Scheidung, wenn Sie als syrischer Staatsbürger in Deutschland leben
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Worauf muss ich achten, wenn ich mich als syrischer Staatsbürger in Deutschland scheiden lassen möchte?
Sie leben als syrischer Staatsbürger in Deutschland und möchten sich scheiden lassen. Dann müssen Sie die Frage beantworten, ob Sie Ihre Scheidung in Syrien oder in Deutschland beantragen und nach welchem Scheidungsrecht Sie Ihre Scheidung abwickeln möchten. Die Antworten auf diese Fragen sind enorm wichtig und entscheiden, wie Ihre Scheidung verläuft. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen, um Ihre Scheidung möglichst einfach und schnell zu realisieren.
Das Wichtigste
- Sie können sich auch als syrischer Staatsbürger in Deutschland scheiden lassen. Für Ihre Scheidung ist ein deutsches Familiengericht zuständig. Es wird im Regelfall Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln.
- Ihre Scheidung ist problemlos, wenn Sie und Ihr Ehepartner in Deutschland leben.
- Genauso ist es, wenn Sie allein in Deutschland leben und Ihr Ehepartner vor weniger als einem Jahr nach Syrien zurückgekehrt ist.
- In gewissen Fällen kann es sich empfehlen, das Scheidungsrecht zu wählen, nach dem Ihre Scheidung abgewickelt wird.
- Sollten Sie bereits in Syrien geschieden worden sein, wird eine sogenannte „Scharia-Scheidung“, die vor einem privaten islamischen Gericht ausgesprochen wurde, in Deutschland nicht anerkannt. Sie müssen sich dann erneut in Deutschland scheiden lassen.
- Sie erwerben nach Ihrer Scheidung in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Wir haben in Syrien geheiratet. Ist die Scheidung in Deutschland dennoch möglich?
Auch wenn Sie in Syrien geheiratet haben, können Sie sich in Deutschland scheiden lassen. Ihre Ehe wird in Deutschland anerkannt und kann deshalb auch in Deutschland geschieden werden. Möchten Sie sich in Deutschland scheiden lassen, müssen Sie mit Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen, dass Sie in Syrien geheiratet haben.
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Kann es Probleme geben, wenn wir uns in Deutschland scheiden lassen?
Früher war es schwierig, wenn Sie sich als ausländische Staatsangehörige in Deutschland scheiden lassen wollten. Neuerdings richtet sich die Frage, ob die Scheidung in Deutschland möglich ist, nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner. Vielmehr stellt das Gesetz darauf ab, ob Sie einen Bezug zu Deutschland haben. Sofern Sie beide in Deutschland leben, sollte die Scheidung in Deutschland jedenfalls unproblematisch sein.
Wir sind beide syrische Staatsangehörige und leben in Deutschland
Leben Sie beide als syrische Staatsangehörige in Deutschland, stellt das Gesetz darauf ab, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und erlaubt deshalb problemlos die Scheidung in Deutschland. In diesem Fall ist vorrangig das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie mit Ihrem gemeinsamen Kind wohnen. Haben Sie keine gemeinsamen Kinder, ist das Amtsgericht zuständig, wo Sie entweder Ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben (z.B. Sie wohnen beide in Frankfurt) oder Ihr Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei den Amtsgerichten sind speziell die Familiengerichte für Ihr Scheidungsverfahren zuständig.
Ich lebe in Deutschland, mein Ehepartner lebt seit weniger als einem Jahr in Syrien
Leben Sie in Deutschland, während Ihr Ehepartner nach Syrien heimgekehrt ist, können Sie trotzdem die Scheidung in Deutschland beantragen. In Deutschland ist das Familiengericht zuständig, solange Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Erst recht ist das Familiengericht in Deutschland zuständig, wenn Sie mit Ihrem Kind in Deutschland leben. Voraussetzung ist aber, dass der Wegzug Ihres Ehepartners aus Deutschland noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Ich lebe in Deutschland, mein Ehepartner lebt seit mehr als einem Jahr in Syrien
Ist seit dem Wegzug Ihres Ehepartners aus Deutschland nach Syrien mehr als ein Jahr vergangen, können Sie die Scheidung in Deutschland beantragen. Das deutsche Gericht müsste dann aber Ihr Heimatrecht, also syrisches Scheidungsrecht anwenden (Art 8 b Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010).
Dabei muss das deutsche Gericht prüfen, ob das syrische Scheidungsrecht mit den Prinzipien des deutschen Scheidungsrechts vereinbar ist. Sofern Sie als Frau aufgrund Ihrer Geschlechtszugehörigkeit in Syrien keinen gleichberechtigten Zugang zu Ihrer Scheidung haben, wird das deutsche Gericht Ihre Scheidung aller Wahrscheinlichkeit nach gemäß deutschem Scheidungsrecht beurteilen (Art. 10 Rom-III- Verordnung Nr. 1259/2010). Sofern Sie als Ehefrau jedoch mit der Scheidung einverstanden sind und Ihr Ehemann der Scheidung zustimmt, entfällt dieses Schutzbedürfnis. Dann könnte der deutsche Richter wiederum syrisches Scheidungsrecht anwenden (Helms FamRZ 2011, 1772).
Gut zu wissen:
Sie sollten diese Probleme umgehen, indem Sie mit Ihrem Ehepartner ausdrücklich vereinbaren, dass Sie Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln möchten. Sie treffen dazu eine Rechtswahl. Was das bedeutet, erläutern wir später.
Warum sollte ich eine Rechtswahl treffen?
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt die „Rom-III- Verordnung Nr. 1259/2010. Diese Verordnung vereinheitlicht das Scheidungsrecht in Europa. Aufgrund ihrer „universellen“ Bedeutung, wird sie aber auch auf Staatsangehörige von Staaten angewendet, die nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind. Somit ist diese Verordnung auch für syrische Staatsangehörige relevant.
Was bedeutet es, wenn ich mein maßgebliches Scheidungsrecht wähle?
Rechtswahl bedeutet, dass Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner das Recht wählen, nach dem Ihre Scheidung abgewickelt wird. Möchten Sie in Deutschland Ihre Scheidung beantragen, können Sie sich dafür entscheiden, Ihre Scheidung nach deutschem, aber auch nach syrischem Recht abzuwickeln.
Muss ich in jedem Fall eine Rechtswahl treffen?
Eine Rechtswahl ist nur in bestimmten Fällen erforderlich. Sie ist nicht erforderlich, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner in Deutschland leben oder Ihr Ehepartner vor weniger als einem Jahr nach Syrien zurückgekehrt ist. In diesen Fällen gilt deutsches Scheidungsrecht. Eine ausdrückliche Rechtswahl, mit der Sie deutsches Scheidungsrecht vereinbaren, erübrigt sich.
Die Rechtswahl empfiehlt sich aber dann, wenn Sie in Deutschland leben und Ihr Ehepartner vor mehr als einem Jahr nach Syrien zurückgekehrt ist. In diesem Fall käme syrisches Scheidungsrecht zur Anwendung (Art. 8 c Rom-III- Verordnung Nr. 1259/2010). Möchten Sie diese Situation verhindern, müssen Sie mit Ihrem Ehepartner eine Rechtswahl treffen und darin deutsches Scheidungsrecht vereinbaren.
Gut zu wissen:
In diesem Fall ist die Situation etwas schwierig. Sie müssten die Rechtswahl nämlich notariell beurkunden lassen ((Art. 7 Abs. IV Rom-III- Verordnung Nr. 1259/2010). Da sich Ihr Ehepartner in Syrien aufhält, könnten sich daraus Schwierigkeiten ergeben. Eine Beurkundung könnten Sie auch in einem deutschen Konsulat vornehmen lassen.
Was spricht dafür, deutsches Scheidungsrecht zu wählen?
Wir würden Ihnen empfehlen, Ihre Scheidung in Deutschland möglichst nach deutschem Scheidungsrecht abzuwickeln. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Sofern Sie vornehmlich als Ehefrau keinen gleichberechtigten Zugang zum Scheidungsverfahren haben, wird ein deutsches Familiengericht sehr wahrscheinlich ohnehin deutsches Scheidungsrecht anwenden (Art. 10 Rom-III- Verordnung Nr. 1259/2010).
- Die Bereitschaft deutscher Gerichte, ausländisches Recht anzuwenden, hält sich in Grenzen. Ein deutscher Richter müsste nämlich Zugang zu syrischen Rechtstexten haben, er müsste diese Texte in die deutsche Sprache übersetzen lassen, diese Texte verstehen, interpretieren und auf Ihre Scheidung anwenden können. Deutsche Richter kennen deutsches Recht. Da sich ein deutscher Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nie mit syrischem Scheidungsrecht auseinandergesetzt hat, wird er sich schwertun, Ihre Scheidung nach syrischem Recht abzuwickeln. Wenn, dann würde sich Ihr Scheidungsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit erheblich verzögern.
Wird das deutsche Scheidungsurteil in Syrien anerkannt?
Werden Sie in Deutschland geschieden, ist die Scheidung zunächst nur in Deutschland wirksam. In Syrien wären Sie noch immer verheiratet. Um Ihre Scheidung in Deutschland auch in Syrien umzusetzen, müssten Sie das deutsche Scheidungsurteil in Syrien ausdrücklich anerkennen lassen, was Sie nach Möglichkeit auch betreiben sollten. Solange die Anerkennung aussteht, gelten Sie sehr wahrscheinlich in Syrien noch als verheiratet. Dieser Umstand kann sich auswirken, wenn Sie versterben sollten. Dann wäre Ihr Ex-Ehepartner trotz Ihrer Scheidung in Deutschland wahrscheinlich noch Ihr Erbe. Ihre rechtmäßigen Erben müssten die Anerkennung Ihrer Scheidung in Syrien betreiben und auf diesem Weg verhindern, dass Ihr Ex-Ehepartner Sie nach Ihrer Scheidung trotzdem noch beerbt.
Anerkennung ausländischer Scheidungen
Was ist bei der Anerkennung einer ausländischen Scheidung zu beachten?
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Wird in Deutschland anerkannt, dass ich in Syrien bereits geschieden bin?
Haben Sie sich bereits in Syrien scheiden lassen, müssten Sie die Scheidung umgekehrt in Deutschland anerkennen lassen. Die Anerkennung ist wichtig, falls Sie in Deutschland erneut heiraten wollen. Inwieweit Ihre vor einem staatlichen Gericht in Syrien vollzogene Scheidung in Deutschland anzuerkennen ist, wäre gegebenenfalls im Einzelfall in Deutschland zu prüfen.Sollte Ihre Scheidung in Syrien eine sogenannte „Scharia-Scheidung“ darstellen, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Scheidung in Syrien in Deutschland nicht anerkannt werden kann. Der Europäische Gerichtshof hatte eine „Scharia-Scheidung“ beanstandet, da diese vor einem privaten islamischen Gericht in Syrien erfolgt ist. Dort hatte der Ehemann die „Scheidungsformel“ ausgesprochen, ohne dass das Gericht eine Funktion als Gericht wahrgenommen hätte. Da die Ehefrau in diesem Fall im Vergleich zum deutschen Scheidungsrecht unangemessen benachteiligt war, war die Scheidung in Deutschland nicht anzuerkennen.
Wie ist das mit meinem Aufenthaltsstatus, wenn ich in Deutschland geschieden werde?
Sofern Sie in Deutschland keinen eigenständigen Aufenthaltsstatus haben, ändert sich mit Ihrer Trennung von Ihrem Ehepartner zunächst nichts. Werden Sie dann geschieden, erwerben Sie wahrscheinlich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland. Dafür gelten jedoch folgende Voraussetzungen:
- Sie waren drei Jahre verheiratet und Ihr Ehepartner hat sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufgehalten.
- Trifft die erste Variante nicht zu, erwerben Sie ein Aufenthaltsrecht, wenn es Ihnen derzeit nicht zuzumuten ist, in Ihre Heimat zurückzukehren (Härtefall).
- Treffen die vorstehenden Alternativen nicht zu, erwerben Sie ein Aufenthaltsrecht, wenn Sie das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind haben oder
- Sie für dieses Kind ein Umgangsrecht ausüben und ein deutsches Gericht feststellt, dass Sie den Umgang mit dem Kind nur in Deutschland zweckmäßigerweise ausüben können.
Was muss ich wissen, wenn ich in Deutschland meine Scheidung beantrage?
Für Ihre Scheidung sollten Sie folgende grundsätzliche Aspekte kennen:
- Sie benötigen einen Rechtsanwalt. Nur ein Rechtsanwalt kann Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen. Der Rechtsanwalt muss in Deutschland zugelassen sein. Sie können also keinen Rechtsanwalt in Syrien mit Ihrer Scheidung in Deutschland beauftragen.
- Ihre Ehe wird geschieden, wenn Sie ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben und sich im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden lassen.
- Verweigert Ihr Ehepartner die Scheidung, werden Sie in Deutschland trotzdem geschieden, wenn Sie drei Jahre getrennt voneinander gelebt haben. Ihr Ehepartner kann die Scheidung dann nicht verhindern.
- Sie sollten Ihre Scheidung nach Möglichkeit als einvernehmliche Scheidung betreiben und sich nicht darauf einlassen, sich mit Ihrem Ehepartner wegen eventueller Scheidungsfolgen zu streiten. Eine sogenannte streitige Scheidung kostet viel Geld, viel Zeit und sehr viel Mühe.
- Möchten Sie eine Scheidungsfolge geregelt wissen (z.B. Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind), sollten Sie eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung verhandeln und möglichst schriftlich dokumentieren oder notariell beurkunden lassen.
- Sie können Ihre einvernehmliche Scheidung auch online in die Wege leiten und Ihre Scheidung als Online-Scheidung abwickeln. Sofern Sie dafür die vorteilhaften Dienstleistungen eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen, ersparen Sie sich die oft mühevolle Recherche nach einem Rechtsanwalt. Sie kommunizieren vorwiegend über das Internet mit Ihrem Rechtsanwalt. Sie sind nicht darauf angewiesen, mündliche Besprechungstermine in der Kanzlei des Anwaltes wahrzunehmen.
- Das Gericht bestimmt einen mündlichen Verhandlungstermin und spricht im Termin Ihre Scheidung aus. Sie müssen persönlich zum Termin im Beisein Ihres Rechtsanwalts erscheinen. Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich. Nur Sie, Ihr Ehepartner und Ihr Rechtsanwalt sowie der Richter sind im Gerichtssaal anwesend.
Erste Hilfe bei Scheidung
Was muss ich beachten, wie ist der Ablauf und woher bekomme ich...
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Fazit
Vieles hört sich komplizierter an als es ist. Ihre Lebensumstände entscheiden darüber, wie Ihre Scheidung verläuft. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten. Nur mit einer anwaltlichen Beratung stellen Sie die Weichen so, dass Ihre Scheidung möglichst problemlos, kostengünstig und zügig verläuft.
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