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Wann kann ich ein Anwaltsmandat widerrufen oder kündigen?

Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, möchten Sie natürlich optimal beraten und vertreten werden. Fühlen Sie sich bei Ihrem Anwalt jedoch nicht wirklich wohl, stehen Sie vor der Überlegung, ob Sie das Mandat fortführen oder den Anwalt wechseln sollten. Wir erklären Ihnen, wie Sie ein Anwaltsmandat beenden können und welche Aspekte Sie dabei beachten sollten.

Das Wichtigste

  • Sie können ein Anwaltsmandat jederzeit beenden und den Anwalt wechseln. Sie beenden das Anwaltsmandat, indem Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht nutzen oder das Mandat kündigen. Die Widerrufsfrist beträgt im Regelfall 14 Tage, während die Kündigung an keine Fristen gebunden ist.
  • Da das Gesetz die fristlose Kündigung bei einer Vertrauensstellung ausdrücklich erlaubt, sollten Sie das Mandat möglichst kündigen und sich nicht auf die formalen Risiken des Widerrufsrechts einlassen.
  • Geben Sie vor einer Mandatskündigung Ihrem Anwalt die Chance, Probleme auszuräumen. Holen Sie sich gegebenenfalls eine zweite Meinung ein und lassen Sie sich beraten, ob Sie den Anwalt wechseln oder nicht.
  • Wurde Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, wird Ihnen problemlos ein zweiter Anwalt beigeordnet, wenn Sie für die Kündigung des Mandats nachvollziehbare, objektive Gründe benennen können. Fehlt es an solchen Gründen, wird Ihnen ein zweiter Anwalt mit der Maßgabe beigeordnet, dass der Landeskasse keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Was ist der Grund, dass Sie den Anwalt wechseln möchten?

Sicherlich hat es irgendeinen Anlass gegeben, dass Sie einen Anwaltswechsel ins Auge fassen. Vielleicht warten Sie seit langen Tagen darauf, dass Ihr Anwalt endlich Ihren Scheidungsantrag formuliert und bei Gericht einreicht. Vielleicht

  • sind Sie enttäuscht, dass Ihr Anwalt Sie „gefühlt ignoriert“,
  • vereinbarte Rückruftermine nicht einhält,
  • telefonisch nicht erreichbar ist,
  • sich wegen der zu erwartenden Verfahrenskosten für Ihre Scheidung ausschweigt
  • Ihnen eine im Juristendeutsch verfasste Kostenrechnung übersandt hat oder
  • Sie einfach nur das ungute Gefühl haben, dass die Chemie nicht stimmt.

Dann haben Sie natürlich recht, wenn Sie die Einschätzung hegen, dass Sie nicht optimal beraten und vertreten sind. Ein Anwaltswechsel könnte durchaus der richtige Weg sein.

So finden Sie den für sich besten Scheidungsanwalt.
Schaubild: So finden Sie den für sich besten Scheidungsanwalt.

Gut zu wissen:

Klar, dass Sie wohl gute Gründe haben, den Anwalt zu wechseln. Genauso sollte es klar sein, dass Sie den Anwaltswechsel nicht aus einer Laune heraus herbeiführen, nur weil Ihnen die Nase des Anwalts nicht gefällt oder Ihr Nachbar behauptet, der Anwalt sei ein Dilettant. Immerhin müssen Sie berücksichtigen, dass Sie einen eingeschlagenen Weg verlassen und die Energie aufwenden müssen, einen neuen Weg zu gehen. Sie sollten also genau wissen, wie Sie dabei vorgehen und wie Sie das Für und Wider eines Anwaltswechsels abwägen.

Sollten Sie Ihren Rechtsanwalt noch nicht endgültig mandatiert haben, stehen Ihnen noch alle Türen offen. Vielleicht nutzen Sie dann die Chance, Ihre Scheidung beispielsweise über einen Scheidungsservice an einen kompetenten Rechtsanwalt vermitteln zu lassen. Ein Scheidungsservice wie Scheidung.com arbeitet bundesweit nur mit handverlesenen anwaltlichen Kooperationspartnern zusammen. Unsere Partner haben sich in einer Vielzahl von Scheidungsverfahren bewährt. Einen Anwalt, dem wir selbst nicht vertrauen, würden wir Ihnen nicht vermitteln.

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Checkliste

Kann ich den Anwalt jederzeit wechseln?

Wenn Sie Ihren Anwalt wechseln möchten, brauchen Sie kein schlechtes Gewissen zu haben.
Wenn Sie Ihren Anwalt wechseln möchten, brauchen Sie kein schlechtes Gewissen zu haben.

Ja, Sie können jederzeit den Anwalt wechseln. Das Anwaltsmandat beruht auf einem Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt irgendwie gestört, müssen Sie als Mandant die Möglichkeit haben, das Anwaltsmandat zu beenden. Genauso hat auch der Anwalt das Recht, das Mandat zu beenden, wenn er das Vertrauensverhältnis zum Mandanten als gestört empfindet. Insoweit gilt für beide Parteien gleiches Recht. Sie brauchen deshalb auch keine Scheu oder gar ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn Sie Ihrem Anwalt nicht mehr vertrauen und deshalb zu einem anderen Anwalt wechseln wollen. Letztlich sind Anwälte keine standardisierten Institutionen, sondern individuelle Persönlichkeiten, mit denen Sie als Mandant zurechtkommen müssen.

Gut zu wissen:

Ob Sie den Anwalt wechseln, ist Ihre Entscheidung. Sie brauchen dazu nicht das Familiengericht zu befragen. Sie werden dort auch keine Antwort erhalten. Es ist nicht Sache des Gerichts, über Ihren Anwalt zu befinden.

Sollte ich den Anwalt bedenkenlos wechseln?

Bevor Sie das Anwaltsmandat beenden, sollten Sie dem Rechtsanwalt die Chance gewähren, seine Arbeit besser zu machen. Vielleicht ist es nur eine Kleinigkeit, die Sie als Störung empfinden. Vielleicht genügt ein dezenter Hinweis, damit Ihr Anwalt besser auf Ihre Wünsche eingeht und das Vertrauensverhältnis wiederhergestellt wird. Eine fristlose Kündigung des Anwaltsmandats dürfte also eher in Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn das Vertrauensverhältnis so sehr gestört ist, dass es als nicht mehr reparabel erscheint.

Praxisbeispiel:

Sie haben den Rechtsanwalt mit Ihrer Scheidung beauftragt. Dann stellen Sie überraschenderweise fest, dass genau dieser Anwalt auch Ihren Ehepartner berät und ihn in einer Verkehrsunfallsache sogar vertritt. Es versteht sich, dass Sie von diesem Anwalt nicht mehr erwarten können, dass er ausschließlich Ihre Interessen wahrnimmt.

Wie beende ich das Anwaltsmandat?

Sie können das Anwaltsmandat widerrufen, wenn und solange Sie ein Widerrufsrecht haben. Sie können das Anwaltsmandat aber auch kündigen. Ob Sie widerrufen oder kündigen hängt von den Umständen ab. Das Ergebnis ist jedenfalls gleich.

Rechtsanwälte sind Menschen deren Worte und Wut man mieten kann.

Marcus Valerius Martialis (40 n. Chr. - 104 n. Chr.)

Wann kann ich das Anwaltsmandat widerrufen?

Sie können das Anwaltsmandat widerrufen, wenn Sie das Mandat im Fernabsatz getätigt haben und Ihnen deshalb ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Beachten Sie dazu folgende Details:

  • Sie haben das Mandat im Fernabsatz erteilt, wenn Sie den Anwalt über dessen Webseite oder per E-Mail oder ausschließlich telefonisch beauftragt haben. Wirbt der Anwalt über seine Website um Mandate, handelt es sich nur um ein Fernabsatzgeschäft, wenn er seine Kanzlei personell, sachlich und organisatorisch darauf abgestellt hat, regelmäßig Mandate im Fernabsatz zu akquirieren. Die bloße Schaltung einer Homepage genügt dafür allein noch nicht. Kein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn Sie den Anwalt in dessen Kanzlei beauftragt haben, auch wenn der Termin telefonisch verabredet wurde.
  • Auch wenn Sie über ein Anwaltsportal im Internet an den Anwalt vermittelt wurden, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft.
  • Ein Fernabsatzgeschäft können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt in dem Augenblick, in dem Sie dem Anwalt die anwaltliche Vollmacht übergeben haben.
  • Die Widerrufsfrist von 14 Tagen setzt voraus, dass Sie der Anwalt über das Widerrufsrecht belehrt hat. Hat er Sie nicht belehrt, besteht das Widerrufsrecht zwölf Monate und 14 Tage nach Unterzeichnung und Übergabe der Anwaltsvollmacht.
  • Widerrufen Sie das Anwaltsmandat, muss der Anwalt bereits geleistete Vorschüsse erstatten. Sollte der Anwalt auf Ihren Wunsch hin bereits Aktivitäten entfalten haben, hat er Anspruch auf Wertersatz. Sie müssen dann diejenigen Leistungen bezahlen, die er für Sie erbracht hat. Hat er also beispielsweise bereits den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, darf er die anwaltsübliche Verfahrensgebühr berechnen.
  • Um den Widerruf zu formulieren, sollten Sie das vom Anwalt im Regelfall in Verbindung mit der Belehrung über Ihr Widerrufsrecht übersandte Formular nutzen.

Expertentipp:

Ist Ihr Anwaltsmandat ein Fernabsatzgeschäft, dürfen Sie sich von der Möglichkeit des Widerrufs nicht irritieren lassen. Ungeachtet des Widerrufs ist auch die Kündigung möglich. Da ein Widerruf mit einer Reihe von Formalien behaftet ist, sollten Sie nach Möglichkeit die formal weniger problematische Kündigung bevorzugen. Idealerweise lassen Sie sich hierzu beraten oder überlassen Sie es Ihrem neuen Anwalt, das bestehende Mandatsverhältnis mit Ihrem früheren Anwalt formal richtig zu beenden.

Wann kann ich das Anwaltsmandat kündigen?

Haben Sie das Anwaltsmandat nicht als Fernabsatzgeschäft getätigt, so dass Ihnen kein Widerrufsrecht zusteht oder ist die Widerrufsfrist abgelaufen, können Sie das Anwaltsmandat auch fristlos kündigen. § 627 BGB spricht ausdrücklich von einer „fristlosen Kündigung bei einer Vertrauensstellung“.

Sie brauchen keinen wichtigen Grund für Ihre Kündigung

Sie brauchen für Ihre Kündigung keinen wichtigen Grund anzugeben. Sie können ohne große Worte kündigen. Es genügt, wenn Sie dem Anwalt erklären, dass Sie das Mandat beenden. Sie brauchen nicht darauf hinzuweisen, dass Sie den Anwalt wechseln wollen. Anders als bei einem Mietvertrag oder einem Arbeitsvertrag kommt es nicht darauf an, dass Sie einen wichtigen Grund für Ihre Kündigung angeben. Da das Anwaltsmandat eine absolute Vertrauensstellung begründet, erlaubt das Gesetz die fristlose Kündigung ohne Angabe irgendwelcher Gründe.

Praxistipp Formulierungsvorschlag

Formulieren Sie Ihre Kündigung beispielsweise so: Sehr geehrter Herr/Frau Rechtsanwalt, ich kündige hiermit das Mandat in meiner Scheidungssache Aktenzeichen XY und bitte, mir den in der Sache geführten Schriftverkehr zu überlassen. Der Grund hierfür dürfte Ihnen bekannt sein. Mit freundlichen Grüßen

Geben Sie dem Anwalt eine Chance auf Besserung

Geben Sie Ihrem Anwalt eine zweite Chance.
Geben Sie Ihrem Anwalt eine zweite Chance.

Bevor Sie das Mandat fristlos kündigen, sollten Sie dem Anwalt die Chance gewähren, Ihre Bedenken gegen seine Arbeit oder seine Person auszuräumen. Vielleicht liegt es nur daran, dass Sie Kommunikationsprobleme haben oder der Anwalt gerade überlastet ist. Wenn Sie ihn jetzt auf Ihre Bedenken hinweisen, könnte es durchaus sein, dass sich der Anwalt mit neuer Kraft für Sie und Ihr Anliegen engagiert und gute Arbeit abliefert. Sprechen Sie den Anwalt also möglichst an und fordern Sie ihn auf, in Ihrem Sinne tätig zu werden. Setzen Sie notfalls eine Frist.

Holen Sie sich eine zweite Meinung ein

Vieles, was Anwälte tun, ist für den juristischen Laien schwierig zu verstehen. Vieles bedarf der Übersetzung in die Alltagssprache. Bevor Sie also das Mandat kündigen, nur weil Sie etwas nicht verstehen, sollten Sie sich vielleicht noch eine zweite Meinung einholen.

Gut zu wissen:

Die Frage ist natürlich, wen Sie dazu befragen. Schließlich können Sie schlecht einen zweiten Anwalt beauftragen und dafür aller Wahrscheinlichkeit nach zusätzlich Kosten verursachen. Für dieses Problem haben wir eine Lösung: Kontaktieren Sie uns gebührenfrei unter unserer Servicenummer. Wir beraten Sie gerne, ob es im Hinblick auf Ihre Situation zweckmäßig ist, das bestehende Anwaltsmandat zu beenden und den Anwalt zu wechseln. Ihr Anwalt muss nichts davon erfahren, dass Sie sich eine Zweitmeinung einholen. Um Ihr Problem einschätzen zu können, sollten Sie den bisherigen Schriftverkehr zusammentragen. Verschweigen Sie nichts. Legen Sie alle Fakten auf den Tisch. Nur so erhalten Sie eine zuverlässige Einschätzung.

Wie ist die Situation bei Verfahrenskostenhilfe?

Haben Sie Verfahrenskostenhilfe erhalten, wurde Ihnen Ihr früherer Anwalt von Amts wegen formal beigeordnet. Beauftragen Sie einen neuen Anwalt, muss auch der neue Anwalt beigeordnet werden. Die Verfahrenskostenhilfe bleibt Ihnen erhalten.

Ver­fahrens­kosten­hilfe (VKH)

Wer ein geringes Einkommen hat, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht,...

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Checkliste

Gut zu wissen:

Haben Sie für den Anwaltswechsel keine nachvollziehbaren Gründe, wird Ihnen ein neuer Anwalt nur mit der Einschränkung beigeordnet, dass der Landeskasse keine zusätzlichen Kosten entstehen. Lassen sich Ihrem früheren Anwalt jedoch Fehler nachweisen, so dass objektiv nachvollziehbare und nachhaltige Gründe für eine Kündigung bestehen, schadet es nicht, dass der Landeskasse durch die erneute Beiordnung eines Anwalts möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen.

Wie sollte ich meine Entscheidung, den Anwalt zu wechseln, abwägen?

Da Sie sich für einen Rechtsanwalt entschieden haben, dürfte es Ihnen nicht gerade leichtfallen, den Anwalt zu wechseln. Man wechselt schließlich nicht mitten im Rennen das Pferd.

  • Ist Ihr Verfahren weit fortgeschritten, wird es zunehmend schwieriger, den Anwalt zu wechseln. Ein neuer Anwalt könnte sich schwertun, sich in Ihr Verfahren einzuarbeiten. Je dicker die Akte, desto komplexer ist das Verfahren.
  • Ihr Anwalt darf für Tätigkeiten, die er für Sie bereits erledigt hat, Gebühren abrechnen. Nur dann, wenn er nachweislich Fehler verursacht hat, werden Sie ihn dazu bewegen können, auf eine Gebührenforderung zu verzichten oder die Forderung wenigstens zu reduzieren.
  • Ein neuer Anwalt kann nicht umsonst für Sie tätig werden. Auch er wird Gebühren fordern. Sie sollten also möglichst vorher klären, ob und inwieweit welche Gebühren anfallen.
  • Natürlich müssen Sie einen Anwalt finden, der bereit ist, in Ihr laufendes Verfahren einzusteigen. Das ist in laufenden Verfahren nicht immer einfach. Wir sind Ihnen gerne behilflich, den richtigen Anwalt zu finden.
  • Lassen Sie sich beraten, ob Ihnen bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe problemlos ein neuer Anwalt beigeordnet werden kann.

Fazit

Den Anwalt zu wechseln will wohl überlegt sein. Ein Anwaltswechsel aus einer Laune heraus ist keine gute Idee. Sollten Sie jedoch handfeste Gründe haben, dürfen Sie sich nicht scheuen und sollten auch nicht zu lange warten, den Anwalt zu wechseln. Je früher Sie Ihre Entscheidung treffen, desto positiver lässt sich Ihr Verfahren gestalten.

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Autor Volker Beeden

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