Deutsch-spanische Scheidung
Ihr Scheidungs-Infopaket
Sie leben als deutsche Staatsangehörige in Spanien oder sind mit einem spanischen Ehepartner verheiratet oder sind selbst spanischer Staatsangehöriger und leben in Deutschland? Sie möchten sich scheiden lassen? Dann müssen Sie die Frage beantworten, wie Sie sich zweckmäßigerweise scheiden lassen und wie Sie Ihre deutsch-spanische Scheidung möglichst ohne große Komplikationen abwickeln.
Das Wichtigste
- Wohnen Sie als deutsche Staatsangehörige im Ausland oder ist Ihr Ehepartner spanischer Staatsangehöriger, hat Ihre Scheidung Auslandsbezug.
- Bei Scheidungen mit Auslandsbezug stellt sich die Frage, welches Familiengericht für die Scheidung zuständig ist und nach welchem nationalen Scheidungsrecht die Scheidung abgewickelt werden soll.
- Ihre Entscheidung, sich nach deutschem Scheidungsrecht in Deutschland scheiden zu lassen, gestaltet sich einfacher, wenn Sie das deutsche Scheidungsrecht mit dem spanischen Scheidungsrecht vergleichen und die Vor- oder Nachteile abwägen.
- Aus deutscher Sicht sollten Sie jedenfalls zum eher vorteilhafteren deutschen Scheidungsrecht tendieren.
- Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Sie eine Rechtswahl treffen und das für Ihre Scheidung anwendbare Scheidungsrecht mit Ihrem Ehepartner vereinbaren.
- Leben Sie im Ausland, kann es vorteilhaft sein, wenn Sie Ihre Scheidung als Online-Scheidung in die Wege leiten und möglichst als einvernehmliche Scheidung abwickeln.
Welche Fragen muss ich wegen meiner Scheidung vorab klären?
Hat Ihre Scheidung „Auslandsbezug“, stellen Sie sich folgende wichtige Fragen:
- Habe ich Vorteile, wenn ich mich vor dem deutschen Familiengericht scheiden lassen?
- Habe ich Vorteile, wenn meine Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht erfolgt?
- Habe ich umgekehrt Nachteile, wenn meine Scheidung nach spanischem Scheidungsrecht abgewickelt wird?
- Habe ich Vorteile, wenn ich meine Scheidung als Online-Scheidung in die Wege leite?
Bi-Nationale Scheidung
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Warum sind Scheidungen mit Auslandsbezug schwierig?
Scheidungen mit Auslandsbezug sind nicht unbedingt schwierig. Sie müssen nur wissen, was Sie dabei beachten müssen. Es kommt darauf an, dass Sie von vornherein die Weichen richtig stellen. Ein Auslandsbezug entsteht dadurch, dass ein oder beide Ehepartner verschiedene Staatsangehörigkeiten besitzen oder Sie sich als deutsche Staatsangehörige im Ausland aufhalten. Ihre Scheidung ist dann wegen des Auslandsbezugs eine internationale Scheidung. Die Rechtsordnung muss dann die Fragen beantworten,
- ob Sie Ihre Scheidung vor einem deutschen Familiengericht beantragen oder für Ihre Scheidung ein Familiengericht in Spanien zuständig ist und
- ob deutsches Scheidungsrecht oder spanisches Scheidungsrecht für Ihre Scheidung zur Anwendung kommt?
Gut zu wissen:
Die Antworten auf diese Fragen sind ungemein wichtig. Leben Sie beispielsweise in Madrid und möchten Ihre Scheidung in Berlin vor einem deutschen Gericht einreichen, stehen Sie vielleicht vor der Schwierigkeit, den richtigen Anwalt zu finden und entfernungsbedingt nicht unbedingt die Zeit zu haben, sich nach Berlin zu begeben. Die Frage, welches Scheidungsrecht anwendbar ist, ist insoweit wichtig, als Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsfall sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können. Vorteile, die sich aus dem deutschen Scheidungsrecht ergeben, sind dem spanischen Scheidungsrecht vielleicht fremd. Sie sollten diese Fragen also unbedingt vorher klären.
Kann ich vom Ausland aus die Scheidung als Online-Scheidung einreichen?
Gerade dann, wenn Sie im Ausland wohnen, profitieren Sie von der Möglichkeit der Online-Scheidung. Sie können Ihren Scheidungsantrag online in die Wege leiten. Dazu brauchen Sie keinen Rechtsanwalt in Deutschland aufzusuchen. Sie kommunizieren, sofern Sie das wollen, ausschließlich über das Internet und per E-Mail. Möchten Sie also vor einem deutschen Familiengericht nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, kann die Online-Scheidung genau das Richtige für Sie sein.
Wie verläuft die Scheidung nach spanischem Scheidungsrecht?
Um eventuelle Vorteile des deutschen Scheidungsrechts zu erkennen, müssen Sie natürlich wissen, wie eine Scheidung nach spanischem Scheidungsrecht verläuft und worin im Wesentlichen die Unterschiede zum deutschen Scheidungsrecht bestehen.
Trennung und Scheidung
In Spanien können Sie ein Trennungsurteil oder ein Scheidungsurteil erwirken. Der Unterschied besteht darin, dass Sie auch nach einem Trennungsurteil Ihre Ehe fortsetzen können und nicht erneut heiraten müssen, während die Ehe erst mit einem Scheidungsurteil endgültig aufgelöst ist. Die Trennung ist der Scheidung vorgeschaltet. Sie lockert nur das Eheband und erfordert in einem zusätzlichen Schritt die Scheidung.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Trennen Sie sich einvernehmlich oder lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, müssen Sie dem Gericht unabdingbar eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung vorlegen, in der Sie alle mit der Trennung oder Scheidung verbundenen Rechte und Pflichten regeln. Können Sie sich nicht auf eine Vereinbarung verständigen, riskieren Sie, dass das Gericht nach eigenem Ermessen diejenigen Maßnahmen trifft, die es für richtig hält. Nach deutschem Recht genügt es, wenn Sie im Scheidungsantrag vortragen, dass es keine streitigen Scheidungsfolgen gibt oder eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich geregelt sind.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
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Verschuldensprinzip gefährdet Unterhalt
In Spanien gilt für die Scheidung noch immer das Verschuldensprinzip. Der Ehepartner, der die Scheidung beispielsweise wegen eines ehelichen Treuebruchs verschuldet hat, riskiert seinen Unterhaltsanspruch. In Deutschland wurde das Verschuldensprinzip durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst. Demnach kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Ehepartner die Scheidung irgendwie verursacht hat. Soweit Unterhaltsansprüche begründet sind, wird meist nur eine Entschädigung als Einmalbetrag oder in Form laufender Zahlungen gezahlt.
Kein Versorgungsausgleich
Nachteilig ist, dass das spanische Scheidungsrecht anders als das deutsche Scheidungsrecht keinen Versorgungsausgleich kennt. Hat ein Ehepartner also erhebliche Versorgungsanwartschaften erworben, profitiert der andere davon nicht.
Güterrecht ist uneinheitlich
Schwierigkeiten ergeben sich auch im Güterrecht. Allgemein gilt in Spanien die Gütergemeinschaft. Danach gehören die in der Ehe erworbenen Aktiva und Passiva beiden Ehepartnern zur Hälfte und sind im Fall der Scheidung hälftig unter den Partnern aufzuteilen. Ein direkter Zugewinnausgleich wie im deutschen Recht entfällt damit. Ansonsten ist es relativ schwierig, das Güterrecht im spanischen Recht zu überblicken, da in vielen autonomen Regionen wie Katalonien, Aragonien, Baskenland oder Navarra eigene güterrechtliche Regeln gelten. Dabei kommen insbesondere die Gütertrennung und die Errungenschaftsgemeinschaft in Betracht.
Inwieweit ist es wichtig, wo wir geheiratet haben?
Es ist völlig gleichgültig, wo Sie Ihre Ehe geschlossen und geheiratet haben. Ihre Scheidung richtet sich nach eigenen Regeln. Sie können sich damit insbesondere auch in Deutschland scheiden lassen, selbst wenn Sie die Ehe nicht in Deutschland geschlossen haben. Für Ihre Scheidung in Deutschland benötigen Sie lediglich einen persönlichen Bezug zu Deutschland.
Wann ist meine Scheidung in Deutschland problemlos?
Sie können sich in Deutschland problemlos scheiden lassen, wenn Sie oder Ihr Ehepartner einen Bezug zu Deutschland haben. Dies bedeutet:
- Sie sind beide deutsche Staatsangehörige. Sie wohnen und leben in Spanien. Sie können aus Spanien problemlos die Scheidung in Deutschland beantragen und sich nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen.
- Sie sind deutscher und Ihr Ehepartner ist spanischer Staatsangehöriger. Wenigstens einer von Ihnen lebt mit Wohnsitz in Deutschland. Entscheidend wird auf den Lebensmittelpunkt des Partners in Deutschland abgestellt. Hier kommt es nicht darauf an, ob Sie noch zusammen in einer Wohnung leben oder eigene Haushalte begründet haben. Derjenige Partner, der in Deutschland lebt, kann in Deutschland die Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht beantragen.
- Sie sind beide spanische Staatsangehörige und wohnen beide in Deutschland. Sie können sich problemlos in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen.
Was bedeutet „eine Rechtswahl treffen“?
Um Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abzuwickeln, sollten Sie eine Rechtswahl treffen. Mit einer Rechtswahl wählen Sie das maßgebliche Scheidungsrecht. Sie bestimmen selbst, nach welchem Scheidungsrecht Sie geschieden werden wollen. Vereinbaren Sie also deutsches Scheidungsrecht, werden Sie nach deutschem Scheidungsrecht geschieden.
Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.
Warum sollte ich eine „Rechtswahl“ treffen?
Deutsche und spanische Staatsangehörige sind Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die EU-Verordnung Rom-III unterzeichnet haben. Früher war es so, dass sich das maßgebliche Scheidungsrecht nach der Staatsangehörigkeit bestimmte. Damit waren viele Probleme verbunden.
Da es immer mehr binationale Ehen gibt und immer mehr Bürger nicht mehr in ihrem Heimatstaat leben, ermöglicht es die Verordnung, dass Sie das für Ihre Scheidung maßgebliche Scheidungsrecht selber bestimmen. Dazu treffen Sie eine Rechtswahl. Sie bestimmen unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, welches Recht Ihre Scheidung prägen soll.
Gut zu wissen:
Haben Sie trotz Ihres Wohnsitzes in Spanien oder der spanischen Staatsangehörigkeit Ihres Ehepartners also einen Bezug zu Deutschland und möchten nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, können Sie mit Ihrem Ehepartner in einer Rechtswahl deutsches Scheidungsrecht vereinbaren. Die Rechtswahl ist nach der EU-Verordnung deshalb möglich, weil Sie oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt der Rechtswahl deutsche Staatsangehörige sind oder Sie in Deutschland Ihre Scheidung einreichen wollen.
Was ist, wenn ich keine Rechtswahl treffe?
Treffen Sie keine Rechtswahl, bestimmt das Gesetz, welches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass Sie nach spanischem Recht geschieden werden. Um die damit verbundenen Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Sie eine Rechtswahl treffen und, wenn Sie einen Bezug zu Deutschland haben, deutsches Scheidungsrecht vereinbaren. Sie sollten Ihre Scheidung jedenfalls nicht irgendwelchen Zufälligkeiten überlassen.
Gut zu wissen:
Sind Sie beide spanische Staatsangehörige und wohnen in Deutschland, werden Sie zwangsläufig nach deutschem Scheidungsrecht geschieden. Eine Rechtswahl erübrigt sich.
Welche Form ist für die Rechtswahl vorgeschrieben?
Grundsätzlich genügt es, wenn Sie die Rechtswahl eigenhändig schriftlich formulieren und beide unterzeichnen. Sofern allerdings in einem Mitgliedstaat besondere Formvorschriften bestehen, müssen Sie diese Formvorschriften beachten. In Deutschland als auch in Spanien ist für die Rechtswahl die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Sie können die notarielle Beurkundung auch bei einer deutschen Botschaft in Spanien in deutscher Sprache veranlassen. Die Beurkundung beim spanischen Notar ist insoweit nachteilig, als sie offiziell übersetzt und beglaubigt werden müsste.
Welches deutsche Gericht ist für meine Scheidung zuständig?
- Leben Sie getrennt, sind deutsche Staatsangehörige und wohnen aber noch beide in Spanien, können Sie sich in Deutschland scheiden lassen. Für Ihre Scheidung ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Es immer zuständig, wenn sich in Deutschland anhand des Wohnsitzes eines Partners keine andere Zuständigkeit begründen lässt.
- Sind Sie nach der Trennung nach Deutschland zurückgekehrt, können Sie bei dem für Ihren neuen deutschen Wohnort örtlich zuständigen Amtsgericht die Scheidung einreichen.
Gut zu wissen:
Ist Ihr spanischer Ehepartner in Spanien verblieben und reicht dort die Scheidung ein, während Sie in Deutschland die Scheidung einreichen, ist trotzdem das deutsche Gericht zuständig, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, welche bei Ihnen in Deutschland wohnen. Das spanische Gericht muss berücksichtigen, dass das deutsche Gericht wegen der Kinder vorrangig zuständig ist.
Muss ich den Scheidungstermin in Deutschland persönlich wahrnehmen?
Scheidungen sind höchstpersönliche Angelegenheiten. Der Familienrichter ist verpflichtet, Sie persönlich zum mündlichen Verhandlungstermin über Ihre Scheidung zu laden und Sie im Termin persönlich anzuhören. Es genügt also nicht, dass Sie sich anwaltlich vor dem Gericht vertreten lassen.
Aber: Ist es Ihnen aufgrund der Entfernung von Ihrem Wohnsitz in Spanien zum deutschen Gericht nicht zuzumuten, persönlich zum Scheidungstermin zu erscheinen, können Sie sich auch durch einen ersuchten Richter an Ihrem Wohnort in Spanien anhören lassen. Der Richter in Deutschland muss die Anhörung formell veranlassen. In einfach gelagerten Fällen, in denen die Scheidung einvernehmlich erfolgt, kann es in Einzelfällen ausnahmsweise auch genügen, dass der deutsche Richter Ihre schriftliche Mitteilung akzeptiert, dass Sie geschieden werden wollen und keine Scheidungsfolgen zur Debatte stehen.
Fazit
Sie sind eine binationale Ehe eingegangen. Damit müssen Sie auch akzeptieren, dass Ihre Ehe nicht mehr einfach nach nationalem Recht geschieden werden kann. Viele mit einer internationalen Scheidung verbundene Schwierigkeiten können Sie dennoch relativ leicht vermeiden, indem Sie mit einer Rechtswahl vereinbaren, welches Scheidungsrecht maßgebend sein soll. Vor allem bereiten Sie mit einer Rechtswahl auch den Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung und vermeiden gerade in Ihrer Situation die streitige Scheidung. Wenn Sie die einvernehmliche Scheidung dann noch als Online-Scheidung auf den Weg bringen, sollte auch Ihre binationale Ehe möglichst ohne große Probleme geschieden werden können. Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihr Ziel erreichen können.
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