Deutsch-kroatische Scheidung
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Zuständigkeit für die Scheidung in Kroatien
Die internationale Zuständigkeit der kroatischen Gerichte besteht dann, wenn beide Parteien oder zumindest die beklagte Partei kroatischer Staatsangehörigkeit ist oder beide Parteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kroatien haben.
Weitere Zuständigkeiten können sich aufgrund einer gestaffelten Prüfung ergeben. Sind beide kroatischer Staatsangehörigkeit, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt aber in Deutschland, sind die deutschen Gerichte zuständig, die Scheidung findet aber unter Anwendung kroatischem Rechts statt.
Sind die Parteien verschiedener Staatsangehörigkeit muss die Rechtsanwendung im Einzelnen geprüft werden.
Scheidungsvoraussetzungen:
Die Ehescheidung kann beantragt werden entweder durch Klage eines Ehegatten oder durch einvernehmlichen Antrag beider Ehegatten. Die Ehe kann durch Klage eines Ehegatten oder aber auch auf einvernehmlichen Vorschlag beider Ehegatten geschieden werden.
Das kroatische Recht schreibt Männern, die sich scheiden lassen wollen, dafür eine gewisse Frist vor: er darf sich nicht in der Zeit von der Schwangerschaft seiner Frau an bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes scheiden lassen.
Die Ehe wird nach Einhaltung des Trennungsjahres geschieden, wenn entweder feststeht, dass die ehelichen Beziehungen schwer und dauerhaft gestört sind, oder wenn seit Beendigung der Ehegemeinschaft ein Jahr vergangen ist, oder wenn beide Ehegatten die Ehescheidung einvernehmlich beantragen.
Dem Ehescheidungsverfahren muss ein Schlichtungsverfahren vorangehen. Die Verpflichtung hierzu entfällt lediglich, wenn der Aufenthalt des anderen Ehegatten mindestens sechs Monate unbekannt ist.
Für die Durchführung dieses Schlichtungsverfahrens ist nach kroatischem Recht das Zentrum für Sozialfürsorge zuständig, in Deutschland wird dies mangels eines entsprechenden förmlichen Verfahrens durch das Gericht im Rahmen einer Güteverhandlung durchgeführt.
Finanzielle Unterstützung:
Sowohl der Ehegatte als auch die Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsansprüche. Diese können zeitlich befristet werden. Das eheliche Güterrecht ist nach kroatischem Recht die Errungenschaftsgemeinschaft.
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