Scheidung einreichen

10 Beste Tipps & Infos zum Thema Scheidung einreichen

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Damit Sie Ihre Scheidung problem – und hürdelos einreichen können, haben wir 10 wertvolle und hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt. Damit Sie von Anfang an alles richtig machen und gut informiert sind.

Das Wichtigste

  • Bereiten Sie Ihre Scheidung sachlich vor. Emotionale Aspekte sollten nicht die vorrangige Rolle spielen.
  • Ihre Ehe gilt erst nach Ablauf des Trennungsjahres als gescheitert. Erst dann können Sie die Scheidung einreichen.
  • Bei der einvernehmlichen Scheidung stimmt Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zu. Wird auch nur ein zusätzlicher Antrag gestellt, handelt es sich um eine streitige Scheidung.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung kommen Sie mit einem einzigen Rechtsanwalt aus und zahlen nur einmal Anwaltsgebühren. Sie sparen also viel Geld.
  • Finden Sie alle Informationen und nötigen Formulare online und informieren Sie sich kostenlos telefonisch. Sparen Sie sich unnötige Anwaltsbesuche mit der Online-Scheidung.
  • Sie müssen sich vor dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Nur über einen Anwalt können Sie Ihre Scheidung einreichen.
  • Sie benötigen einen Nachweis, dass Sie verheiratet sind, einen gültigen Personalausweis im Scheidungstermin und je nachdem auch Nachweise über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Regeln Sie Ihre scheidungsbedingten Angelegenheiten möglichst einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner und vermeiden Sie eine kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzung.
  • Ist Ihr Einkommen gering, stellen Sie einen Antrag auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt für die Scheidung keine Kosten.
  • Erweisen sich Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt) als regelungsbedürftig, sparen Sie erhebliche Gerichts- und Anwaltsgebühren, wenn Sie die Scheidungsfolgen im Verbund mit dem Scheidungsantrag bei Gericht klären lassen.

Scheidungsanträge sind strategische Vorgaben

Scheidungsanträge haben emotionale Ursachen. Dennoch gilt es, einen Scheidungsantrag sachlich zu verstehen und möglichst objektiv das Verfahren zu betreiben. Auch im Familienrecht wird nach juristischen Vorgaben geurteilt. Möchten Sie die Scheidung einreichen, sollten Sie auf einige wichtige Aspekte achten. Sie stellen damit die Weichen zum Ziel.

Keine Scheidung ohne Trennung

Möchten Sie die Scheidung einreichen, müssen Sie wenigstens ein Jahr von Ihrem Partner getrennt gelebt haben. Erst dann erkennt das Gesetz an, dass Ihre Ehe tatsächlich gescheitert ist. Sollte Ihr Ehepartner die Trennung bestreiten, müssen Sie nachweisen, dass Sie getrennt voneinander gelebt haben.

Einvernehmliche oder streitige Scheidung?

Sie müssen Ihren Scheidungsantrag begründen. Die Begründung richtet sich danach, ob Sie sich einvernehmlich oder streitig scheiden lassen. Bei der einvernehmlichen Scheidung stimmt Ihr Ehepartner dem Scheidungsantrag vorbehaltlos zu und stellt selbst keine Anträge zum Verfahren. Bei der streitigen Scheidung sind Sie im Hinblick auf die Voraussetzungen der Scheidung oder im Hinblick auf irgendwelche Scheidungsfolgen, wie beispielsweise Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich, mit Ihrem Ehepartner uneins. Können Sie sich nicht verständigen, muss das Gericht entscheiden.

Nutzen Sie die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung

Bei der einvernehmlichen Scheidung haben Sie erhebliche Vorteile. Es genügt, wenn ein Ehepartner allein einen Rechtsanwalt beauftragt, der beim Familiengericht die Scheidung einreichen kann. Es fallen also nur die Gebühren für einen einzigen Rechtsanwalt an, die sich die Partner im Idealfall fairerweise teilen sollten. Sobald ein Partner über den Scheidungsantrag hinaus zusätzliche Anträge zu Scheidungsfolgensachen stellt, handelt sich um eine streitige Scheidung, für die jeder Ehepartner anwaltlich vertreten werden muss.

Online-Scheidung einreichen

Sie können im Telefonbuch einen Rechtsanwalt aussuchen, versuchen dessen Kompetenzen einzuschätzen, einen Termin zu vereinbaren und suchen den Anwalt in seiner Kanzlei auf. Einfacher geht es mit der Online-Scheidung, bei der Sie online die Scheidung einreichen. Dazu kommunizieren Sie zunächst nur per E-Mail oder fernmündlich mit Ihrem Anwalt, den wir Ihnen gerne vermitteln. Sie scannen Ihre Scheidungsunterlagen ein und übermitteln diese per E-Mail Ihrem Anwalt, welcher dann die Scheidung einreichen kann.

Ohne Rechtsanwalt geht es nicht

Bei den Familiengerichten besteht Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Sie sich zwangsläufig durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Nur ein Rechtsanwalt kann die Scheidung einreichen. Dabei genügt es, wenn nur derjenige Ehepartner, der die Scheidung einreichen will, anwaltlich vertreten ist. Stimmt der Partner dem Scheidungsantrag zu, braucht er sich nicht anwaltlich vertreten zu lassen. Es handelt sich dann um eine einvernehmliche Scheidung.

Bereiten Sie sich auf die Scheidung vor

Um die Scheidung vorzubereiten, sollten Sie sich das Original oder wenigstens eine Kopie Ihres Familienstammbuches oder beim Standesamt die Abschrift Ihrer Heiratsurkunde beschaffen. Ferner benötigen Sie für den Scheidungstermin einen gültigen Personalausweis. Um den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich vorzubereiten, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre Rentenversicherungszeiten überprüfen lassen und eine Kontenklärung herbeiführen. Möchten Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, müssen Sie dem Gericht aktuelle Einkommensnachweise vorlegen. Wohnen Sie zur Miete, brauchen Sie den Mietvertrag. Sollten Sie über den Scheidungsantrag hinaus auch Unterhalt oder Zugewinnausgleich geltend machen, benötigen Sie Unterlagen, aus denen Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse hervorgehen.

Regeln Sie die Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie können sich traditionellerweise wegen der Scheidungsfolgen mit Ihrem Ehepartner vor Gericht bis aufs Messer streiten, zahlen dafür erhebliche Gerichts- und Anwaltsgebühren und wissen nicht, was am Ende dabei für Sie herauskommt. Auch wenn Sie ein Verfahren „gewinnen“, zahlen Sie im Familienrecht so gut wie immer irgendwie drauf. Besser ist, wenn Sie sich wegen der Scheidungsfolgen mit Ihrem Partner verständigen und Ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten infolge von Trennung und Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Dann weiß jeder, woran er ist. Sie sparen erhebliche Kosten und schonen Ihr Nervenkostüm. Vor allem können Sie sich darauf konzentrieren, was Sie künftig mit Ihrem Leben anfangen wollen oder wie Sie es gestalten können. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung müssen Sie notariell beurkunden oder im Scheidungstermin protokollieren lassen.

Stellen Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie Ihre Scheidung dennoch realisieren, indem Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Dafür müssen Sie in einem speziellen Formular Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen. Eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Kosten eines Scheidungsverfahrens. Kosten fallen erst dann an, wenn Sie über Ihren beauftragten Rechtsanwalt beim Familiengericht die Scheidung einreichen. Sie erhalten dann eine Gerichtsgebührenrechnung. Auch Ihr Anwalt wird einen Kostenvorschuss anfordern.

Beantragen Sie eventuelle Scheidungsfolgesachen im Verbund mit dem Scheidungsantrag

Sofern Sie sich mit Ihrem Ehepartner wegen der Scheidungsfolgen nicht in allen Punkten verständigen können, müssen Sie einzelne Scheidungsfolgen zusätzlich zum Scheidungsantrag gerichtlich klären lassen. Aus Kostengründen empfiehlt es sich, die Scheidungsfolgen im Verbund mit dem Scheidungsantrag vorzutragen. Andernfalls müssen Sie eventuelle Scheidungsfolgen nachträglich nach Ausspruch der Scheidung bei Gericht geltend machen. Dafür fallen eigenständige Gerichts- und Anwaltsgebühren an. Besser ist, wenn das Gericht alle Ihre Anträge „im Verbund“ entscheidet.

Fazit

Vermeiden Sie einen Rosenkrieg und lassen Sie sich einvernehmlich scheiden. Sie sparen Zeit, schonen Ihre Nerven und sparen Geld. Bereiten Sie sich in Ruhe auf die Scheidung vor. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Website.

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Autor Volker Beeden

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