Deutsch-brasilianische Scheidung
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Zuständigkeit für die Scheidung in Brasilien
In Brasilien ist eine Scheidung erst seit dem 26. Dezember 1977 mit Einführung eines Scheidungsgesetzes möglich geworden. Seit 2007 wurden die Scheidungsvoraussetzungen erleichtert, und durch ein neues Gesetz vom 13. Juli 2010 noch einmal erheblich vereinfacht.
Nunmehr können die Ehepartner direkt die Scheidung über ein notarielles Verfahren einleiten. Sie müssen nicht mehr eine Trennungszeit von zwei Jahren nachweisen, um die Scheidung einleiten zu können.
Auch während des notariellen einvernehmlichen Scheidungsverfahrens ist die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes Pflicht.
Streitige Scheidungsverfahren sind in Brasilien nur mit einem Rechtsbeistand, also einem Scheidungsanwalt durchzuführen.
Scheidungsvoraussetzungen nach brasilianischem Familienrecht:
Für eine notarielle Scheidung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Einigung der Eheleute
- Volljährigkeit der Kinder (falls vorhanden)
Einigung der Eheleute
Beide Ehepartner müssen mit der Scheidung oder Trennung einverstanden sein. Wenn einer der Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden ist, dann kann das Verfahren vor einem Notar nicht weiter durchgeführt werden. Bei streitigen Scheidungen sind weiterhin die Familiengerichte zuständig.
Volljährigkeit der Kinder
Um ein einvernehmliches Scheidungsverfahren nur mit einem Notar durchführen zu können. müssen die Ehepartner kinderlos sein, oder keine minderjährigen Kinder mehr haben. Die Scheidungswilligen müssen vor dem Notar eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie keine Kinder haben, oder dass die Kinder bereits volljährig sind.
Bei der Ausfertigung der Scheidungsurkunde durch den Notar ist die Anwesenheit beider Ehepartner Pflicht. Sie können sich jedoch während des Scheidungs- und Trennungsverfahrens durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Die Vertretung bedarf auch einer notariell beglaubigten Urkunde.
Auch bei dem vereinfachten notariellen Scheidungsverfahren muss immer ein Rechtsanwalt dabei sein.
Besonderheiten im brasilianischen Scheidungsrecht:
Das vereinfachte Scheidungsverfahren über einen Notar kann für deutsch-brasilianische Ehen eine Vereinfachung darstellen, wenn die Ehe in Brasilien geschlossen oder zumindest anerkannt wurde.
Wenn sich die Ehepartner einig sind, die Ehe beenden zu wollen, und wenn darüber hinaus keine oder keine minderjährigen Kinder vorhanden sind, benötigen sie nur einen Rechtsanwalt. Der beauftragte Anwalt kann mit dem RG/RNE (brasilianischer Personalausweis) und CPF (Steuernummer) sowie der Heiratsurkunde beim nächstgelegenen Notariat die Scheidung für die Ehepartner beantragen. Die Scheidung entfaltet ihre Wirkung in Deutschland (gemäß Art. 17, Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 EGBGB), wenn einer der ehemaligen Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Wohnsitz in Brasilien zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages hatte.
Es reicht aus, die notarielle Urkunde über die Scheidung übersetzen und vom zuständigen deutschen Konsulat in Brasilien überbeglaubigen zu lassen.
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