Betreuungsmodelle
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Wie betreue ich nach Trennung und Scheidung mein Kind?
Sie wollen das Beste für Ihr Kind. Leben Sie getrennt von Ihrem Ehepartner, gilt es, Ihr Kind optimal zu betreuen. Zumindest in der Theorie gibt es unterschiedliche Betreuungsmodelle. Welches Modell in Ihrer Situation das Beste für Ihr Kind ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Meist stellen die Lebensumstände die Weichen. Wenn Sie abwägen, welche Aspekte für das eine oder andere Betreuungsmodell sprechen, sollten Sie in der Lage sein, zumindest eine vertretbare Entscheidung zu treffen.
Das Wichtigste
- Es gibt kein perfektes Betreuungsmodell. Jedes Betreuungsmodell hängt von Ihren individuellen Gegebenheiten und Ihrer Lebenssituation ab. Richtschnur sollte jedoch stets das „Wohl des Kindes“ sein. Das Kindeswohl ist als gesetzliches Leitbild festgeschrieben.
- Das traditionelle Betreuungsmodell ist das Residenzmodell, bei dem ein Elternteil das Kind in seinem Haushalt betreut, während sich der andere auf die Zahlung von Kindesunterhalt und ein Umgangsrecht beschränkt.
- Beim Wechselmodell wechseln sich die Elternteile in der Betreuung des Kindes ab.
- Das Modell ist aber nur praktikabel, wenn Sie mit Ihrem Ex-Partner so kommunizieren können, dass Sie die abwechselnde Betreuung organisieren und koordinieren können. Eine gerichtliche Anordnung gegen den Willen eines Elternteils wäre sinnlos.
- Steht Ihnen kein Platz in Kindergarten, Kinderkrippe oder Kindertagesstätte zur Verfügung, kommt als alternatives Betreuungsmodell auch die Tagespflege in Betracht.
- Befinden Sie sich in schwierigen Familienverhältnissen, könnten Sie auch über die Betreuung durch professionelle Pflegeeltern nachdenken.
Ach wie schön: Das Nestmodell
Fangen wir mit dem an, was eher nicht in Frage kommt. Das Nestmodell ist der Idealfall. Es dürfte sich praktisch kaum umsetzen lassen. Das Nestmodell geht davon aus, dass ein Kind unter der Trennung der Eltern weniger leidet, wenn es in der elterlichen Wohnung verbleibt und sich all das, was es zeitlebens gewohnt ist, so wenig wie nötig verändert. Vater und Mutter leben in eigenen Wohnungen und wohnen abwechselnd beim Kind. Da es drei Parteien gibt und jede Partei in einer eigenen Wohnung lebt, dürfte das Modell allein schon daran scheitern, dass die Unterhaltung von drei Wohnungen sehr kostenintensiv ist. Kritisch auffällig ist, dass das Kind den wechselnden Aufenthalt der Eltern eher als Besuch empfinden dürfte und das Gefühl haben könnte, dass die Eltern ein eigenes Leben führen, in dem das Kind keinen Platz hat. Es ist fast wie im Zoo: Die Eltern kommen zu Besuch, spielen und staunen und verabschieden sich.
Gelebte Praxis: Das Residenzmodell
90 % aller Kinder werden im Residenzmodell betreut. Dabei wohnt das Kind die meiste Zeit bei einem Elternteil und besucht den anderen in regelmäßigen Abständen. Das Residenzmodell greift das traditionelle Rollenbild von Eltern auf. Dabei betreut die Frau die Kinder und führt den Haushalt, während der Gatte das Geld verdient. Nach der Trennung und Scheidung zahlt der Mann nur noch den Kindesunterhalt und beschränkt sich auf ein mehr oder weniger regelmäßig praktiziertes Umgangsrecht mit dem Kind. Natürlich lässt sich dieses Rollenbild heutzutage auch tauschen.
Soweit die Eltern in erreichbarer Nähe wohnen und ein Elternteil sich damit zufriedengibt, regelmäßig Umgang mit dem Kind zu haben, ist das Residenzmodell praktikabel. Mit zunehmender Entfernung voneinander wird es angesichts finanzieller und organisatorischer Aufwendungen schwieriger, das Umgangsrecht zufriedenstellend zu handhaben.
Soweit der Elternteil, der das Kind nicht regelmäßig betreut, an der Erziehung und Betreuung des Kindes stärker teilhaben möchte und sich nicht mehr nur als Zahlstelle für den Kindesunterhalt betrachtet, gerät das Residenzmodell an seine Grenzen. Soweit der betreuende Elternteil daran interessiert ist oder darauf angewiesen ist, sich stärker beruflich zu engagieren, ist es Aufgabe der Eltern, sich auf eine gemeinsame Basis zu verständigen. Das Residenzmodell könnte dann in Richtung Wechselmodell ausgebaut werden.
Expertentipp:
Sollten Sie berufstätig sein, ist es keine wirklich gute Idee, das Kind während Ihrer beruflich bedingten Abwesenheit allein in der Wohnung zu belassen. Selbst wenn Ihr Kind einigermaßen zurechtkommt, wird es unausgesprochene Schwierigkeiten haben, den Aufenthalt in der Wohnung und seine Lebensführung so zu gestalten, dass es sich möglichst geradlinig entwickelt. Wahrscheinlich bemerken Sie dann überhaupt nicht, dass das Kind seelisch vereinsamt und Wege sucht, diese Defizite irgendwie zu überbrücken. Ob Sie die Entwicklung dann noch steuern können, erscheint oft fraglich. Sie sollten trotz aller Widrigkeiten also Wege suchen, sodass das Kind trotz Ihrer beruflichen Abwesenheit irgendwie betreut werden kann.
Auch wenn ein Elternteil die Betreuung beispielsweise bis zu 40 % übernimmt, trägt er die volle Last des Kindesunterhalts. Abstriche sind nicht erlaubt. Er kann den eigenen Betreuungsaufwand nicht mit dem Kindesunterhalt verrechnen. Anders ist es erst beim Wechselmodell. Beim Wechselmodell richtet sich die Höhe des von jedem Elternteil zu zahlenden Kindesunterhalts nach der Höhe seiner Einkünfte. Voraussetzung ist aber, dass Vater und Mutter die Betreuung annähernd gleichermaßen ermöglichen.
Scheidung und Kinder
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Idealfall: Das Wechselmodell
Wie erfolgt die Betreuung beim Wechselmodell?
In einer Zeit, in der sich Frauen zunehmend beruflich engagieren, ist das traditionelle Residenzmodell nicht mehr der Weisheit letzter Schluss. Um beiden Elternteilen ihr berufliches Engagement zu ermöglichen, ist in den letzten Jahren das Wechselmodell in aller Munde. Beim Wechselmodell betreuen die Elternteile in zeitlich abwechselnden Abständen das Kind gemeinsam und übernehmen gleichermaßen Verantwortung für das Kind. Dementsprechend wird das Wechselmodell gerne auch als doppeltes Residenzmodell bezeichnet. Vater und Mutter verbringen gleich viel Zeit mit dem Kind. Was sich einfach anhört, erweist sich in der Umsetzung der Lebenspraxis oft als schwierig.
Wann kommt das Wechselmodell überhaupt in Betracht?
Das Wechselmodell funktioniert nur, wenn Sie mit Ihrem getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner so gut kommunizieren können, dass Sie sich beide in der Lage sehen, die abwechselnde Betreuung Ihres Kindes zu koordinieren und zu organisieren. Nur dann, wenn Sie halbwegs vernünftig miteinander sprechen können, werden Sie in der Lage sein, das Wechselmodell zu praktizieren. Berücksichtigen Sie, dass Sie gegenseitig aufeinander angewiesen sind. Nur wenn Sie sich gegenseitig unterstützen, Ihre Verantwortung für die Betreuung und auch den anderen Elternteil wirklich ernst nehmen und jeder sich auf den anderen verlassen kann, kann das Wechselmodell eine gute Form der Betreuung darstellen.
Mit den Kindern muss man zart und freundlich verkehren. Das Familienleben ist das beste Band. Kinder sind unsere besten Richter.
Berücksichtigen Sie, dass der Abstimmungs- und Koordinationsbedarf untereinander groß ist. Wirtschaftliche und berufliche Umstände können Ihre Handlungsfreiheiten einschränken. Auch wenn Sie dann den guten Willen haben, haben Sie vielleicht nicht die absolute Sicherheit, Ihre Verantwortung und den Erwartungen Ihres Partners wirklich gerecht zu werden. Dann könnte das Wechselmodell schnell zum Scheitern verurteilt sein.
Praxisbeispiel:
Sie haben beide feste Arbeitszeiten von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Arbeitgeber erlaubt keine Abweichungen. Sie müssen dann die Frage klären, wer das Kind nach der Schule dort abholt und betreut. Das Wechselmodell würde also nur funktionieren, wenn Sie Ihre Arbeitszeiten so aufeinander abstimmen könnten, dass das Kind zuverlässig betreut werden könnte.
Auch wenn Sie das Wechselmodell als Wunschmodell ins Auge fassen, haben Sie keine Möglichkeit, das Wechselmodell gegen den Willen Ihres Ehepartners durchzusetzen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Wechselmodell nur funktionieren kann, wenn sich die Eltern einig sind, die abwechselnde Betreuung des Kindes verantwortungsvoll wahrzunehmen. Eine Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils kommt daher nicht in Betracht. Letztlich wäre das Kind der Leidtragende, wenn die Eltern sich gegenseitig mit Vorwürfen überhäuften, weil die abwechselnde Betreuung im Alltag nicht funktioniert.
Betreuungsmodell Kindergarten, Kinderkrippe und Kindertagesstätte
In der Theorie haben Sie fast überall Anspruch darauf, dass Sie Ihr Kind in einem Kindergarten, einer Kinderkrippe oder in einer Kindertagesstätte unterbringen können. Doch Wunsch und Wirklichkeit klaffen hier oft eklatant auseinander. Vielerorts stehen nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung. Oft gibt es lange Wartelisten. Auch wenn Sie Ihr Kind bereits unmittelbar nach der Geburt im Kindergarten oder einer Kindertagesstätte anmelden, haben Sie keine Garantie, dass Sie wirklich einen Platz zugeteilt bekommen.
Aber auch wenn Sie nur einen Halbtagsplatz bekommen, könnten Sie bereits entlastet sein. Bestenfalls sprechen Sie sich mit Ihrem Ehepartner ab, wer das Kind in der anderen Hälfte des Tages betreut. Vielleicht gelingt es, die Betreuung abwechselnd zu gestalten, indem ein Elternteil das Kind beaufsichtigt, während das Kind seinen Lebensmittelpunkt in der Wohnung des anderen Elternteils beibehält.
Betreuungsmodell Tagespflege
Finden Sie keinen Kindergartenplatz, kommt auch die Betreuung in der Tagespflege in Betracht. Im Idealfall stehen Oma und Opa bereit. Soweit Ihre eigenen Eltern bereits im fortgeschrittenen Alter sind, sollten Sie Opa und Opa allerdings nicht zu viel zumuten und mit der Betreuung des Enkelkindes zu viel Last aufbürden. Besser ist oft, wenn Sie eine professionelle Tagespflegemutter suchen, die Ihr Kind in gegenseitiger Absprache betreut.
Ansonsten ist die Bezeichnung Tagespflege ein Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Betreuungsformen. Bei der klassischen Kindertagespflege betreut eine freiberuflich tätige Tagespflegeperson in Ihrem Haushalt Ihr Kind. Die Tagespflegeperson kann auch in einem Angestelltenverhältnis zu Ihnen stehen. Soweit Sie Ihr Kind außerhalb Ihres Haushalts durch eine fremde Person betreuen lassen, müssen die Tagesmutter oder der Tagesvater ihre fachliche Kompetenz nachweisen. Hierfür bieten mithin die Gemeinden Vorbereitungsseminare und Fortbildungsveranstaltungen an. Eine fachpädagogische Ausbildung wird nicht gefordert, wohl aber geeignete Räumlichkeiten und der Nachweis, dass die Tagespflegeperson das Kind zeitlich und organisatorisch angemessen betreuen kann.
Betreuungsmodell Pflegeeltern
Die Bezeichnung Pflegeeltern hat einen rechtlichen Hintergrund. Wird ein Kind in Pflege genommen, handelt es sich oft um die Vorstufe zur Adoption. In der Pflege sollen die künftigen Adoptiveltern und das Kind herausfinden, wie sie miteinander klarkommen. Pflegeeltern sind rechtlich keine Eltern. Pflegeeltern entscheiden nur in Alltagsangelegenheiten, nicht aber in grundsätzlichen Angelegenheiten. Pflegeeltern haben kein direktes Sorgerecht. Auch wenn 60 % der Pflegekinder dauerhaft in der neuen Familie verbleiben, kehren viele nicht in ihre Herkunftsfamilie zurück, sondern werden in Wohngruppen betreut. Grund sind meist unüberbrückbare Schwierigkeiten in der Herkunftsfamilie.
Gut zu wissen:
Soweit Sie Ihr Kind in der Familie bis zum dritten Verwandtschaftsgrad betreuen lassen (Großeltern, Onkel, Tante, Nichte, Neffe, Cousin, Cousine), benötigen Sie für diese Verwandtenpflege keine staatliche Erlaubnis. Ist das Kind für die Pflegeperson ein fremdes Kind, benötigt die Pflegeperson eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Diese Pflegeerlaubnis wird nur erteilt, wenn die Pflegeeltern gesund sind, weder Drogen noch Alkohol konsumieren, ein angemessenes Einkommen haben und ausreichend Zeit haben, das Kind zu pflegen. Professionelle Pflegeeltern werden in Vorbereitungsseminaren auf die Betreuung des Kindes vorbereitet. Pflegeeltern werden für die Pflege von den Gemeinden meist entlohnt.
Die Gretchenfrage: Wie sollte ich mich entscheiden?
Egal, wie Sie sich entscheiden: Es ist Ihre Entscheidung, wie Sie Ihr Kind betreuen oder betreuen lassen. Wenn Sie berücksichtigen, dass Politiker, Pädagogen, Psychologen und Juristen und viele Eltern darüber diskutieren, wie die Betreuung von Kindern nach der Trennung und Scheidung der Eltern optimal erfolgen kann, kann es das perfekte Betreuungsmodell nicht geben.
Sie bleiben trotz Trennung und Scheidung Eltern
Wichtig ist, dass Sie Ihren Ex-Partner nicht nur als die Person betrachten, von der Sie getrennt leben und vielleicht geschieden sind. Ihr Ex-Partner ist auch Elternteil Ihres Kindes. Sie sollten also berücksichtigen und anerkennen, dass der Partner als Elternteil ein Interesse an Ihrem gemeinsamen Kind hat und es Ihnen nicht zusteht, alleine und ausschließlich über das Wohl Ihres Kindes entscheiden zu dürfen.
Sie tun sich selbst und Ihrem Kind einen großen Gefallen, wenn Sie das Kind nicht als Waffe im Beziehungs- und Scheidungskrieg mit Ihrem Ex-Partner missbrauchen. Verstehen Sie, dass ein Kind die Trennung der Eltern oft als einen katastrophalen Einbruch in das eigene Leben betrachtet und sich nichts sehnlicher wünscht, als nach wie vor von beiden Elternteilen betreut zu werden. Auch wenn Ausnahmen die Regel bestätigen, sollten Sie dieses vielleicht genetisch begründete Interesse des Kindes nicht ignorieren und anerkennen. Auch wenn Ihre Beziehung erloschen ist, bleiben Sie ein Elternpaar. Gerade, wenn es um die Betreuung des Kindes geht, ist die gegenseitige Unterstützung vor allem in schwierigen Zeiten unbezahlbar. Tun Sie also alles, um die Betreuung des Kindes mit Ihren Ex-Partner möglichst gemeinsam zu organisieren und im Hinblick auf Ihre Gegebenheiten das bestmögliche Betreuungsmodell zu ermöglichen.
Für Kinder ist das Beste gerade gut genug.
Das „Wohl des Kindes“ sollte Ihr Denken und Handeln bestimmen
Nicht zuletzt stellt das Gesetz ausdrücklich auf das „Wohl des Kindes“ ab, wenn es um Sorgerecht und Umgangsrechte geht. Insoweit ist es naheliegend, dass Sie Ihr Kind einbeziehen, wenn es darum geht, wie es nach Trennung und Scheidung betreut werden soll. Betrachten Sie Ihr Kind als Subjekt und nicht als Objekt Ihrer Entscheidungen.
Klar ist, dass ein Säugling oder ein Kleinkind anders zu beurteilen ist, als ein Kind, das die Einsichtsfähigkeit hat, wenn eine Entscheidung zur Betreuung ansteht. Dabei ist wichtig, dass ein Kind das Gefühl hat, in einer trotz der Trennung und Scheidung der Eltern halbwegs behüteten Umgebung aufwachsen zu dürfen. Vermeiden Sie, dass das Kind sich als Besucher in Ihrer Wohnung empfindet oder zwischen den Haushalten seiner Eltern hin und her geschoben wird. Muten Sie Ihrem Kind nicht zu viel zu, wenn Sie in Anlehnung an das Wechselmodell abwechselnd die Betreuung übernehmen. Muss das Kind große Wegstrecken in Anspruch nehmen, um in die Wohnung des anderen Elternteils zu kommen oder lange Wegstrecken zur Schule oder zum Kindergarten in Kauf nehmen, schaffen Sie Unmut.
Für das Kind ist es nicht unbedingt wichtig, wie es betreut wird. Wichtiger ist eher, dass das Kind erkennt, dass sich die Eltern einig sind und seine optimale Betreuung zum Ziel gesetzt haben. Wenn Sie Ihrem Kind signalisieren, dass Sie im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil handeln, wird das Kind Ihre Entscheidung wesentlich besser akzeptieren, als wenn Sie mit Ihrem Ex-Partner im Streit liegen.
Versteifen Sie sich also nicht auf ein vorgegebenes Betreuungsmodell. Organisieren Sie die Betreuung so, wie es Ihre wirtschaftlichen, persönlichen, emotionalen und beruflichen Gegebenheiten erlauben. Letztlich läuft vieles, wenn nicht alles, auf Kompromisse hinaus.ß>
Fazit
Als Elternteil sind Sie nach der Trennung und Scheidung besonders gefordert. Auch wenn Sie nur das Beste für Ihr Kind im Sinne haben, sollten Sie die Gefühle von Kind und Ex-Partner nicht ignorieren und möglichst gemeinsam die Betreuung organisieren. Wenn die Betreuung gut funktioniert, profitieren alle.
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