Deutsch-portugiesische Scheidung
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Zuständigkeit für die Scheidung in Portugal
Das portugiesische Gericht ist zuständig, wenn einer der Ehegatten die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen üblichen Aufenthaltsort in Portugal hat.
Scheidungsvoraussetzungen:
Auch das portugiesische Recht kennt sowohl die einvernehmliche als auch die streitige Scheidung. Völlig abweichend vom deutschen Recht ist die einvernehmliche Scheidung ausschließlich beim Standesbeamten zu beantragen und es besteht kein Anwaltszwang. Die Ehegatten müssen nur eine Regelung über Unterhalt, elterliche Sorge und die Ehewohnung getroffen haben.
Ein Versöhnungsversuch muss zuvor unternommen worden sein. Für eine streitige Scheidung kommen nur die Gründe schuldhafte Verletzung der ehelichen Pflichten und Zerrüttung in Betracht. Wenn ein Ehegatte seine ehelichen Pflichten schuldhaft verletzt hat, kann der andere die Scheidung nach dem Verschuldensprinzip bis zu zwei Jahren nach dem Ereignis darauf stützen
Für den Scheidungsgrund Zerrüttung gelten vor allem Trennungszeiten von einem Jahr bis zu drei Jahren, Verschollenheit und das Schwinden der Geisteskräfte.
Finanzielle Unterstützung:
Für eventuelle Unterhaltsansprüche ist ausschlaggebend, wer an der Trennung oder der Scheidung schuld hatte. Gemäß dem Verschuldensprinzip erhält derjenige Ehegatte auch keinen Unterhalt, der die Scheidung verschuldet hat.
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