Scheidung Polen

Deutsch-polnische Scheidung

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Leben Sie als deutsch-polnisches Ehepaar oder als polnisches Ehepaar in Deutschland, ist Ihre Scheidung in Deutschland normalerweise problemlos. Leben Sie jedoch als Deutsche oder mit einem polnischen Partner in Polen, wird Ihre Scheidung als internationale Scheidung beurteilt. Eine solche internationale Scheidung ist zwar meist ebenfalls problemlos, wirft aber dennoch gewisse Fragen auf. Sie sollten also wissen, wie Sie Ihre Scheidung so gestalten, dass Sie ohne große Komplikationen geschieden werden. Maßgeblich kommt es darauf an, ob Sie Ihre Scheidung nach polnischem oder nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln. Wir erklären Ihnen, unter welchen Gesichtspunkten Sie Ihre Entscheidung abwägen sollten.

Das Wichtigste

  • Führen Sie eine deutsch-polnische Ehe und wohnt wenigstens ein Ehepartner in Polen und möchten sich in Deutschland scheiden lassen, hat Ihre Ehe Auslandsbezug und ist eine internationale Scheidung.
  • Das polnische Scheidungsrecht beurteilt Ihre Scheidung noch nach dem Verschuldensprinzip. Eheliche Verfehlungen spielen eine erhebliche Rolle.
  • Das deutsche Scheidungsrecht kennt hingegen nur noch das Zerrüttungsprinzip, bei dem es auf eheliche Verfehlungen nicht mehr ankommt.
  • Möchten Sie Ihre Scheidung vor einem deutschen Familiengericht abwickeln, müssen Sie die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründen. Nur dann ergibt sich die Möglichkeit, sich auch nach deutschem Scheidungsrecht scheiden zu lassen.
  • Da Polen die maßgebliche EU-Verordnung 1259/2010 nicht unterzeichnet hat, haben Sie nicht die Möglichkeit, in freier Entscheidung deutsches Scheidungsrecht zur vereinbaren.
  • Dessen Anwendbarkeit erlangen Sie nur über den Umweg, dass Sie die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründen.

Warum ist unsere Scheidung eine internationale Scheidung mit Auslandsbezug?

Ihre Scheidung gestaltet sich als internationale Scheidung, wenn sie einen „Auslandsbezug“ aufweist. Dieser Auslandsbezug wird durch folgende Umstände bedingt:

  • Sie und Ihr Ehepartner sind deutsche Staatsangehörige. Sie leben beide in Polen.
  • Sie sind deutscher Staatsangehöriger und sind mit einem polnischen Ehepartner verheiratet und leben in Polen.

Bi-Nationale Scheidung

5 Top-Fragen zur internationalen Scheidung oder Scheidung mit...

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Checkliste

Gut zu wissen:

Leben Sie als deutscher Staatsangehöriger mit Ihrem polnischen Ehepartner in Deutschland, beantragen Sie Ihre Scheidung problemlos in Deutschland. Den Scheidungsantrag stellen Sie bei dem für Ihren Wohnort örtlich zuständigen Familiengericht. Sie können sich problemlos nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen. Leben Sie in Polen, können Sie sich natürlich auch nach polnischem Scheidungsrecht scheiden lassen.

Welche Fragen muss ich mir bei einer Scheidung mit Auslandsbezug beantworten?

Ihre Scheidung mit Auslandsbezug wirft folgende wichtige Fragen auf:

  • Welche Vorteile habe ich, wenn wir uns in Deutschland von einem deutschen Familiengericht scheiden lassen?
  • Welche Vorteile bestehen, wenn unsere Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abgewickelt wird?
  • Oder umgekehrt: Muss ich Nachteile befürchten, wenn ich unsere Scheidung in Polen beantrage und nach polnischem Scheidungsrecht abwickele?
  • Nutzt es, wenn ich unsere Scheidung online als Online-Scheidung einleite?
  • Habe ich die Wahl mich zwischen deutschem und polnischem Scheidungsrecht zu entscheiden?

Gut zu wissen:

Die Frage, nach welchem Scheidungsrecht Ihre Scheidung abgewickelt wird, ist wichtiger, als Sie vielleicht vermuten. Ihre Rechte und Pflichten, die sich im deutschen oder im polnischen Scheidungsrecht ergeben, sind teilweise sehr unterschiedlich ausgestaltet. Vorteile im deutschen Scheidungsrecht sind im polnischen Scheidungsrecht teils unbekannt. Vor allem setzt das polnische Scheidungsrecht andere Maßstäbe, die im Vergleich zum deutschen Scheidungsrecht nicht unbedingt zu Ihrem Vorteil gereichen. Letztlich geht es auch darum, wie zügig Sie Ihre Scheidung ins Ziel führen und mit welchem Kostenaufwand Sie für Ihr Scheidungsverfahren kalkulieren müssen. Also alles gute Gründe, sich mit dem Thema näher zu beschäftigen.

Kommt es darauf an, wo wir geheiratet haben?

Es spielt keine Rolle, wo Sie geheiratet haben. Wichtig ist nur, dass Sie Ihre Eheschließung nachweisen. So können Sie Ihre Scheidung auch in Deutschland beantragen, wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben, sondern beispielsweise in Warschau oder Paris zum Standesamt gegangen sind.

Was nicht zusammen kann Bestehen, tut am besten sich zu lösen.

Friedrich Schiller (1759 - 1805)

Ermöglicht mir die Online-Scheidung Vorteile, wenn ich im Ausland lebe?

Leben Sie im Ausland, profitieren Sie von den Möglichkeiten, die Ihnen die Online-Scheidung bietet. Wenn Sie die Scheidung online beantragen, ersparen Sie sich die Mühe, vielleicht nach Deutschland fahren und hier einen Rechtsanwalt aufsuchen zu müssen. Wenn Sie es wünschen, kommunizieren Sie ausschließlich über das Internet oder per E-Mail mit Ihrem Rechtsanwalt. Möchten Sie also vor einem deutschen Familiengericht nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, bietet Ihnen die Online-Scheidung den richtigen Weg, Ihre Scheidung ziemlich komfortabel auf den Weg zu bringen.

Eine Online-Scheidung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.
Schaubild: Eine Online-Scheidung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.

Nach welchen Kriterien gewährt das polnische Recht die Scheidung und welche Vorteile bringt mir das deutsche Scheidungsrecht?

Wann kann ich im polnischen Scheidungsrecht geschieden werden?

Sie können im polnischen Scheidungsrecht relativ problemlos geschieden werden, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner einig sind, dass Sie geschieden werden wollen. Leben Sie also beide in Polen, kommt eine Scheidung nach polnischem Scheidungsrecht durchaus in Betracht. Allerdings müssen Sie in einem ersten Schritt ein Sühneverfahren absolvieren. Erst danach lässt sich die eigentliche Scheidung durchführen. Im Sühneverfahren wird das Verschulden der Parteien an der Trennung einbezogen. Das Verschulden spielt eine Rolle, wenn es um spätere Unterhaltsleistungen geht. Vor allem kann es aber dazu führen, dass Sie nicht geschieden werden können, wenn Ihr Ehepartner seine Zustimmung zur Scheidung verweigert.

Wie in Deutschland auch, können Sie Ihre Scheidung relativ problemlos abwickeln, wenn Sie dies im Einvernehmen mit Ihrem Partner tun.
Schaubild: Wie in Deutschland auch, können Sie Ihre Scheidung relativ problemlos abwickeln, wenn Sie dies im Einvernehmen mit Ihrem Partner tun.

Welche Rolle spielt eheliches Fehlverhalten im polnischen Scheidungsrecht?

Das polnische Scheidungsrecht enthält folgende Bestimmung:

Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung nicht zu, so ist sie unzulässig, wenn sie von dem Ehegatten gefordert wird, der in der Zerrüttung des ehelichen Zusammenlebens allein schuld ist.

Dieses Verschuldensprinzip wurde im deutschen Scheidungsrecht im Jahr 1977 aufgegeben und durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Sie können also nach polnischem Scheidungsrecht faktisch nicht geschieden werden, wenn Sie die Scheidung beantragen und der Ehepartner den Vorwurf begründet, dass Sie die Scheidung verschuldet haben.

Die polnische Regelung wurde sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als zulässig bestätigt (EGMR Az. 1955/10). Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Europäische Menschenrechtskonvention den polnischen Gesetzgeber nicht verpflichtet, eine Scheidung - ähnlich wie im deutschen Scheidungsrecht - auch gegen den Willen des Ehepartners zu ermöglichen. In der Konsequenz blieb der Ehemann, der vor dem Gericht geklagt hatte, gegen seinen Willen verheiratet. Er musste sich belehren lassen, dass es im polnischen Recht kein Recht auf Scheidung gebe.

Gut zu wissen:

In der Kritik wird die Regelung im polnischen Scheidungsrecht im Hinblick auf die Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse in Europa für kaum mehr zumutbar gehalten. Sie lässt sich lediglich auf dem Hintergrund zu erklären, dass in Polen die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) mit absoluter Mehrheit regiert und nationalkonservative und katholische Werte vertritt und deshalb die Institution Ehe so stark bewertet, dass die Scheidung gegen den Willen des Partners nicht möglich sein soll.

Welchen Vorteil bietet das deutsche Scheidungsrecht im Vergleich zum polnischen Scheidungsrecht?

Aus Erfahrungen wissen Juristen, dass im Regelfall beide Ehepartner in der einen oder anderen Weise dafür verantwortlich sind, dass die eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert ist. Es ist vermessen anzunehmen, einem Ehepartner die alleinige Schuld für die Scheidung zuzuweisen. Allenfalls kommt die überwiegende, vielleicht auch deutlich überwiegende Verantwortung in Betracht, dass ein Ehepartner die Scheidung verursacht hat. Soweit früher in Deutschland bei der Scheidung auf ein Verschulden abgestellt wurde, führte die Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren oft zu einer regelrechten Schlammschlacht, in der sich die Ehepartner gegenseitig mit Vorwürfen überboten. Mancher Ehepartner fühlte sich befleißigt, Intimitäten aus dem eheliche Eheleben zu offenbaren nur um den anderen, schlecht zu stellen und sich vermeintliche Vorteile zu verschaffen. In Polen, wo das Verschuldensprinzip auch heute noch Geltung hat, wird es kaum anders sein.

Das deutsche Scheidungsrecht richtet sich nach dem Zerrüttungsprinzip, wodurch für Ihre Scheidung nur wichtig ist, dass Ihre Ehe gescheitert ist.
Schaubild: Das deutsche Scheidungsrecht richtet sich nach dem Zerrüttungsprinzip, wodurch für Ihre Scheidung nur wichtig ist, dass Ihre Ehe gescheitert ist.

Um diese unwürdige Auseinandersetzung zu vermeiden, hatte sich der deutsche Gesetzgeber 1977 dazu entschlossen, das Verschuldensprinzip aufzugeben. Stattdessen wurde das Zerrüttungsprinzip eingeführt. Demnach kommt es auf ein Verschulden und auf ein eheliches Fehlverhalten eines Ehepartners nicht mehr an. Es zählt allein, dassIhre Ehe zerrüttet und damit gescheitert ist. Die Zerrüttung reicht aus, dass Sie geschieden werden. Vor allem können Sie auch gegen den erklärten Willen Ihres Ehepartners geschieden werden.

Welche Konsequenz ergibt sich aus dem Vergleich deutsches / polnisches Scheidungsrecht?

Möchten Sie zuverlässig geschieden werden, sollten Sie sich in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie mit Verschuldensvorwürfen rechnen müssen und nach polnischem Scheidungsrecht möglicherweise nicht geschieden werden können. Voraussetzung dafür, dass Sie nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, ist aber, dass Sie für Ihre Scheidung an deutsches Familiengericht anrufen und Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln. Dafür kommt es darauf an, dass Sie die Zuständigkeit des deutschen Gerichts für Ihr Scheidungsverfahren begründen. Rechtsgrundlage ist Art. 3 EU-Ehe-Verordnung.

Sie sollten diese Handlungsoptionen beherzigen

Um sich in Deutschland scheiden lassen zu können, müssen Sie die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründen.
Um sich in Deutschland scheiden lassen zu können, müssen Sie die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründen.

Möchten Sie in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, sollten Sie Ihr Scheidungsverfahren planen. Wichtig ist, dass Sie die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts begründen. Bei Scheidungen mit Auslandsbezug steht der Gesetzgeber vor der schwierigen Aufgabe, den Interessen von Partnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit gerecht zu werden oder einen deutschen Staatsangehörigen, der im Ausland lebt, die Möglichkeit zu geben, sich in Deutschland scheiden zu lassen. Um in Europa eine möglichst einheitliche Regelung zu schaffen, gibt es die Verordnung Nr. 2201/2003 (EuEheVO). Auch Polen hat diese Verordnung unterzeichnet. Leider sind deren Regelungen nur schwer verständlich.

Wir gehen von folgenden Beispielen aus:

Beispiel 1

Sie sind beide deutsche Staatsangehörige und leben in Warschau. Das deutsche Gericht ist zuständig, unabhängig davon, dass Sie in Polen leben (Art. 3b der EU-Ehe-Verordnung). Sie können Ihre Scheidung in Deutschland online als Online-Scheidung in die Wege leiten.

Beispiel 2

Sie sind ein deutsch-polnisches Ehepaar. Sie leben als deutscher Staatsangehöriger nach wie vor an Ihrem letzten gewöhnlichen Wohnort in Deutschland (z.B. in Berlin), während Ihre polnische Ehefrau nach Polen zurückgekehrt ist. Beantragt Ihre Ehefrau jetzt in Polen die Scheidung, müsste das polnische Gericht polnisches Scheidungsrecht anwenden. Sie können dieses Szenario nur abwenden, indem Sie dem Antrag zuvorkommen und in Deutschland den Scheidungsantrag stellen. Das deutsche Gericht wäre nach Art. 3a Alt. 2 der EU-Ehe-Verordnung zuständig und wendet deutsches Scheidungsrecht an. Derjenige, der zuerst die Scheidung beantragt, bestimmt also über das anwendbare Recht. Grund dafür ist, dass Polen nicht die Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 der Europäischen Union unterzeichnet hat. Diese Verordnung will einen Wettlauf um das anwendbare Recht, durch den die gleichzeitige Zuständigkeit mehrerer Mitgliedstaaten begründet wird, verhindern.

Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.

Joseph Joubert (1754 - 1824)

Beispiel 3

Sie leben als deutsch-polnisches Ehepaar in Warschau. Sie können dort die Scheidung vor einem polnischen Gericht beantragen, werden allerdings nach den Grundsätzen des polnischen Scheidungsrechts geschieden. Möchten Sie eine Scheidung nach polnischem Recht vermeiden, lässt sich die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründen, wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger nach Deutschland ziehen und sich dort vor Stellung des Scheidungsantrags mindestens sechs Monate aufgehalten haben. Die Zuständigkeit des deutschen Gerichts begründet sich in diesem Fall nach Art. 3a Alt. 6 der EU-Ehe-Verordnung.

Beispiel 4

Wohnen Sie dauerhaft in Warschau und möchten Sie die Scheidung online als Online-Scheidung beantragen, können Sie die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nur begründen, wenn Ihr Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Zuständigkeit des deutschen Gerichts begründet sich diesem Fall nach Art. 3a Alt. 3 der EU-Ehe-Verordnung. Da Sie selbst in Warschau wohnen, lässt sich die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts auf diesem Weg nicht anders begründen.

Beispiel 5

Lebt einer der beiden Ehepartner in Deutschland können Sie gemeinsam das Scheidungsrecht bestimmen.
Lebt einer der beiden Ehepartner in Deutschland können Sie gemeinsam das Scheidungsrecht bestimmen.

Sie bleiben nach Ihrer Trennung als deutscher Staatsangehöriger in Warschau wohnen, während Ihr polnischer Ehepartner nach Deutschland umsiedelt. In diesem Fall lässt sich die Zuständigkeit des deutschen Gerichts begründen, wenn Sie in Übereinstimmung mit Ihrem Ehepartner Ihre Scheidung einvernehmlich betreiben und der nach Deutschland umgezogene Ehepartner nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland einen Antrag vor einem deutschen Familiengericht stellt. In diesem Fall begründet sich die Zuständigkeit des deutschen Gerichts nach Art. 3a Alt. 4 der EU-Ehe-Verordnung.

Warum kann ich keine Rechtswahl treffen und in freier Entscheidung deutsches Scheidungsrecht vereinbaren?

Die Möglichkeit einer Rechtswahl können Sie nur treffen, wenn das Land die EU-Verordnung unterzeichnet hat.
Die Möglichkeit einer Rechtswahl können Sie nur treffen, wenn das Land die EU-Verordnung unterzeichnet hat.

Die Möglichkeit, in freier Entscheidung deutsches Scheidungsrecht zu vereinbaren, wird allein durch die EU-Verordnung 1259/2010 eröffnet. Polen hat diese Verordnung allerdings nicht unterzeichnet. Sie gilt derzeit nur in 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Konsequenz ist, dass Ihre Scheidung als internationale Scheidung allein nach der EU-Ehe-Verordnung Nr. 2201/2003 zu beurteilen ist. Demnach bestimmt sich die Anwendung des maßgeblichen Scheidungsrechts allein nach dieser Verordnung. Sie haben nicht die Möglichkeit einer Rechtswahl. Möchten Sie nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, müssen Sie die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründen. Die dafür maßgeblichen Voraussetzungen haben wir zuvor in fünf Beispielen aufgezeigt.

Wird unsere Scheidung in Deutschland in Polen anerkannt?

Grundsätzlich gesteht Polen in Art. 21 EU-Ehe-Verordnung Nr. 2201/2003 zu, dass die in einem Mitgliedstaat ausgesprochenen Scheidungen in Polen anerkannt werden. Dieser Grundsatz kann Bedeutung erhalten, wenn Sie in Polen wieder heiraten wollen. Um Ihre Scheidung in Deutschland in Polen nachzuweisen, müssen Sie eine von dem deutschen Gericht nach einem bestimmten Muster ausgestellte Bescheinigung vorlegen (Art. 37 und Art. 39 i.V.m. Anhang I der EU-Verordnung). Dazu ist auch die Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers notwendig. Die Bescheinigung stellt Ihnen das Familiengericht in Deutschland aus, welches die Scheidung ausgesprochen hat.

Fazit

Das Scheidungsrecht in Europa ist zwar auf einem guten Weg, vereinheitlicht zu werden. Dennoch bestehen teils noch erhebliche Unterschiede. Solange nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die dafür maßgeblichen EU-Verordnungen unterzeichnet haben, beurteilt sich Ihre Scheidung nach Regeln, die die Mitgliedstaaten weitgehend noch selbst bestimmen.

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Autor Volker Beeden

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