5 Beste Tipps zum Thema Scheidung und Rechtsschutzversicherung
Ihr Scheidungs-Infopaket
Wie finanziere ich meine Scheidung?
Nach Schätzungen schließen etwa 40 % der deutschen Haushalte eine Rechtsschutzversicherung ab, wobei es etwa 30 Rechtsschutzversicherer gibt. In Anbetracht der Tatsache, dass es in unserem Alltag für so gut wie jede Situation eine Vorschrift gibt, sind Rechtsstreitigkeiten oft unausweichlich. Geht es um Ihre Scheidung, ist Rechtsschutz allerdings keine Selbstverständlichkeit. Sofern Sie überlegen, wie Sie Ihre Scheidung finanzieren, sollten Sie verschiedene Möglichkeiten kennen. Rechtsschutzversicherung hin, Rechtsschutzversicherung her, Ihre Scheidung scheitert nicht am Geld.
Das Wichtigste
- Haben Sie eine Privat-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, haben Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten im Regelfall nur Anspruch darauf, dass der Versicherer die Erstberatungsgebühr für eine Erstberatung beim Rechtsanwalt übernimmt.
- Ist Ihr Ehepartner Versicherungsnehmer, sind Sie im Regelfall mitversichert und können die Rechtsschutzversicherung gleichfalls in Anspruch nehmen.
- Ihre Scheidung können Sie nur über die Rechtsschutzversicherung abrechnen, wenn Sie insoweit versichert sind.
- Soweit ersichtlich, gibt es derzeit nur einen Rechtsschutzversicherer in Deutschland, der die Verfahrenskosten für Scheidungen zahlt. Hier muss jedoch eine Wartezeit von drei Jahren eingehalten werden.
- Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, können Sie versuchen, über einen guten Scheidungsservice eine Ratenzahlung zu vereinbaren, Prozesskostenvorschuß von Ihrem Ehepartner einzufordern oder staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Besteht für Scheidungen Rechtsschutzversicherungsschutz?
Die Antwort dürfte Sie enttäuschen. Wir nehmen das Ergebnis schon mal vorweg. Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt im Regelfall nicht die Gerichts- und Anwaltsgebühren für Ihre Scheidung vor Gericht. Dies bedeutet aber noch nicht, dass Sie völlig im Regen stehen. Sie müssen differenzieren. Außerdem gibt es weitere Wege, wie Sie Ihre Scheidung finanziell bewerkstelligen könnten. Jetzt aber der Reihe nach.
Wie prüfe ich meinen Rechtsschutz?
Nehmen Sie zur Bestandsaufnahme Ihre Rechtsschutz-Police oder die Ihres Ehepartners zur Hand. In der Police finden Sie einen Hinweis auf den Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Sie sollten auch die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen zur Hand haben. Dort können Sie Details nachlesen.
Haben Sie eine Privat-Rechtsschutzversicherung?
Die Privat-Rechtsschutzversicherung schützt Ihre Interessen im privaten Bereich. Wenn Sie also nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, sind Sie im Privatbereich nicht versichert.
Kann ich mich wegen meiner Scheidung rechtlich beraten lassen?
Besitzen Sie eine Privat-Rechtsschutzversicherung, ist im Regelfall der Beratungsrechtsschutz in familienrechtlichen Angelegenheiten versichert. Soweit sich Ihr Versicherer an den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) orientiert, finden Sie dort in § 2 k ARB einen entsprechenden Hinweis mit ungefähr folgendem Wortlaut:
“Sie haben Anspruch auf Beratungsrechtsschutz in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten für Rat und Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts“.
Praxisbeispiel:
Auch der Beratungsrechtsschutz ist nicht unbedingt Standard. Es gibt im Privat-Rechtsschutz unterschiedliche Leistungsangebote. So kann es sein, dass Sie lediglich einen Basis-Rechtsschutz haben, der die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht abdeckt. In diesem Fall kann es sein, dass Beratungsleistungen im Familienrecht nur versichert sind, wenn Sie eine bessere Leistungsvariante gewählt haben. Diese heißen oft Komfort- oder Premium-Rechtsschutz.
Was beinhaltet der Beratungsrechtsschutz?
Was ist der Beratungsrechtsschutz für eine Erstberatung?
Soweit Ihr Versicherer Beratungsrechtsschutz im Familienrecht bezahlt, übernimmt er die Gebühren für die Erstberatung beim Rechtsanwalt. Eine Erstberatung rechnet der Anwalt mit einer sogenannten Erstberatungsgebühr ab. Der Rechtsanwalt informiert Sie darüber, was Sie im Hinblick auf Ihre Trennung oder Scheidung tun sollten. Sie erhalten eine erste Orientierung. Irgendwelchen Schriftverkehr übernimmt der Rechtsanwalt dafür jedoch nicht. Er korrespondiert auch nicht mit Ihrem Ehepartner. Für die Erstberatung berechnet der Anwalt eine Erstberatungsgebühr von bis zu ca. 250 EUR. Diesen Betrag zahlt der Versicherer. In den ARB ist regelmäßig klargestellt, dass eine über die Beratung hinausgehende gebührenpflichtige Tätigkeit nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt ist.
Einige Versicherer übernehmen auch Beratungskosten für die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts über den üblichen Betrag von 250 EUR hinaus. So zahlt, soweit ersichtlich, beispielsweise die DAS für die anwaltliche Erstberatung bis zu 1.000 EUR und die Allrecht/Deurag 750 EUR. Sie müssten dann mit Ihrem Anwalt absprechen, was er bereit ist, für dieses Honorar zu leisten. Es versteht sich, dass Sie in diesem Fall mehr Beratung und Dienstleistung erwarten dürfen, als wenn der Anwalt nur 250 EUR abrechnen könnte.
Lautet die Rechtsschutzversicherung auf den Namen Ihres Ehepartners, sind Sie im Regelfall familienversichert. Sie können sich also auch als Familienmitglied anwaltlich beraten lassen und dafür den Versicherungsschutz Ihres Ehepartners in Anspruch nehmen.
Gut zu wissen:
Es gibt Scheidungsservices, die Ihnen die anwaltliche Erstberatung gebührenfrei vermitteln. Anwälte sind nicht verpflichtet, für die Erstberatung unbedingt eine Erstberatungsgebühr zu berechnen. Einige Anwälte sind durchaus bereit, im Hinblick auf die zu erwartende Scheidung Sie als potentiellen Mandanten kostenfrei so zu beraten, dass Sie sich angemessen orientieren können.
In meiner Police steht „erweiterter Beratungsrechtsschutz“. Was ist das?
Sofern Ihr Rechtsanwalt über die bloße Beratung hinaus außergerichtlich tätig wird, übernehmen manche Versicherer die dafür anfallenden gesetzlichen Bürogebühren bis zu einem gewissen Höchstbetrag, beispielsweise bis 250 EUR.
Praxisbeispiel:
Ihr Rechtsanwalt verfasst ein Schreiben an Ihren Ehepartner, in dem er ihn auffordert, Ihnen Trennungsunterhalt zahlen. Für diese Tätigkeit kann der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr abrechnen und seine Gebühr bis zu dem mit Ihrer Versicherung vereinbarten Höchstbetrag über den Versicherer abrechnen. Die Gebühr, die über den versicherten Betrag hinausgeht, müssen Sie selbst bezahlen.
Gibt es einen Versicherer, der Scheidungen bezahlt?
Keine Regel ohne Ausnahme. Die Arag-Rechtsschutzversicherung bietet auf der Grundlage des Privat-Rechtsschutzes ein Zusatzmodul „Ehe- Rechtsschutz“ an. Nur dann, wenn Sie dieses Modul zusätzlich versichert haben, übernimmt der Versicherer die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren vor Gericht. Das Zusatzmodul verursacht, soweit ersichtlich, monatliche Kosten von 11,50 EUR. Nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Arag gelten für Ihre Scheidung folgende Kriterien:
Sie müssen eine Wartezeit von drei Jahren einhalten
Es nutzt nichts, wenn Sie Hinblick auf Ihre anstehende Scheidung sich heute bei der Arag versichern und das Modul Ehe-Rechtsschutz abschließen. Um den Ehe-Rechtsschutz der Arag in Anspruch zu nehmen, müssen Sie eine Wartezeit von drei Jahren eingehalten haben. Der Versicherer sichert sich damit verständlicherweise dagegen ab, dass Sie den Rechtsschutzversicherungsvertrag nur deswegen abschließen wollen, weil Sie Ihre Scheidung im Auge haben.
Expertentipp:
Zwar gewähren die Versicherer übergangslos Versicherungsschutz, sofern Sie als Versicherungsnehmer bereits zuvor bei einem Rechtsschutzversicherer versichert waren, diesen Vertrag jetzt kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Dieser übergangslose Versicherungsschutz gilt nur unter der Voraussetzung, dass Sie wegen desselben Risikos bereits zuvor bei Ihrem Versicherer versichert waren. Da andere Versicherer den Ehe-Rechtsschutz nicht anbieten, können Sie diese Voraussetzung im Regelfall nicht erfüllen. Sie müssen also die drei Jahre Wartezeit einhalten.
Kostendeckelung auf 30.000 EUR
Es gibt Scheidungen, die Verfahrenskosten in hohen fünfstelligen Beträgen verursachen. Um das Risiko zu kalkulieren, beschränkt die Arag die Kostenübernahme auf 30.000 EUR je Ehegatten. Jeder Ehegatte kann also die Kosten, die im Hinblick auf die Scheidung entstehen, bis zum Höchstbetrag über diesen Rechtsschutzversicherer abrechnen.
Ist mein Ehepartner auch versichert?
Der Ehe-Rechtsschutz besteht zugunsten beider Ehepartner. Auch wenn Ihr Ehepartner allein Versicherungsnehmer ist, genießen Sie gleichfalls Versicherungsschutz, da Sie im Regelfall über Ihren versicherten Ehepartner mitversichert sind. Insoweit können beide Ehepartner die Verfahrenskosten für die Scheidung über die Arag abrechnen.
Ich bin nicht rechtsschutzversichert. Wie bezahle ich Beratung und Scheidung?
Sofern Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung keinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können, brauchen Sie auf die Scheidung, allein aus finanziellen Gründen, nicht zu verzichten.
Beratungshilfeschein beantragen
Haben Sie kein oder nur geringes Einkommen, können Sie bei Ihrem örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erhalten. Die staatliche Beratungshilfe berechtigt Sie dazu, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl kostenfrei beraten zu lassen. Sie zahlen allenfalls einen Eigenanteil von ca. zehn Euro.
Die Erfahrung nimmt ein furchtbar hohes Schulgeld, aber sie lehrt wie sonst keiner.
Ratenzahlung vereinbaren
Sind Sie nur bedingt liquide und können die für Gericht und Anwalt anfallenden Gebühren nicht sofort in einer Summe bezahlen, sollten Sie eventuell auf einen Scheidungsservice zurückgreifen, mit dem Sie eine individuelle Ratenzahlung vereinbaren können. Gute Scheidungsservices bieten genau diese Option an.
Prozesskostenvorschuß beim Ehegatten einfordern
Ihr Ehepartner bleibt auch nach der Trennung verpflichtet, Sie zu unterhalten. Aufgrund dieser Unterhaltspflicht muss Ihnen Ihr Ehepartner für Ihr Scheidungsverfahren einen Prozesskostenvorschuß zahlen. Damit können Sie die Gebühren für Gericht und Anwalt bezahlen. Diesen Vorschuss müssen Sie notfalls gerichtlich einklagen. Sie können auf diesen Anspruch nicht verzichten. Die möglicherweise auch erfolglose Inanspruchnahme ist Voraussetzung, bevor Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen können.
Verfahrenskostenhilfe beantragen
Sind Sie nicht rechtsschutzversichert und erhalten auch von Ihrem Ehepartner keinen Prozesskostenvorschuß, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, aufgrund Ihrer finanziellen Gegebenheiten staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sie stellen den Antrag am besten im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag bei Gericht. Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, trägt die Gerichtskasse die Gebühren für Gericht und Rechtsanwalt. Ihre Scheidung ist dann gebührenfrei. Sofern Sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten, zahlen Sie den von der Gerichtskasse verauslagten Betrag in Teilbeträgen an die Gerichtskasse zurück. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu gerne beraten.
Fazit
Ist Ihre Scheidung aktuell, ist eine Rechtsschutzversicherung nur relevant, wenn Sie bereits versichert sind. Sie können sich dann bei einem Rechtsanwalt beraten lassen und der Versicherung die Erstberatungsgebühr in Rechnung stellen. Ansonsten übernimmt derzeit nur die Arag-Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten für Ihre Scheidung.
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