Trennungsfolgenvereinbarung erstellen

10 Beste Tipps zum Thema Trennungsfolgenvereinbarung erstellen

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Wie sollte ich die Folgen meiner Trennung regeln? Warum sollte ich das?

Die Bezeichnung ist Programm. Sie trennen sich von Ihrem Ehepartner und vereinbaren, wie Sie mit den Folgen Ihrer Trennung umgehen. Sie erstellen eine Trennungsfolgenvereinbarung. Wenn wir Ihnen einen Ratschlag vorweg mit auf diesen wohl schwierigen Weg geben dürfen, dann der, dass Sie mit einer Trennungsfolgevereinbarung mit Abstand das Beste tun, was Sie in Ihrer Situation tun können. Warum, lässt sich überzeugend erklären.

Das Wichtigste

  • Sie können Ihre Trennung streitig vollziehen und in emotionsgeladener Atmosphäre miteinander umgehen. Da Sie sich untereinander damit gegenseitig provozieren und jeder glaubt, sich verteidigen zu müssen, dürften Verhandlungserfolge eher bescheiden sein.
  • Sie fahren erfahrungsgemäß deutlich besser, wenn Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen trennen, sachlich miteinander umgehen und emotionale Aspekte möglichst außen vorlassen. Ihr Lohn sollte darin bestehen, dass Sie im gegenseitigen Einvernehmen in einer Trennungsfolgenvereinbarung alles festhalten, was im Hinblick auf Ihre Trennung regelungsbedürftig ist.
  • Eine Trennungsvereinbarung ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie notariell beurkundet wird.
  • Achten Sie darauf, dass Sie in einer Trennungsfolgenvereinbarung keine Vereinbarungen treffen, die gegen das Gesetz verstoßen (z.B. Verzicht auf Trennungsunterhalt) oder sittenwidrig sind (z.B. Sie gewähren Vorteile und werden dadurch selbst sozialhilfebedürftig).
  • Haben Sie für Ihren Ehepartner gebürgt, kann die Bürgschaft sittenwidrig sein, wenn Sie finanziell krass überfordert sind und die Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit übernommen haben.

Trennung: Welche Prämissen bestimmen Ihr Ziel?

Wenn Sie sich denn schon von Ihrem Ehepartner trennen oder umgekehrt Ihr Ehepartner meint, er müsse sich von Ihnen trennen, haben Sie zwei alternative Handlungsmöglichkeiten, wie Sie die Situation handhaben können.

Trennungs- und Scheidungs­folgen­vereinbarung

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Checkliste

Alternative 1: Sie trennen sich streitig

Sie verhalten sich so, wie es viele Paare tun. Sie fühlen sich zutiefst verletzt. Wahrscheinlich sind Sie das auch. Sie sehen nur, wie weh die Trennung tut und wie schwer es fällt, den anderen gehen zu lassen. Oder umgekehrt, derjenige, der geht, geht in Wut, Enttäuschung, Trauer und Missgunst. Die Konsequenz scheint unausweichlich. Sie streiten sich. Sie streiten sich über jede Kleinigkeit. Keiner gönnt dem anderen etwas. Jeder sieht nur den Verrat am gemeinsamen Lebensweg. Dass Sie in dieser Situation in der Lage sind, eine Trennungsfolgenvereinbarung zu verhandeln, scheint aussichtslos. Sie sind auf dem Weg zu einer streitigen Scheidung. Streitige Scheidungen dauern oft Jahre, leeren die Geldbeutel beider Partner, zehren an den Nerven und hinterlassen kaputte Seelen.

Alternative 2: Sie trennen sich einvernehmlich

Ihre Gefühle ändern nichts daran, dass Sie sich der Situation stellen müssen. Sie müssen die Folgen Ihrer leidvollen Trennung irgendwie bewerkstelligen. Es gehört nicht viel dazu, zu sagen, Sie müssten jetzt einen klaren Kopf bewahren. Aber: Betrachten Sie die Trennung möglichst auch als einen formalen Vorgang. Sie stehen plötzlich ohne Ihren Partner oder Ihre Partnerin in der Welt und müssen zurechtkommen. Sie müssen Ihre Ehe „abwickeln“. So wie der Unternehmer den Konkurs seiner Firma abwickelt. Gefühle lassen sich auch hier nicht ausklammern. Gefühle sollten aber die Entscheidungsprozesse, die die Abwicklung bestimmen, nicht blockieren und schon gar nicht leiten. Wenn Sie diesen Aspekt beachten, sind Sie auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Trennung, die Sie mit einer Trennungsfolgenvereinbarung begleiten können.

Was genau ist eine Trennungsfolgenvereinbarung?

In einer Trennungsfolgenvereinbarung, die idealerweise auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung hinausläuft, regeln Sie im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner alle Folgen, die im Hinblick auf Ihre Trennung irgendwie einer Regelung bedürfen. Sie vermeiden damit einen jahrelangen Rosenkrieg. In einer solchen Trennungsvereinbarung setzen Sie sich mit den finanziellen, rechtlichen und tatsächlichen Folgen von Trennung und Scheidung auseinander. Sie besprechen miteinander, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, wer den Kredit für das Auto bezahlt, wem die Waschmaschine gehört und bei wem die gemeinsamen Kinder künftig leben sollen.

Das Gesetz lässt Ihnen dabei einen weiten Spielraum, alle diese Fragen einvernehmlich zu regeln. Sie können eine solche Vereinbarung jederzeit treffen, direkt nach Ihrer Trennung, bevor Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen, aber auch noch nach Ihrer rechtskräftigen Scheidung. Treffen Sie die Vereinbarung im Hinblick auf Ihre Trennung, spricht man von einer Trennungsfolgenvereinbarung. Treffen Sie die Vereinbarung im Hinblick auf Ihre Scheidung, spricht man von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. In der Sache ist es das Gleiche. Im günstigsten Fall ist die Trennungsfolgenvereinbarung zugleich Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung.

Welche Vorteile bietet eine Trennungsfolgenvereinbarung?

Die Vorteile einer solchen Trennungsvereinbarung sind, wenn Sie diese nüchtern betrachten, offensichtlich.

  • Sie entflechten Ihre finanziellen Verbindungen und teilen Ihr gemeinsam erarbeitetes Vermögen einvernehmlich untereinander auf.
  • Sie ermöglichen mit einer Regelung im gegenseitigen Einvernehmen einen sachlichen und spannungsfreien Umgang miteinander. Dieser sachliche Umgang ist Grundlage dafür, wie Sie auch künftig miteinander umgehen. Soweit Sie ein gemeinsames Kind haben, sollten Sie im Interesse Ihres Kindes darauf bedacht sein, so miteinander umzugehen, dass das Kind mit Ihrer Trennung zurechtkommt.
  • Sie vermeiden mit einer Trennungsfolgenvereinbarung unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen, die nicht nur Sie selbst und Ihren Ehepartner belasten, sondern auch die gemeinsamen Kinder vor kaum überwindbare Loyalitätskonflikte stellen.
  • Wenn Sie von vornherein Bereitschaft zeigen, mit Ihrem Ehepartner eine solche Trennungsfolgenvereinbarung zu erstellen, vermeiden Sie, dass Sie Ihren Ehepartner provozieren oder Ihr Ehepartner sich provoziert fühlt und Ihr Konflikt in Richtung streitige Trennung und Scheidung verläuft.

    Praxisbeispiel:

    Ihr Ehepartner hat eine enge Bindung zum Kind und erwartet, dass Sie ihm ein großzügiges Umgangsrecht zugestehen. Verweigern Sie dieses Umgangsrecht, wird sich Ihr Ehepartner verständlicherweise provoziert fühlen und es Ihnen heimzahlen, wenn es beispielsweise darum geht, den Zugewinnausgleich oder den Ehegattenunterhalt zu verhandeln. Wenn Sie ihm aber von vornherein ein Umgangsrecht zugestehen, entschärfen Sie die Situation und dürfen zumindest darauf hoffen, dass Ihr Partner seinerzeit zu Zugeständnissen bereit ist. Gerade bei einer Trennung kommt es darauf an, dass beide Partner bereit sind, nicht nur zu nehmen, sondern auch zu geben.

  • Und nicht zuletzt sparen Sie mit einvernehmlichen Regelungen erhebliche Beträge an Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Welche Form sollte ich für eine Trennungsfolgenvereinbarung beachten?

Wichtig ist, dass Sie eine Trennungsvereinbarung rechtsverbindlich gestalten. Dass Sie Ihrem Ehepartner bedingungslos vertrauen und sich auf ihn verlassen können, wird eher die Ausnahmesituation sein. Sie können eine Vereinbarung dann natürlich formlos und mündlich herbeiführen. Allerdings haben Sie dann keinerlei Rechtssicherheit. Wenn sich Ihr Ehepartner drei Tage danach nicht mehr an diese Vereinbarung erinnern kann, stehen Sie mit leeren Händen da. Er kann sich dann auf den Standpunkt stellen, dass Sie nichts rechtsverbindlich vereinbart haben. Gut wäre, wenn Sie die Vereinbarung wenigstens schriftlich festhalten und zu Papier bringen, was Sie vereinbart haben. Aber auch eine schriftliche Vereinbarung bietet keine ausreichende Rechtssicherheit, wenn sich der Partner nicht daran hält. Rechtssicherheit erhalten Sie nur, wenn Sie diese Vereinbarung notariell beurkunden. Nur notariell vereinbarte Erklärungen sind rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich bedeutet, dass Sie eine solchermaßen beurkundete Vereinbarung notfalls zwangsweise vollstrecken können.

Sie müssen also zu einem Notar und beurkunden, was Sie im Hinblick auf Ihre Trennung abgesprochen haben. Sie können den Inhalt einer solchen Vereinbarung vorher mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen. Aber auch der Notar wird Sie bei der Beurkundung beraten und Sie auf die Bedeutung und die Rechtsfolgen der Vereinbarung hinweisen. Allerdings hat der Notar das Problem, dass er Sie rechtlich nicht einseitig beraten darf. Vielmehr muss er auch die Interessen Ihres Ehepartners im Auge behalten und versuchen, die Vereinbarung in Ihrem beiderseitigen Interesse zu erstellen. Möchten Sie das Schwergewicht auf Ihre Interessen legen, müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Nur Rechtsanwälte sind echte Interessenvertreter.

Wann ist eine Trennungsfolgenvereinbarung wirklich verzichtbar?

Trennungsfolgenvereinbarungen sind dann relevant, wenn es darum geht, ihren Inhalt notfalls zwangsweise durchzusetzen und mithilfe eines Gerichtsvollziehers zu vollstrecken. Typischer Fall ist der Trennungsunterhalt. Möchten Sie gewährleisten, dass Ihr Ehepartner Trennungsunterhalt zahlt, müssen Sie die Vereinbarung notariell beurkunden.

Verzichtbar ist eine Trennungsfolgenvereinbarung aber dann, wenn Sie Fakten schaffen. Sprechen Sie sich über die Nutzung der Ehewohnung ab oder die Verteilung der Haushaltsgegenstände, schaffen Sie Fakten. Entsprechende Vereinbarungen unterliegen nach überwiegender Auffassung der Gerichte keinem Formzwang. Ihre Vereinbarung wäre also wirksam, auch wenn Sie diese nicht notariell beurkundet hätten. Auch Vereinbarungen zum Umgangsrecht für das gemeinsame Kind sollten formfrei möglich sein.

Was ist, wenn das Eigentum an einer Immobilie übertragen werden soll?

Möchten Sie den Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Immobilie übertragen oder übertragen bekommen, müssen Sie die Vereinbarung notariell beurkunden. Der Notar wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen. Dazu müssen Sie den Vorgang aber unbedingt notariell abwickelt.

Wann verstoßen Trennungsvereinbarungen gegen das Gesetz?

Vereinbarungen, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, sind oft unwirksam. So wäre beispielsweise eine Vereinbarung unwirksam, in der Sie für die Zukunft auf Trennungsunterhalt oder auf den Kindesunterhalt für ein gemeinsames Kind verzichten. Grund ist, dass das Gesetz in beiden Fällen einen Verzicht nicht erlaubt.

Wann sind Trennungsfolgenvereinbarungen sittenwidrig?

Vielleicht haben Sie schon einmal gelesen, dass eine Trennungsfolgenvereinbarung gegen die guten Sitten verstoßen kann und deshalb unwirksam ist. Ein typischer Fall, in dem die Gerichte einen Verstoß gegen die guten Sitten annehmen, liegt dann vor, wenn ein Ehegatte infolge der Trennungsvereinbarung vorhersehbar auf Sozialhilfe angewiesen sein wird.

Praxisbeispiel:

Ihr Ehepartner verdient 2500 EUR netto. Wegen seines schlechten Gewissens verpflichtet er sich Ihnen gegenüber, Ihnen 2000 EUR Trennungsunterhalt zahlen. Da er in diesem Fall selbst auf Sozialhilfe angewiesen wäre, ist die Vereinbarung sittenwidrig und unwirksam.

Was ist, wenn ich infolge einer Bürgschaft für meinen Ehepartner finanziell überfordert bin?

Es ist nicht ungewöhnlich, wenn ein Ehepartner für den anderen eine Bürgschaft übernimmt. Mit der Trennung stellt sich die Frage, inwieweit Sie als Ehepartner durch die Bürgschaft auch künftig verpflichtet bleiben. Bürgschaften erweisen sich oft als sittenwidrig, wenn Sie dadurch finanziell krass überfordert sind und die Bürgschaft allein aus emotionaler Verbundenheit zum Ehepartner erfolgte und der Kreditgeber gerade diese emotionale Verbundenheit ausnutzte.

Praxisbeispiel:

In einem Fall des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 50/01) hatte eine Ehefrau zur Absicherung eines Kredits in Höhe von 200.000 DM für den Ehegatten in Höhe von 100.000 die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Da sie lediglich ca. 750 EUR netto verdiente, hielt der BGH die Bürgschaft für sittenwidrig. Das Gericht stellte entscheidend auf den Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Weil die Frau erkennbar nicht in der Lage gewesen sei, die Bürgschaft aus dem eigenen Einkommen dauerhaft allein tragen zu können und sie die Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit zu ihrem Gatten übernommen hatte, wurde sie aus ihrer Bürgschaft freigestellt.

Fazit

Trennungsfolgenvereinbarungen sollten Sie möglichst sachlich verhandeln. Im Idealfall lassen Sie sich juristisch beraten. Nur der juristische Berater weiß, auf was es wirklich ankommt und kann den betreffenden Sachverhalt objektiv erfassen. Alles, was Sie emotional versuchen, in einer Trennungsfolgenvereinbarung zur Grundlage Ihrer Entscheidungen zu machen, ist selten zielführend.

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Autor Volker Beeden

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