Deutsch-niederländische Scheidung
Ihr Scheidungs-Infopaket
Sie leben mit Ihrem niederländischen Ehepartner in den Niederlanden oder in Deutschland oder als niederländische Staatsangehörige in Deutschland und möchten sich scheiden lassen. Dann hat Ihre Scheidung aufgrund ihres Auslandsbezugs internationalen Charakter. Eigentlich ist es einfach. Dennoch sollten Sie wissen, wie Sie Ihre Scheidung so einfach wie möglich gestalten. Sie sollten vermeiden, unnötige Schwierigkeiten zu produzieren. Dazu müssen Sie wissen, vor welchem Gericht Sie Ihre Scheidung einreichen können und nach welchem Scheidungsrecht Ihre Scheidung abgewickelt werden sollte. Auch wenn es dabei um verfahrensmäßige Vorgaben geht, sollten Sie sich mit der Materie beschäftigen, da Sie damit maßgeblich die Weichen für Ihr Scheidungsverfahren stellen. Wir erklären, nach welchen Kriterien Sie dabei vorgehen sollten.
Das Wichtigste
- Hat Ihre Ehe irgendeinen Auslandsbezug, kommt es darauf an, in welchem Land Sie den Scheidungsantrag einreichen und nach welchem nationalen Scheidungsrecht Ihre Scheidung abgewickelt wird.
- Da das Gesetz eine Reihe von Optionen bereithält, kommt es darauf an, welcher Ehepartner zuerst den Scheidungsantrag stellt und dadurch die Zuständigkeit des Gerichts eines bestimmten Mitgliedstaates herbeiführt.
- Wägen Sie niederländisches und deutsches Scheidungsrecht gegeneinander ab, spricht einiges dafür, dass Sie Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln sollten.
- Möchten Sie nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, sollten Sie im Regelfall eine Rechtswahl treffen und mit Ihrem Ehepartner vereinbaren, dass Sie nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden.
Was ist eine deutsch-niederländische Scheidung?
Ihre Scheidung hat Auslandsbezug und dadurch internationalen Charakter, wenn eine der folgenden Alternativen auf Sie und Ihren Ehepartner zutrifft:
- Sie selbst und Ihr Ehepartner sind Deutsche und leben beide in den Niederlanden oder
- Sie sind als Deutsche-/r mit einem niederländischen Ehepartner verheiratet und leben in den Niederlanden oder
- Sie sind selbst beide niederländische Staatsangehörige und leben in Deutschland oder
- Sie leben als Deutsche-/r mit Ihrem niederländischen Ehepartner in Deutschland.
Welche Alternative auch zutrifft: Sie sollten Ihren Scheidungsantrag nicht nach Gutdünken stellen, sondern genau überlegen, ob Sie sich in den Niederlanden oder in Deutschland scheiden lassen und ob Sie Ihre Scheidung nach niederländischem oder nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln. Die Unterschiede können erheblich sein. Stellen Sie die Weichen falsch, können Sie kaum noch etwas korrigieren und müssen Wege gehen, auf denen Sie vielleicht viele Steine wegräumen müssen.
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Wir unterstellen in diesem Textbeitrag, dass Sie bislang für den Fall einer Scheidung keine ehevertraglichen Vereinbarungen nach niederländischem oder deutschem Recht getroffen haben. In diesem Fall ist also alles offen, sodass es maßgeblich darauf ankommt, wo und wie Sie geschieden werden.
Kommt es darauf an, wo wir geheiratet haben?
Ihre Entscheidung, ob Sie sich in den Niederlanden oder in Deutschland scheiden lassen, hängt nicht davon ab, wo Sie geheiratet haben. Entscheidend ist nur, dass Sie eine wirksame Ehe begründet haben. Wo, ist egal. So können Sie auch in Deutschland die Scheidung beantragen, wenn Sie in Las Vegas, Amsterdam oder in Sydney geheiratet haben. Um Ihre Scheidung in Deutschland zu beantragen, benötigen Sie nur einen persönlichen Bezug zu Deutschland. Dieser Bezug entsteht dadurch, dass Sie oder Ihr Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland unterhalten.
Wann ist ein deutsches Familiengericht für meine Scheidung zuständig?
Die Frage, wann welches Familiengericht für eine Scheidung zuständig ist, bestimmt sich mithin danach, welcher Ehepartner zuerst den Scheidungsantrag einreicht. Derjenige, der den Scheidungsantrag zuerst einreicht, bestimmt maßgeblich, welches Gericht als Scheidungsgericht angerufen wird. Gehen Sie allgemein davon aus, dass Sie die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts relativ problemlos begründen können. Es kommt nicht unbedingt darauf an, welche Staatsangehörigkeit Sie oder Ihr Ehepartner besitzen (also ob deutsch und / oder niederländisch). Das internationale Scheidungsrecht stellt nämlich vorwiegend darauf ab, wo Sie wohnen oder zuletzt gewohnt haben.
Mit den Kindern muss man zart und freundlich verkehren. Das Familienleben ist das beste Band. Kinder sind unsere besten Richter.
Die dafür maßgebliche EU-Verordnung Nr. 2201/2003 über die „Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen“ bestimmt mehrere Optionen, nach denen sich die Zuständigkeit eines Gerichts in einem EU-Mitgliedsstaat begründen lässt. Dies führt dazu, dass im Einzelfall die Gerichte in den Niederlanden, aber auch in Deutschland gleichzeitig zuständig sein können. Zuständig ist dann dasjenige Gericht, bei dem zuerst die Scheidung beantragt wird.
Praxisbeispiel:
Sie leben gemeinsam in Amsterdam. Sie können den Scheidungsantrag beim Gericht in Amsterdam stellen, weil Sie beide dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 3 Abs. I Alt. a Nr. 1 EU-VO 2201/2003). Zieht Ihr Ehepartner (deutsch und / oder niederländisch) nach der Trennung nach Berlin, können Sie (deutsch und / oder niederländisch) auch das Familiengericht in Berlin anrufen, weil Ihr Ehepartner nunmehr seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin hat (Art. 3 Abs. I Alt. a Nr. 2 EU-VO 2201/2003). Sie haben also die Wahl, welches Familiengericht Sie mit Ihrer Scheidung anrufen.
Die gleiche Möglichkeit hätte Ihr Ehepartner. Lebt er nach Ihrer Trennung in Berlin, könnte er das Familiengericht in Amsterdam anrufen, sofern Sie noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben (Art. 3 Abs. I Alt. a Nr. 2 EU-VO 2201/2003). Genauso gut könnte er das Familiengericht in Berlin ins Auge fassen, allerdings unter der Voraussetzung, dass er sich dort vor der Antragstellung seit mindestens einem Jahr aufgehalten hat (Art. 3 Abs. I Alt. a Nr. 5 EU-VO 2201/2003).
Sie sehen: Als Ehepartner können Sie mit den Gerichtsständen jonglieren und die Scheidung dort einreichen, wo es zweckmäßig erscheint.
Gut zu wissen:
Leben Sie beide in den Niederlanden und ist einer von Ihnen deutscher Staatsangehöriger, könnten Sie Ihre Scheidung trotz Ihres Wohnsitzes in den Niederlanden auch in Deutschland einreichen (§ 98 FamFG). Diese Option rechtfertigt sich daraus, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind und deshalb Zugang zu den deutschen Gerichten haben. Darauf, dass Ihr Ehepartner vielleicht niederländischer Staatsangehöriger ist oder sonst eine Staatsangehörigkeit besitzt, kommt es nicht an. Möchten Sie sich also in Deutschland scheiden lassen, ist wichtig, dass Sie den Scheidungsantrag schnell stellen und einem eventuellen Scheidungsantrag Ihres Ehepartners, der diesen vielleicht in den Niederlanden stellt, zuvorkommen.
Nach welchem Scheidungsrecht sollte ich mich scheiden lassen?
Auch wenn Sie die Scheidung in Deutschland betreiben, haben Sie die Wahl, ob Sie die Scheidung nach deutschem oder nach niederländischem Scheidungsrecht abwickeln wollen. Um diese Entscheidung treffen zu können, sollten Sie wissen, welche Unterschiede es im deutschen und im niederländischen Scheidungsrecht gibt.
- In Deutschland genügt es, wenn allein derjenige Ehepartner, der die Scheidung beantragt, einen Rechtsanwalt beauftragt. Ist der Ehepartner mit der Scheidung einverstanden, braucht er dem Scheidungsantrag nur zuzustimmen. Dafür benötigt er keinen eigenen Rechtsanwalt und braucht auch keine Gebühren für einen eigenen Anwalt zu bezahlen. In den Niederlanden hingegen müssen sich beide Ehepartner anwaltlich vertreten lassen. Zwangsläufig muss jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Scheidung an sich einvernehmlich verläuft. Gelingt es Ihnen, sich einvernehmlich scheiden zu lassen, spricht allein der Kostenaspekt bereits dafür, dass Sie die Scheidung in Deutschland betreiben.
- Sie werden nach deutschem Scheidungsrecht geschieden, wenn Ihre Ehe zerrüttet und damit gescheitert ist. Spätestens nach drei Jahren werden Sie auch gegen den ausdrücklich erklärten Willen Ihres Ehepartners geschieden. Auf irgendwelche ehelichen Verfehlungen kommt es nicht an. In den Niederlanden ist es hingegen so, dass Sie die Zerrüttung Ihrer Ehe beweisen müssen, wenn der Ehepartner die Zerrüttung bestreitet. Sie müssen sich unter Umständen darauf einlassen, dass vor Gericht die ganze schmutzige Wäsche Ihrer Ehe gewaschen wird.
- In Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft der übliche gesetzliche Güterstand. Demnach bleiben die Vermögen beider Ehepartner auch während der Ehe getrennt. Keiner haftet für die Verbindlichkeiten des anderen. In den Niederlanden hingegen ist die Gütergemeinschaft der gesetzliche Güterstand. Diese Gütergemeinschaft gibt es in Deutschland zwar auch noch, sofern die Ehepartner diesen Güterstand notariell vereinbaren. Wegen der damit verbundenen Probleme und der Schwerfälligkeit in der Lebenspraxis ist die Gütergemeinschaft in Deutschland jedoch kaum noch vorzufinden.
- In den Niederlanden besteht die Möglichkeit, einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes. Diese Option kann interessant sein, wenn Sie sich menschlich trennen möchten, aus religiösen oder finanziellen Gründen Ihre Ehe aber zunächst fortführen möchten. Beantragt ein Ehepartner danach die Scheidung, muss er eine Wartezeit von drei Jahren einhalten. Wird die Scheidung einvernehmlich beantragt, gibt es keine Wartezeit. Nachteilig ist, dass Sie in dieser Trennungsphase nicht wieder heiraten können und nicht zuverlässig wissen, welche Perspektiven Ihre gescheiterte Partnerschaft nach sich zieht.
- Auch das Unterhaltsrecht sollte Entscheidungskriterium sein. Sofern ein niederländisches Gericht die Dauer der Unterhaltszahlungen nicht festigt, endet die Unterhaltspflicht nach zwölf Jahren. Dies kann ein verhältnismäßig langer Zeitraum sein. Hat die Ehe weniger als fünf Jahre gedauert und ist kinderlos, ist die Unterhaltspflicht nicht länger als die Ehedauer selbst. Im deutschen Scheidungsrecht sind die Unterhaltstatbestände, unter denen Unterhaltsansprüche nach der Scheidung in Betracht kommen, detaillierter geregelt, sodass die Lebenssituation beider Ehepartner besser berücksichtigt werden kann. Auch das sollte dafür sprechen, die Scheidung in Deutschland zu betreiben.
Gut zu wissen:
Die Problematik der Gütergemeinschaft besteht darin, dass die Vermögen beider Ehepartner in einen Topf geworfen werden. Gleiches gilt für die Schulden, die ein Ehepartner aus der Zeit vor der Ehe in die Ehe einbringt. Auch diese Schulden werden zu gemeinsamen Verbindlichkeiten beider Ehepartner. Kommt es zur Scheidung, werden die Vermögensmassen aufgeteilt. Dass damit eine Reihe von Ungerechtigkeiten verbunden sind, liegt auf der Hand. Führen Sie hingegen in Deutschland den Zugewinnausgleich durch, behält jeder Ehepartner seine Vermögenswerte und muss sich lediglich den Vermögenszuwachs während der Ehe anrechnen lassen.
Wie erreiche ich die Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht?
Wir haben versucht, aufzuzeigen, dass das deutsche Scheidungsrecht gewisse Vorteile aufweist, die Sie in dieser Form im niederländischen Scheidungsrecht vielleicht nicht oder nicht so wiederfinden. Möchten Sie sich nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen, müssen Sie eine Rechtswahl treffen. Rechtswahl bedeutet, dass Sie das für Ihre Scheidung maßgebliche Scheidungsrecht mit Ihrem Ehepartner frei wählen und vereinbaren können (EU-Verordnung Rom-III Nr. 1259/2010).
Eine solche Rechtswahl empfiehlt sich vor allem auch dann, wenn Sie als deutsche Staatsangehörige in den Niederlanden wohnen. Ohne Rechtswahl müsste auch ein deutscher Richter dann niederländisches Scheidungsrecht anwenden. Im Regelfall sollte es zwar genügen, wenn Sie die Rechtswahl privatschriftlich formlos miteinander vereinbaren. Um Beanstandungen jedweder Art dennoch auszuschließen, sollten Sie der Rechtswahl notariell beurkunden lassen. Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Bringt mir die Online-Scheidung Vorteile?
Leben Sie in den Niederlanden, kann es komfortabel sein, wenn Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung auf den Weg bringen. Sie brauchen nicht extra nach Deutschland zu kommen, nur um hier einen Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit Ihrer Scheidung zu beauftragen. Sofern Sie die Dienste eines Scheidungsservice nutzen, werden Sie an einen Rechtsanwalt vermittelt, mit dem der Scheidungsservice kooperiert. Dafür kommen nur Anwälte in Betracht, die sich in vielen Scheidungsverfahren als kompetent, vertrauenswürdig und zuverlässig erwiesen haben. Sie führen den Schriftverkehr dann vornehmlich über das Internet, können aber selbstverständlich auch telefonisch Kontakt aufnehmen oder persönliche Besprechungstermine vereinbaren.
Fazit
Eine Scheidung mit Auslandsbezug wirft auf den ersten Blick Fragen auf. Soweit Sie jedoch in der Europäischen Union leben, ist der Gesetzgeber bemüht, auch Scheidungen mit internationalen Ansätzen so zu regeln, dass Sie als Ehepartner problemlos geschieden werden können. Für Sie ist nur wichtig, dass Sie die Ansätze kennen, unter denen Sie Ihre Scheidung einleiten und abwickeln.
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