Scheidung Australien

Deutsch-australische Scheidung

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Leben Sie als deutsche Staatsangehörige in Australien oder sind Sie mit einem australischen Ehepartner verheiratet, führen Sie eine internationale Ehe. Für den Fall Ihrer Scheidung müssen Sie sich die Frage beantworten, nach welchem Scheidungsrecht Ihre Scheidung erfolgt und ob insbesondere das deutsche Scheidungsrecht Vorteile bietet und Sie sich möglichst nach deutschem Scheidungsrecht vor einem Familiengericht in Deutschland scheiden lassen sollten. Wir erklären, welche Aspekte eine Rolle spielen.

Das Wichtigste

  • Leben Sie in Australien oder sind Sie mit einem australischen Staatsangehörigen verheiratet, hat Ihre Ehe Auslandsbezug. Für Ihre Scheidung sollten Sie dann den Gestaltungsspielraum nutzen, den das internationale Scheidungsrecht bereithält.
  • Sind Sie deutscher Staatsangehöriger und haben damit einen persönlichen Bezug zu Deutschland, können Sie sich in der Regel in Deutschland scheiden lassen und Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln.
  • Möglicherweise hat das deutsche Scheidungsrecht gegenüber dem australischen Scheidungsrecht Vorteile.
  • In einigen Lebenssituationen sollten Sie in einer Rechtswahl deutsches Scheidungsrecht vereinbaren, so dass Ihre Scheidung in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht abgewickelt werden kann.
  • Bestenfalls beantragen Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung von Australien aus.

Was ist eine deutsch-australische Scheidung?

Ihre Scheidung hat als deutsch-australische Scheidung Auslandsbezug und wirft Fragen des internationalen Scheidungsrechts auf, wenn eine der folgenden Alternativen auf Sie oder Ihren Ehepartner zutrifft:

  • Sie selbst und Ihr Ehepartner sind deutsche Staatsangehörige und leben beide in Australien oder
  • Sie sind als Deutsche-/r mit einem australischen Ehepartner verheiratet und leben in Australien oder
  • Sie sind selbst beide australische Staatsangehörige und leben in Deutschland oder
  • Sie leben als Deutsche-/r mit Ihrem australischen Ehepartner in Deutschland.

Expertentipp:

Stellen Sie Ihren Scheidungsantrag nicht nach Willkür. Überlegen Sie genau, ob Sie sich in Australien oder Deutschland scheiden lassen und ob Sie Ihre Scheidung nach australischem oder deutschem Scheidungsrecht abwickeln. Die Unterschiede können erheblich sein. Stellen Sie die Weichen in die falsche Richtung, lässt sich kaum noch etwas korrigieren und Sie müssen vielleicht Wege in Kauf nehmen, auf denen Sie auf unnötige Hürden treffen.

Was ist, wenn wir im Ausland geheiratet haben?

Sie können sich auch nach deutschem Recht scheiden lassen, wenn Sie im Ausland geheiratet haben.
Sie können sich auch nach deutschem Recht scheiden lassen, wenn Sie im Ausland geheiratet haben.

Es ist unerheblich, wo Sie die Eheschließung vollzogen haben. Auch wenn Sie in Australien oder sonst wo geheiratet haben, ist allein maßgebend, dass Sie eine wirksame Ehe begründet haben. So oder so, können Sie in Deutschland die Scheidung beantragen. Sie benötigen dafür nur einen persönlichen Bezug zu Deutschland. Dieser Bezug besteht dadurch, dass Sie oder Ihr Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Dann trifft eine der oben genannten Alternativen auf Sie zu.

Ich wurde bereits in Australien geschieden. Muss ich mich in Deutschland nochmals scheiden lassen?

Haben Sie Ihre Ehe bereits in Australien scheiden lassen, bedarf das Scheidungsurteil in Deutschland der Anerkennung durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung. Erst die Anerkennung führt dazu, dass Ihre Ehe auch in Deutschland als geschieden gilt und Sie eventuell erneut heiraten können. Die Anerkennung eines australischen Scheidungsurteils ist nicht ganz einfach, da es unterschiedliche Urkundenarten gibt.

Scheidungstermin vor Gericht
Schaubild: Scheidungstermin vor Gericht

Bis zur Änderung des Familienrechts im Jahr 2002 wurden Scheidungsurteile als vorläufiges Scheidungsurteil „Decree Nisi“ bezeichnet, das nach Ablauf einer gewissen Zeit als „Decree Absolute“ rechtskräftig wurde. Diese Urteile werden meist problemlos anerkannt.

Wurden Sie bis 2010 geschieden, halten Sie ein „Certificate of Divorce“ in der Hand, das aber aus inhaltlichen Gründen in Deutschland nicht anerkannt werden kann. Sie benötigen deshalb eine „Divorce Order“. Seit 13.2.2010 wird statt des Certificate of Divorce ein neues Divorce Order ausgestellt. Soweit nur eine elektronische Version ausgestellt wurde, benötigen Sie im Regelfall eine Beglaubigung durch das Gericht und eine Apostille, eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.

Inwieweit ist ein Scheidungsgericht in Deutschland zuständig?

Für internationale Scheidungen ist in Deutschland die Zuständigkeitsverordnung Nr. 2201/2003 der Europäischen Union maßgeblich. Danach ist ein deutsches Familiengericht für Ihre Scheidung zuständig, wenn:

  • Sie deutscher Staatsbürger sind, egal ob Sie im Ausland (z.B. Australien) oder Deutschland leben oder
  • beide Ehepartner, gleich welcher Staatsangehörigkeit, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder
  • ein Ehepartner, egal welcher Staatsangehörigkeit, nach der Trennung noch immer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
  • Sie ins Ausland verzogen sind und der Ehepartner, egal welcher Staatsangehörigkeit, noch immer in Deutschland lebt oder
  • Sie nach der Trennung im Ausland (z.B. Australien) seit mehr als einem Jahr in Deutschland leben und hier Ihren Lebensmittelpunkt begründet haben.

Lassen Sie sich von den vorstehenden Zuständigkeitsregelungen nicht verwirren. Der Gesetzgeber versucht, möglichst viele Sachverhalte aufzugreifen und damit die Zuständigkeit eines Gerichts in Deutschland zu begründen. Entscheidend ist allein, dass Sie irgendeinen Bezug zu Deutschland haben. Diesen Bezug stellen Sie durch Ihre deutsche Staatsangehörigkeit oder Ihren Wohnsitz in Deutschland her. Trifft dies zu, können Sie sich im Regelfall auch in Deutschland von einem deutschen Familiengericht scheiden lassen.

Expertentipp:

Über das Internet haben Sie die Möglichkeit, Ihre Scheidung online als Online-Scheidung zu beantragen. Leben Sie in Australien, brauchen Sie nicht eigens in Deutschland vorstellig zu werden, um hier einen Anwalt zu beauftragen. Es genügt, wenn Sie unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel mit Ihrem Rechtsanwalt kommunizieren.

Urteilt das deutsche Familiengericht immer nach deutschem Scheidungsrecht?

Die zweite wichtige Frage neben der Zuständigkeit des Familiengerichts ist die Frage, ob ein zuständiges deutsches Familiengericht Ihre Scheidung immer nach deutschem Scheidungsrecht beurteilt.

Bi-Nationale Scheidung

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Checkliste

Sofern Sie die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts begründen können, wendet das deutsche Familiengericht für Ihre Scheidung im Regelfall deutsches Scheidungsrecht an. Es gibt aber auch Lebenssituationen, in denen die Anwendbarkeit des deutschen Scheidungsrechts fraglich sein kann. In diesem Fall empfiehlt sich, dass Sie eine Rechtswahl treffen.

Praxisbeispiel:

Sie wohnen beide als deutsche Staatsangehörige in Australien. In diesem Fall müsste das deutsche Familiengericht, auch wenn es an sich zuständig ist, australisches Scheidungsrecht anwenden (Art. 8a Rom III-Verordnung Nr. 1259/2010). Dies ist insoweit nicht überraschend, da Sie in Australien leben. Treffen Sie jedoch eine Rechtswahl, können Sie deutsches Scheidungsrecht vereinbaren und sich in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen. Solange Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, wäre für Ihre Scheidung das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständiges Familiengericht.

Gleiches gilt, wenn Sie in Australien gewohnt haben und innerhalb der letzten 12 Monate nach Deutschland zurückgekehrt sind. Auch in diesem Fall käme an sich australisches Scheidungsrecht zur Anwendung, es sei denn, Sie vereinbaren in einer Rechtswahl ausdrücklich deutsches Scheidungsrecht.

Vermeiden Sie einen Scheidungswettlauf. Führen Sie nämlich eine Ehe mit Auslandsbezug, kann es sein, dass neben dem deutschen Familiengericht auch ein Familiengericht in Australien zuständig ist. Vor allem, wenn Sie beide in Australien wohnen, können Sie sich auch in Australien scheiden lassen. Sofern wenigstens ein Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist, können Sie die Scheidung aber auch in Deutschland einreichen. Da so die Gerichte in Deutschland und in Australien für Ihre Scheidung zuständig sein können, kommt es darauf an, welcher Ehegatte zuerst die Scheidung einreicht.

Derjenige, der zuerst die Scheidung beantragt, bestimmt mit seinem Scheidungsantrag auch die Zuständigkeit des Gerichts. Sofern Ihnen Ihr Ehepartner über das Gericht (in Deutschland oder in Australien) den Scheidungsantrag zustellt, kann kein anderes Gericht mehr über Ihre Scheidung urteilen. Deshalb bestimmt der Ehepartner, der zuerst die Scheidung einreicht, nach welchen Kriterien und vor welchem Gericht die Scheidung abgewickelt wird. Insoweit kommt es bisweilen zu einem Antragswettlauf zwischen Ehepartnern.

Was ist eine Rechtswahl?

Wählen Sie am besten deutsches Recht für Ihre Scheidung.
Wählen Sie am besten deutsches Recht für Ihre Scheidung.

Eine Rechtswahl beinhaltet eine Vereinbarung, in der Sie das auf Ihre Scheidung anzuwendende Recht bestimmen. Sie können eine solche Rechtswahl auch noch unmittelbar vor der Beantragung Ihrer Scheidung und in Deutschland auch noch im laufenden Scheidungsverfahren treffen. Im Regelfall genügt von der Form her die Schriftform. Schriftform bedeutet, dass Sie die Vereinbarung handschriftlich und am Computer schreiben, datieren und beide unterschreiben. Sofern Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch in Australien haben, reicht die Schriftform aus. Wohnt jedoch ein Ehepartner in Deutschland, bedarf Ihre Rechtswahl der notariellen Beurkundung (Art. 7 Abs. III Rom III-Verordnung Nr. 1259/2010). Lassen Sie sich im Zweifel frühzeitig anwaltlich beraten.

Gut zu wissen:

Möglicherweise haben Sie bereits vorsorglich in einem Ehevertrag geregelt, nach welchem Scheidungsrecht Sie für den Fall einer Scheidung geschieden werden wollen. Dann haben Sie bereits eine Rechtswahl getroffen. Haben Sie beispielsweise vereinbart, dass Sie im Fall einer Scheidung nach dem Recht Ihres Aufenthaltsstaates geschieden werden, werden Sie zwangsläufig nach australischem Scheidungsrecht geschieden. Dabei steht es Ihnen völlig frei, mit Ihrem Ehepartner eine anderweitige Vereinbarung zu treffen und beispielsweise deutsches Scheidungsrecht zu vereinbaren.

Welche Aspekte sprechen für eine Scheidung in Deutschland?

Sind Sie deutscher Staatsangehöriger, sollten Sie sich gewissenhaft überlegen, ob Sie Ihre Ehe in Australien scheiden lassen. In Australien gelten andere Rechtsgrundsätze als in Deutschland. So ist insbesondere der Versorgungsausgleich unbekannt. Außerdem riskieren Sie, dass Ihre Scheidung in Australien nur unter Schwierigkeiten in Deutschland anerkannt wird. Insoweit könnte es die bessere Option sein, sich gleich in Deutschland scheiden zu lassen und deutsches Scheidungsrecht zur Grundlage Ihrer Scheidung zu machen.

Außerdem gibt es in Australien ein zweigleisiges Rechtssystem für Scheidungen. Im Regelfall ist der „Federal Magistrates Court“ zuständig. Ist der Sachverhalt komplex und geht es beispielsweise um die Auseinandersetzung Ihres Vermögens oder Unterhaltszahlungen, ist der höherrangige „Family Court“ für Ihr Scheidungsverfahren zuständig. In beiden Fällen ist der Scheidungsantrag beim lokalen „Family Law Registry“ einzureichen. In Deutschland ist immer das Familiengericht als Unterabteilung des örtlichen Amtsgerichts zuständig.

Vorteilhaft ist im deutschen Ehe- und Scheidungsrecht, dass Sie auch nach Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für Ihre gemeinsamen Kinder beibehalten und der nicht betreuende Elternteil Anspruch auf ein angemessenes Umgangsrecht hat.

Sofern Sie kein oder kaum eigenes Einkommen haben, gewährt das deutsche Recht bedürftigen Ehepartnern Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Dann übernimmt der Staat die Kosten für die anfängliche Beratung bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl und Ihr Scheidungsverfahren.

Gut zu wissen:

Vor allem, wenn Sie derzeit in Australien leben, haben Sie als deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, Ihre Scheidung auch von Ihrem ausländischen Wohnort aus in die Wege zu leiten. Dafür brauchen Sie nicht eigens nach Deutschland zu kommen, um hier einen Rechtsanwalt zu finden und zu beauftragen. Nutzen Sie zudem die Dienstleistung eines Scheidungsservice, kommen Sie problemlos in Kontakt mit einem im Familienrecht erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt, dem Sie Ihr Scheidungsverfahren anvertrauen können.

Fazit

Wahrscheinlich erscheinen Ihnen alle diese Regelungen komplex. Das braucht Sie aber nicht unbedingt zu kümmern. Wichtig ist, dass Sie wissen, dass Sie sich aufgrund Ihrer Ehe mit Auslandsbezug auch in Deutschland scheiden lassen und deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung bringen können. Um zuverlässig abzuklären, was für Ihr Scheidungsverfahren wichtig ist, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.

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Autor Volker Beeden

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