0%)
  • Vor dem Scheidungstermin bei Gericht
  • Wenn von Ihnen gewünscht auch nach Erhalt des gerichtlichen Scheidungsbeschlusses

Wann kann ich Verfahrens­kostenhilfe beantragen?

In der Regel können beide Ehepartner bei geringem Einkommen oder hohen Schulden die sogenannte Verfahrenskostenhilfe (früher: „Prozesskostenhilfe“) beantragen.

Erhalten Sie Sozialhilfe oder „Hartz 4“ (ALG II), müssen Sie normalerweise gar keine Scheidungskosten bezahlen. Das Scheidungsverfahren ist dann vollkommen kostenfrei für Sie. Um Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, müssen Sie das Formular zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe ausfüllen. Bei Fragen helfen wir Ihnen immer gerne weiter.

Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe vom Staat bewilligt bekommen, entfallen Ihre Gerichtskosten. Ob auch Ihre Anwaltskosten vollständig vom Staat übernommen werden, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Entweder übernimmt der Staat die gesamten Kosten, oder Sie müssen dem Staat die Anwaltsgebühren in Raten zurückbezahlen. Wir überprüfen immer für Sie, ob für Sie Verfahrenskostenhilfe in Frage kommt.

Ver­fahrens­kosten­hilfe (VKH)

Wer ein geringes Einkommen hat, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht,...

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Checkliste

Kann ich die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?

Sie brauchen nicht darauf zu hoffen, Ihre Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen zu können. Der Bundesfinanzhof hat hierzu klar Stellung bezogen (Urteil v. 18.5.2017, VI R 9/16). In seinem Urteil entschied er, dass alle Scheidungskosten ab 2013 grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar sind. Nur in einigen wenigen Ausnahmefällen können die Scheidungskosten noch abgesetzt werden. Scheidungskosten beispielsweise, die Ihnen bis 2012 entstanden sind, können Sie noch von der Steuer absetzen, falls Ihr Steuerbescheid noch offen ist.

Kontakt

Alle Gespräche garantiert kostenlos,
so oft Sie möchten!

Sicherheit & Vertrauen bei meiner Scheidung

Sind meine Daten bei Scheidung.com sicher?

Ja, schon vor der neuen europäischen Datenschutzverordnung war es eine unserer Aufgaben, Ihre Daten und Ihre Privatsphäre zu schützen. An unserem SSL-Siegel können Sie zudem erkennen, dass unsere Server alle Ihre persönlichen Informationen verschlüsselt.

Unsere Servicequalität in Deutschland ist TÜV-zertifiziert und geprüft. Jedes Jahr werden in einem Audit vor Ort unsere Servicequalität, unsere Servicezuverlässigkeit und unsere Qualitätssysteme überprüft, um festzustellen, ob diese den hohen Anforderungen entsprechen.

Was passiert nach dem Absenden des Formulars?

Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, bleibt es für Sie einfach und unkompliziert:

  • Wir melden uns zunächst kurz telefonisch bei Ihnen, um Ihnen den Eingang Ihres Scheidungsantrags zu bestätigen.
  • Zusätzlich erhalten Sie von uns eine automatische Bestätigungsmail über den Eingang Ihres Antrags.
  • Danach werden die Unterlagen vorbereitet und Ihnen per Email und per Post zugeschickt.
  • Sie senden uns (bzw. unseren Kooperationspartnern) bitte die sogenannte Vollmacht unterschrieben zurück.

Während des gesamten Scheidungsverfahrens können Sie uns (und unsere Kooperationspartner) jeder Zeit anrufen, alle Gespräche sind kostenlos und wir sind immer gerne für Sie da!

Ihre Scheidung ist bei uns wirklich in guten Händen, wir kümmern uns immer schnell um Ihr Anliegen und helfen Ihnen, wann immer Sie Hilfe benötigen.

Scheidung einreichen
Schaubild: Scheidung einreichen

Gibt es Erfahrungen von anderen, die bereits den Service von Scheidung.com in Anspruch genommen haben?

Wir haben bereits über 1.400 ausgezeichnete Kundenbewertungen und sind stolz darauf, dass sich von unseren zufriedenen Kunden einige dazu bereit erklärt haben, Ihre Erfahrung mit anderen Kunden zu teilen.

Möchten Sie Erfahrungsberichte live erhalten, können wir für Sie auch gerne den Kontakt zu einigen unserer ehemaligen Kunden herstellen, damit Sie sich mit diesen austauschen können.

Kann ich Scheidung.com vertrauen?

Sie können uns uneingeschränkt und zu 100% vertrauen. Wir sind der älteste unabhängige Scheidungsservice in Europa. Außerdem sind wir der einzige Scheidungsservice in Deutschland, dessen Servicequalität schon seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert ist. Mit bereits mehr als 1.400 erstklassigen Kundenmeinungen sind wir mit Abstand der Dienstleister für Online-Scheidungen, den die Menschen am meisten bevorzugen.

Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.

Matthias Claudius (1740-1815)

Europaweit haben wir (mit unseren Kooperationsanwälten) mehr als 10.000 Scheidungen durchgeführt und freuen uns immer, wenn wir es schaffen, Trennungen und Scheidungen so einvernehmlich wie möglich zu gestalten, auch dank Ihrer guten Mithilfe.

Wer steckt hinter Scheidung.com?

Hinter Scheidung.com steckt ein richtiges Team, das sich zum Ziel gesetzt hat, Menschen in Trennungs- und Scheidungssituationen zu helfen und zu unterstützen. Wir sind Mediatoren, Juristen und natürlich auch Rechtsanwälte. Mithilfe unseres gesamten Teams versuchen wir Ihre Scheidung so einvernehmlich wie möglich zu gestalten. Dabei werden wir von mittlerweile über 250 Kooperationspartnern allein in Deutschland unterstützt.

Darüber hinaus arbeiten bei Scheidung.com prima Programmierer, richtige Redakteure, meisterhafte Marketingprofis und viele freundliche Menschen mehr.

Wir als Deutschlands unabhängiger Scheidungsservice arbeiten mit handverlesenen Familienrechtsanwälten zusammen und können so garantieren, dass Sie bei Ihrer Scheidung nur die nötigsten Kosten zahlen müssen.

Letztendlich geht es 100% um Sie, so dass Sie während Ihres Scheidungsverfahrens zu jeder Zeit auf uns zählen können.

Als Betreiberin von Scheidung.com ist das Team der iurFRIEND AG immer gerne für Sie da.

Vorstand: Jens Becker, Dr. Christopher Prüfer, Dr. Magnus Roos
Vorstand: Jens Becker, Dr. Christopher Prüfer, Dr. Magnus Roos

Gibt es Referenzen, die ich kontaktieren darf?

Wir haben mittlerweile sehr viele Referenzen für unseren Scheidungsservice und freuen uns sehr über E-Mails von zufriedenen Kunden, die uns nach dem Scheidungstermin bei Gericht kontaktieren.

Einige Kunden bewerten uns auch auf unabhängigen Bewertungsportalen, wie zum Beispiel auf Ausgezeichnet.org und haben uns die Erlaubnis gegeben, dass wir die Telefonnummer für ein Gespräch weitergeben dürfen.

Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie ein Gespräch mit einem ehemaligen Kunden führen möchten.

Es gibt so viele Anbieter, die die Online-Scheidung anbieten, warum sollte ich mich für Scheidung.com entscheiden?

Online-Scheidung ist nicht gleich Online-Scheidung! Bei Scheidung.com werden Ihnen eine TÜV-zertifizierte Servicequalität und handverlesene Kooperationsanwälte geboten.

Wir bieten nicht nur einen hervorragenden Service für Sie, sondern garantieren Ihnen auch, dass wir Ihre Scheidung immer nur zum vorbildlichen Preis durchführen werden. Wir sind der Meinung, dass eine Scheidung schon teuer genug ist, aufgrund dessen muss man nicht noch Tricks anwenden, um die Scheidung noch teurer zu machen.

Gibt es vielleicht sogar eine TV-Reportage oder Zeitungsartikel über den Scheidungsservice?

Ja, es gibt einige TV-Reportagen und Zeitungsartikel über unseren Scheidungsservice. RTL Punkt 12 hat den Scheidungsservice von Scheidung.de (ein Schwesterportal von Scheidung.com) vorgestellt und auch in der ZDF Drehscheibe konnte man Interviews unserer Kunden sehen. Auch die Auswahl an Zeitungsartikeln ist sehr umfassend, vielleicht hilf Ihnen bereits ein Artikel vom Handelsblatt weiter.

Vorschaubild: Authentischer Bericht über unseren Scheidungsservice beim RTL Punkt 12 Mittagsmagazin

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Hat Scheidung.com Auszeichnungen oder sonstige Zertifikate erhalten?

Scheidung.com wurde schon mehrmals ausgezeichnet. Wir wurden sowohl als Start-up des Monats im Handelsblatt, als auch als Gründer des 21. Jahrhunderts in der Welt am Sonntag bezeichnet. Zudem ist unsere Servicequalität seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert. Darüber hinaus sind wir Mitglied der European Legal Technology Association (ELTA) und Mitglied im „Erfolgsfaktor Familie“ einer Initiative des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Warum bin ich bei Scheidung.com richtig?

Entscheiden Sie selbst. Rufen Sie uns kostenfrei an, machen Sie einen Termin mit uns aus, vergleichen Sie uns und entscheiden Sie dann, ob wir die richtige Wahl für Sie sind. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Scheidungsverfahren.

Zudem führen wir und unsere Kooperationsanwälte Ihre Scheidung immer zu vorbildlichen Preisen durch. Bei uns gibt es keine Tricks oder versteckte Kosten oder sogenannte Rosenkriege, die viel Geld kosten. Wir bieten Ihnen Transparenz, Freundlichkeit und Verfügbarkeit rund um die Uhr und garantieren Ihnen nur die niedrigsten Kosten für Ihr Scheidungsverfahren.

Wir sind in Europa die Erfinder der modernen Form der Scheidung mit weitestgehend digitalen Prozessen, egal ob vor Ort, aus dem Ausland oder als Online-Scheidung. Holen Sie sich einfach unser Gratis-Infopaket und rufen Sie uns gerne an!

Kostenloses Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten!
FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder!

Scheidungs­service & Anwalt

Geht die Scheidung auch ohne Anwalt?

Sie benötigen für Ihre Scheidung mindestens einen Anwalt. Das Gesetz nennt dies „Anwaltszwang“.
Wenn Sie einen zweiten Anwalt hinzuziehen möchten, geht das natürlich zu jeder Zeit, ist für Sie aber auch immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Der kompetente Anwalt

Anhaltspunkte, die Ihnen bei der Beurteilung der Kompetenz Ihres Anwalts...

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Checkliste

Tipp:

Wenn Sie Beide tatsächlich mal einen oder mehrere Punkte nicht lösen können, dann holen Sie sich lieber einen Mediator als einen zweiten Anwalt, das ist immer nervenschonender, freundlicher und vor allem kostensparender.

Reicht ein einziger Anwalt für meine Scheidung aus?

Im Normalfall reicht für Ihre Scheidung ein einziger Anwalt aus. Es sei denn, Sie steuern gerade auf einen sogenannten Rosenkrieg zu. Allerdings gibt es genügend Möglichkeiten, um einen Rosenkrieg zu vermeiden, Sie müssen nur den richtigen Scheidungsanwalt für sich finden.
In einigen Ausnahmesituationen macht es jedoch Sinn, dass Ihr Ehepartner sich von einem eigenen Anwalt vertreten lässt. Dann sollten Sie nur aufpassen, dass die Scheidung trotzdem möglichst einvernehmlich abgewickelt werden kann.

Wie erkenne ich einen guten Anwalt?
Schaubild: Wie erkenne ich einen guten Anwalt?

Was sind die Unterschiede zwischen iurFRIEND®-Scheidung und anderen?

Auf den ersten Blick könnten Sie meinen, dass es egal wäre, zu welchem Scheidungsanwalt Sie gehen. Das stimmt nicht! Sie suchen sich ja auch den geeignetsten Arzt oder Zahnarzt aus und gehen nicht zu einem x-beliebigen. Nichts anderes sollten Sie unbedingt bei der Auswahl Ihres Scheidungsanwalts tun! Treffen Sie bei der Auswahl Ihres Scheidungsanwalts die falsche Wahl, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass Sie für eine schlechte Leistung viel zahlen müssen. Wir empfehlen Ihnen immer, bevor Sie einen Vertrag mit Ihrem Anwalt unterschreiben, den Anwalt zunächst ein paar Mal telefonisch zu kontaktieren:

  • Erhalten Sie Gratis-Gespräche oder müssen Sie für alles sofort bezahlen?
  • Nimmt sich der Scheidungsservice Zeit für Sie? Ruft er Sie zurück, wenn Sie um einen Rückruf gebeten haben?
  • Verstehen Sie alles, was man Ihnen so sagt? Oder nur die Hälfte?
  • Können Sie Ihren Scheidungsservice Rund um die Uhr kontaktieren, also auch spät abends oder am Wochenende?
  • Werden Sie freundlich behandelt, oder fühlen Sie sich nur wie eine Nummer?

Wenn Sie nur eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten, dann sollten Sie sich unbedingt einen anderen Scheidungsservice suchen, gehen Sie keine Kompromisse ein. Nur wenn Sie ein wirklich gutes Gefühl haben, dem Scheidungsservice vertrauen können und schon mehrere Gespräche führen konnten, sollten Sie den Online-Scheidungsantrag ausfüllen.

Woran erkenne ich, ob ein Scheidungsservice seriös ist und ich ihm vertrauen kann?

Das ist gar nicht so einfach. Es gibt aber Anhaltspunkte und Erfahrungen, die Ihnen sehr helfen können, den richtigen Scheidungsanwalt für Ihre Scheidung zu finden. Wir empfehlen immer zuerst sich die Kundenmeinungen anzuschauen Wenn Sie meinen, dass Sie grundsätzlich Ihre Scheidung dort einreichen können, dann rufen Sie auf jeden Fall vorher noch einmal an, damit Sie ein Gefühl bekommen, ob die „Chemie“ zwischen Ihnen stimmt. Nichts ist schlimmer, als einen Vertrag mit einem Anwalt zu unterschreiben und im Nachhinein feststellen zu müssen, dass Ihr Anwalt überhaupt nicht zu Ihnen passt.

Ein weiterer guter Anhaltspunkt für die Seriosität eines Scheidungsservices ist das Vorhandensein von unabhängigen Zertifikaten, wie zum Beispiel ein TÜV-Siegel, welches die Servicequalität zertifiziert.

Viele Anbieter machen die Online-Scheidung nur „nebenbei“, seien Sie also vorsichtig. Es ist äußerst wichtig, dass Sie den Scheidungsanwalt bestenfalls zu jeder Zeit erreichen können, wenn Sie mal Fragen haben oder etwas nicht verstehen.

Gratis-Infopaket, Checklisten & Frage stellen

Gibt es bei Scheidung.com ein Gratis-Infopaket?

Ja, wir stellen Ihnen ein Gratis-Infopaket zum Thema Trennung & Scheidung zur Verfügung. Sie können es per Email und per Post erhalten. Die Versandkosten übernehmen wir natürlich, es ist somit für Sie 100% kostenlos und wirklich ohne jegliche Verpflichtung!

Welche Checklisten finde ich auf Scheidung.com?

Gerade Checklisten sind gut geeignet für Sie, um sich einen schnellen Überblick über bestimmte Themen zu verschaffen. Wir bieten Ihnen Checklisten zu vielen verschiedenen Themen an, die stetig ergänzt werden.

Kann ich auch kostenlos bei Scheidung.com eine Frage stellen?

Natürlich, sehr gerne! Gerade beim Thema Trennung & Scheidung haben Sie bestimmt einige Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Es gibt Rechtsanwälte, die nehmen für eine sogenannte Erstberatung bis zu 250 EUR! Kooperationsanwälte geben Ihnen gerne eine erste Orientierungshilfe und beraten Sie kostenlos.

Fazit und Ausblick

Eine Scheidung ist immer eine Krise. Wir von Scheidung.com helfen Ihnen, diese Situation zu meistern. Das machen wir bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreich. Wir sind alles Mediatoren, aber auch Juristen und auf jeden Fall Experten für einvernehmliche Scheidungen. Mit unseren handverlesenen Kooperationsanwälten, Psychologen und Eheberatern sind wir 24 Stunden non-Stop für Sie da.

Wir sind in Deutschland mittlerweile die Referenz, wenn es um Ehe, Trennung, Scheidung und Neustart geht, denn mit Ehe.de, Trennung.de, Scheidung.de, Lebenspartnerschaft.de, Unterhalt.com und weiteren bieten wir Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen, vollkommen kostenfrei, verständlich und freundlich!

Wir sind iurFRIEND® - your friend für alle Rechtsangelegenheiten*!