Schulden und Kredite bei der Scheidung
Ihr Scheidungs-Infopaket
Was passiert mit den Schulden, wenn ich mich scheiden lasse? Wer haftet für die Schulden?
Wenn Sie sich scheiden lassen, müssen Sie auch Lösungen dafür finden, was mit Ihren Schulden und Krediten bei der Scheidung passiert. Leider verschwinden diese nicht über Nacht. Am liebsten hätten Sie verständlicherweise, dass Ihr Ehepartner möglichst viele Schulden und Kredite bei der Scheidung übernimmt. Um eine Antwort auf diese Frage zu finden, ist zu klären, wer den Kreditvertrag im Einzelfall unterzeichnet hat und wer aus sonstigen Gründen für die Schulden verantwortlich ist. Wenn feststeht, ob und inwieweit Sie selbst gegenüber einem Gläubiger in der Verantwortung stehen, haben Sie eine Grundlage, auf der Sie mit Ihrem Ehepartner über eine eventuelle Scheidungsfolgenvereinbarung verhandeln können. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie im Detail klären, was mit den Schulden und Krediten bei der Scheidung passieren soll.
Das Wichtigste
- Für Schulden ist immer derjenige Ehepartner verantwortlich, der sie verursacht hat. Haben Sie einen Kreditvertrag allein unterzeichnet, sind Sie allein verantwortlich. Haben Sie einen Kreditvertrag zusammen mit Ihrem Ehepartner mitunterzeichnet, sind Sie gleichfalls in der Verantwortung. Ihre Scheidung ändert daran nichts.
- Ihre Ehe begründet keine Haftung für die Schulden des Partners. Sie brauchen dazu nicht eigens Gütertrennung zu vereinbaren.
- Lassen Sie sich scheiden, werden während der Ehe entstandene Schulden nicht unter den Ehepartnern aufgeteilt. Wer die Schulden verursacht hat, ist dafür verantwortlich. Dies kann Ihr Ehepartner allein sein, Sie allein oder Sie beide gemeinsam.
- Im Idealfall übernimmt bei der Scheidung der wirtschaftlich stärkere Ehepartner gemeinsame Schulden. Ein Anspruch darauf, dass Ihr Ehepartner gemeinsame Schulden allein übernimmt, besteht nur im Ausnahmefall. Verkaufen Sie Ihrem Ehepartner Ihren Miteigentumsanteil am Wohnhaus, können Sie den Kreditvertrag für Ihre Person vorzeitig kündigen. Will Ihr Ehepartner das Haus alleine nutzen, muss er Ihren Miteigentumsanteil finanzieren und übernimmt insoweit Ihre Schuld.
- Führen Sie ein gemeinsames Girokonto, sollten Sie zur Vermeidung von Missbrauch das Konto aufkündigen und ein eigenes Girokonto einrichten.
- Im Falle eheprägender Schulden oder bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs kann es sein, dass Sie auch dann in der Verantwortung stehen, wenn der Ehepartner die Verbindlichkeit alleine begründet hat.
- Sind Sie überschuldet, sollten Sie versuchen, mit Ihren Gläubigern Zahlungsvergleiche zu verhandeln, Verbindlichkeiten zu stunden oder Sie beantragen das Privatinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung.
Werden unsere Schulden nach der Scheidung aufgeteilt?
Allein Ihre Scheidung ist kein Grund dafür, dass Ihre Schulden und Kredite unter Ihnen aufgeteilt werden. Vielmehr kommt es darauf an, wer für die Schulden rechtlich gegenüber dem Gläubiger geradestehen muss. Sind Sie alleiniger Schuldner des Gläubigers, bleibt es dabei. Auch nach der Scheidung braucht sich Ihr Ehepartner nicht an Ihren persönlichen Schulden zu beteiligen. Umgekehrt natürlich genauso.
Auch Ihre Heirat und Ehe ist kein Grund, dass Sie als Ehepartner für die Schulden Ihres Partners haften. Jeder ist und bleibt für sich selbst verantwortlich, auch nach der Heirat und in der Ehe. Anders ist es nur, wenn Sie selbst Schuldner des Gläubigers sind. Schuldner sind Sie dann, wenn Sie einen Kreditvertrag mitunterzeichnet haben oder sich privat mündlich für die Erledigung einer Schuld oder sich als Bürge verpflichtet haben. In Betracht kommt auch, dass Sie wegen eheprägender Schulden oder durch Ihren Ehepartner im Wege eines Geschäfts des täglichen Lebensbedarfs verpflichtet wurden (siehe dazu unten).
Ich hafte sowieso nicht, da wir Gütertrennung vereinbart haben. Stimmt das?
Gütertrennung hat keinen Einfluss darauf, wer für welche Schulden verantwortlich ist. Haben Sie notariell Gütertrennung vereinbart, haben Sie vorwiegend den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen. Die Konsequenz der Gütertrennung besteht darin, dass im Fall Ihrer Scheidung kein Vermögensausgleich für Vermögenswerte erfolgt, die ein Ehepartner während der Ehe angeschafft hat. Ihre Eheschließung allein begründet nicht Ihre Haftung für die Verbindlichkeiten Ihres Partners, die er in die Ehe mit einbringt oder während der Ehe verursacht.
Soweit Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, werden sowohl gemeinsam als auch allein begründete Schulden im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. Sie vermindern den Vermögenszuwachs des jeweiligen Ehepartners.
Im Kreditvertrag steht, wir haften als Gesamtschuldner. Was ist das?
Die Haftung als Gesamtschuldner beinhaltet, dass wenigstens zwei Personen gegenüber einem Gläubiger persönlich in der Verantwortung stehen. Haben Sie beispielsweise einen Kreditvertrag gemeinsam unterzeichnet, sind Sie als Ehegatten Gesamtschuldner. In diesem Fall kann der Gläubiger (z.B. die Bank, die Ihr Haus finanziert hat), beliebig wählen, welchen Ehegatten sie im Notfall in Anspruch nimmt. Im Regelfall wird sie beide Ehegatten beanspruchen. Soweit ein Ehegatte die Schuld gegenüber der Bank begleicht, hat er gegen den anderen einen Ausgleichsanspruch.
Wer muss unsere Schulden übernehmen?
Wenn Sie die Frage so stellen, gehen Sie von einer falschen Voraussetzung aus. Übernehmen muss Schulden derjenige, der sie verursacht hat. Haben Sie den Kreditvertrag für die Finanzierung Ihres Familienwohnhauses bei der Bank zusätzlich zu Ihrem Ehepartner mitunterzeichnet, haften Sie gegenüber der Bank auch nach der Scheidung für den Kapitaldienst. Sie können von Ihrem Ehepartner nicht ohne weiteres verlangen, dass er den Kapitaldienst für den Kredit übernimmt. Zumindest nicht im Verhältnis zur Bank. Die Bank müsste nämlich bereit sein, auf Ihre Person als Schuldner zu verzichten. Dazu wird sie nur im Ausnahmefall bereit sein. Ansonsten bleiben Sie in der Verantwortung.
Hat Ihr Ehepartner oder umgekehrt Sie selbst den Kreditvertrag für die Finanzierung Ihres Wohnhauses bei der Bank allein unterzeichnet, haftet allein derjenige, der unterschrieben hat. Sie können als Nicht-Unterzeichner des Kreditvertrages auch nicht mit dem Argument beansprucht werden, dass es sich bei dem Hauskredit um eine „eheprägende“ Verbindlichkeit handle. Ein Hauskredit zählt nicht als eine derartige Verbindlichkeit.
Expertentipp:
Unterscheiden Sie im Hinblick auf die Verantwortung für Schulden und Kredite unbedingt das Innenverhältnis zu Ihrem Ehepartner und das Außenverhältnis zur Bank. Im Außenverhältnis zur Bank sind Sie als Kreditnehmer in der Verantwortung, wenn Sie den Kreditvertrag mitunterzeichnet haben. Im Innenverhältnis, also im Hinblick auf Ihren Ehepartner, können Sie davon abweichende Vereinbarungen treffen, die aber im Außenverhältnis zur Bank nicht relevant sind. So könnten Sie mit Ihrem Ehepartner im Innenverhältnis vereinbaren, dass er im Außenverhältnis zur Bank aufgrund seiner guten Einkommensverhältnisse den Kapitaldienst allein leistet und Sie insoweit entlastet. Diese interne Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner ist aber im Außenverhältnis zur Bank nicht relevant.
Wann könnte mein Ehepartner die Schulden übernehmen?
Wenn Ihr Ehepartner die Schulden übernimmt, beispielsweise für die Finanzierung Ihres Wohnhauses bei der Bank, muss er dazu normalerweise freiwillig bereit sein. In diesem Fall wird Sie die Bank aus dem Kreditvertrag entlassen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Ihr Ehepartner über eine ausreichende Bonität verfügt, die es ihm auch nach der Scheidung erlaubt, für den Kredit gerade zu stehen. Soweit Ihr Ehepartner ausreichend Einkommen hat, sollte dieser Plan gelingen. Soweit es infolge Ihrer Scheidung aber Liquiditätsprobleme gibt, wird sich die Bank eher zurückhaltend verhalten. Unter Umständen bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihr gemeinsames Haus zu verkaufen und mit dem Verkaufserlös den Kreditvertrag bei der Bank zu erledigen. Ansonsten bleiben Sie gegenüber der Bank als Kreditnehmer verpflichtet. Sie haben auch gegenüber dem Ehepartner keinen Anspruch darauf, dass er den Kredit allein übernimmt.
In bestimmten Fällen können Sie im Innenverhältnis von Ihrem Ehepartner durchaus verlangen, dass er auch im Außenverhältnis zur Bank Ihre Schulden übernimmt. Dieser Fall tritt ein, wenn Sie Ihr gemeinsam finanziertes Wohnhaus Ihrem Ehepartner zu Alleineigentum übertragen oder er das Haus alleine nutzt. Zumindest dann, wenn Sie Ihren Miteigentumsanteil verkaufen, haben Sie das Recht, den insoweit von Ihnen unterzeichneten Kreditvertrag zu kündigen. Da Ihr Ehepartner Ihren Miteigentumsanteil übernimmt und damit auch finanzieren muss, brauchen Sie normalerweise gegenüber der Bank wegen der vorzeitigen Kündigung Ihres Kredits keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Ähnlich dürfte es sein, wenn Ihr Ehepartner oder umgekehrt Sie das bislang gemeinsam genutzte und finanzierte Familienauto künftig nach der Scheidung alleine nutzt.
Unser Girokonto ist überzogen, wer haftet?
Führen Sie Ihr Girokonto bei der Bank gemeinsam, dann haften sie beide auch dafür. Sie haften auch dann, wenn ihr Ehepartner das Konto ohne Rücksprache mit Ihnen überzogen hat. Auch mit der Scheidung ändert sich daran nichts.
Expertentipp:
Zeichnen sich Trennung und Scheidung ab, sollten Sie ein gemeinsam bestehendes Girokonto gegenüber der Bank in persönlicher Vorsprache umgehend aufkündigen. Richten Sie sich besser ein eigenes Girokonto ein. Nur so vermeiden Sie, dass Ihr Ehepartner das Girokonto noch kurz vor der Trennung oder anlässlich der Trennung überzieht und Sie als Kontoinhaber mit verpflichtet. Soweit Sie alleiniger Kontoinhaber sind und Ihrem Ehepartner eine Kontovollmacht erteilt haben, sollten Sie gegenüber der Bank diese Vollmacht umgehend in persönlicher Vorsprache widerrufen.
Was sind eheprägende Schulden?
Eheprägende Schulden sind solche Verbindlichkeiten, die nur ein Ehepartner verursacht hat, bei denen die Finanzierung aber beiden Ehepartnern zugutegekommen ist. Haben Sie beispielsweise Ihre Wohnzimmercouch allein auf den Namen Ihres Ehegatten finanziert, könnte die finanzierende Bank Sie als Ehegatten auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie den Kreditvertrag nicht selbst mitunterzeichnet haben.
Was sind Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs?
Geschäfte, die ein Ehepartner zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs für die Familie eingeht, verpflichten auch den anderen Ehepartner. Beispiel: Als Ihr alter Fernseher kaputtgeht, kaufen Sie zur Beruhigung Ihrer Kinder im Elektromarkt einen neuen Fernseher. Wenn Sie den Kaufpreis schuldig bleiben, könnte der Markt auch Ihren Ehepartner in Anspruch nehmen, obwohl er den Fernseher nicht selbst gekauft hat.
Expertentipp:
Die Frage, wer welche Schulden übernimmt, kann natürlich auch im Rahmen einer Regelung der Scheidungsfolgen in die Waagschale geworfen werden. So könnten Sie beispielsweise Ihre Ansprüche auf nachehelichen Ehegattenunterhalt herunterschrauben, wenn Ihr Ehepartner bestimmte Schulden übernimmt. Ungeachtet dessen werden Verbindlichkeiten, die ein Ehepartner allein übernimmt, auch auf den Zugewinnausgleichsanspruch angerechnet. Sie sollten sich aber davor hüten, Ihren Ehepartner mit derartigen finanziellen Zugeständnissen irgendwie erpressen zu wollen. Vor allem sollten Sie finanzielle Absprachen nicht im Zusammenhang mit der Gewährung von Umgangsrechten in die Gespräche einbringen. Absprachen dieser Art könnten sich als sittenwidrig erweisen.
Wie komme ich aus der Schuldenfalle heraus?
Der einfachste Weg ist natürlich, dass Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner bestehende Schulden schnellstmöglich zurückführen. Möglicherweise erklärt sich Ihr Ehepartner bereit, gemeinsam bestehende Schulden allein zu erledigen. Soweit Sie einen Vermögenswert, beispielsweise Familienwohnhaus oder Auto, finanziert haben, könnten Sie Haus oder Auto verkaufen und aus dem Verkaufserlös die Schulden tilgen. Vielleicht erklären sich Ihre Eltern bereit, Ihnen Geld für die Schuldentilgung vorzuschießen oder Ihnen vorzeitig Zahlungen auf Ihren Erbteil zu leisten.
Sind Sie völlig überschuldet, könnten Sie versuchen, mit Ihren Gläubigern gerade im Hinblick auf Ihre Scheidung Stundung Ihrer Schulden zu vereinbaren, Zahlungsvergleiche auszuhandeln, bei denen Sie auf einen festgeschriebenen Betrag Teilzahlungen leisten und der Gläubiger auf die Restschuld verzichtet. Gelingt es Ihnen nicht, solche Zugeständnisse zu verhandeln, könnten Sie ein Privatinsolvenzverfahren beantragen. Sie müssen sich dann verpflichten, über sechs Jahre hinweg den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an einen vom Amtsgericht beauftragten Treuhänder abzuführen. Der Treuhänder verteilt das Geld dann an Ihre Gläubiger. Halten Sie diese Wohlverhaltensphase durch, erteilt Ihnen das Gericht die Restschuldbefreiung. Damit werden Ihnen Ihre Restschulden erlassen. Als Alleinstehender steht Ihnen ein pfändungsfreies Einkommen von mindestens 1.133,88 EUR zu. Sind Sie unterhaltspflichtig, erhöht sich der Freibetrag zusätzlich.
Fazit
Bei Scheidungen geht es nicht nur darum, wer Unterhaltszahlungen leistet oder Zugewinne ausgleicht. Auch die Frage, was mit den Schulden passiert, wenn ich mich scheiden lasse, ist entscheidend und bestimmt Ihre Zukunft nach der Scheidung. Sie sollten das Problem offensiv angehen und keinesfalls zuwarten, bis Ihnen die Gläubiger auf die Füße treten. Schaffen Sie schnell im Verhältnis zu Ihrem Ehepartner Klarheit und klären die Verantwortung dafür, wer welche Schulden und Kredite übernimmt. Die Probleme werden nicht kleiner, wenn Sie diese aufschieben.
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