Scheidung nach deutschem Recht
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Bietet das deutsche Scheidungsrecht Vorteile und sollte ich mich nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen?
Leben Sie in einer internationalen Ehe sollten Sie sich für den Fall Ihrer Scheidung die Frage beantworten, ob das deutsche Scheidungsrecht Vorteile bietet und Sie sich möglichst nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen sollten. Die Frage ist insoweit wichtig, als dass Scheidungsrecht anderer Staaten vom deutschen Scheidungsrecht teils erheblich abweicht. Als deutscher Staatsbürger im Ausland oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland sind Sie im Regelfall jedenfalls gut beraten, Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abzuwickeln. Wir erklären, warum das so ist.
Das Wichtigste
- Führen Sie eine internationale Ehe oder leben als deutscher Staatsangehöriger im Ausland, konkurrieren die Rechtsordnungen mehrerer Staaten darum, welches Gericht für Ihre Scheidung zuständig ist und nach welchem nationalen Scheidungsrecht Ihre Scheidung abgewickelt wird.
- Wo Sie geheiratet haben, spielt für Ihre Scheidung keine Rolle.
- Das deutsche Scheidungsrecht bietet jedenfalls Vorteile für die Abwicklung Ihres Scheidungsverfahrens, die andere Rechtsordnungen vielfach nicht kennen, so dass Sie sich bestenfalls nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen sollten.
- Die Vorteile des deutschen Scheidungsrechts ergeben sich mithin daraus, dass
- Sie nur einen einzigen Rechtsanwalt benötigen,
- Ihre Scheidung allein nach dem Zerrüttungsprinzip erfolgt,
- Sie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich beanspruchen können,
- das Unterhaltsrecht die Interessen beider Ehepartner angemessen berücksichtigt,
- Sie auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind beibehalten,
- als nicht betreuender Elternteil ein Umgangsrecht mit Ihrem Kind haben,
- Sie Ihren bisher geführten Familiennamen beibehalten dürfen und
- nicht zuletzt Ihre Scheidung gegebenenfalls im Wege der Beratungshilfe und der Verfahrenskostenhilfe finanzieren können.
Welche Vorteile bietet das deutsche Scheidungsrecht?
Kommen wir gleich zum Thema. Die Vorteile, die das deutsche Scheidungsrecht bietet, ergeben sich vornehmlich aus dem Vergleich des deutschen Scheidungsrechts mit dem Scheidungsrecht des Staates, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Da das Scheidungsrecht eines jeden ausländischen Staates seine Eigenheiten hat, ist es nicht möglich, das deutsche Scheidungsrecht pauschal zu vergleichen. Es kommt immer auf den konkreten Vergleich an. Allgemein lassen sich aber trotzdem folgende Vorteile des deutschen Scheidungsrechts herausstellen:
In Deutschland benötigen Sie für Ihre Scheidung nur einen einzigen Rechtsanwalt
Lassen Sie sich nämlich einvernehmlich scheiden, genügt es, wenn derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, einen Rechtsanwalt beauftragt. Der Ehepartner, der dem Scheidungsantrag des Partners zustimmt, benötigt keinen eigenen Rechtsanwalt und braucht auch keinen Rechtsanwalt zu bezahlen. Bestenfalls teilen Sie sich die Kosten für Ihren Anwalt auf. Die Gerichtsgebühren werden bei der einvernehmlichen Scheidung sowieso untereinander aufgeteilt. In anderen Staaten müssen sich oft beide Ehepartner anwaltlich vertreten lassen. In den Niederlanden beispielsweise muss jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen und bezahlen, auch wenn die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt.
In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip
Sie werden geschieden, wenn Ihre Ehe zerrüttet und damit gescheitert ist und Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortsetzen möchten. Auf eheliche Verfehlungen kommt es nicht an. In anderen Rechtsordnung müssen Sie teils nachweisen, dass Ihre Ehe aufgrund irgendwelcher ehelichen Verfehlungen zerrüttet ist. Dies führt oft dazu, dass Sie vor Gericht Ihre privatesten und intimsten Gegebenheiten offenlegen müssen und Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber streiten, wer die Schuld am Scheitern der Ehe trägt. In Deutschland genügt es, wenn ein Ehepartner behauptet, dass die Ehe gescheitert sei und Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Spätestens nach Ablauf von drei Jahren werden Sie dann auch gegen den Willen Ihres Ehepartners geschieden.
In Deutschland müssen Sie ein Trennungsjahr einhalten
Was als Nachteil erscheint, kann auch Vorteile haben. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres können Sie die Scheidung beantragen. Andere Rechtsordnungen kennen teils überhaupt kein Trennungsjahr oder gewähren kürzere Trennungszeiten. Teils ist auch die Trennung ohne Scheidung möglich. Der Vorteil des Trennungsjahres besteht darin, dass Sie sich veranlasst sehen, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft auf den Prüfstand zu stellen und zuverlässig entscheiden können, ob Sie wirklich geschieden werden wollen. Kürzere Trennungszeiten könnten dazu verleiten, dass Sie geschieden werden, ohne dass Sie vielleicht wirklich geschieden werden wollen.
Trennungsjahr
Der Gesetzgeber sieht das Trennungsjahr vor, damit Ehen nicht leichtfertig...
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In Deutschland leben Sie im Regelfall im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft
Ihr Vermögen bleibt von dem Vermögen Ihres Ehepartners getrennt. Sie haften nicht für Verbindlichkeiten Ihres Partners. In anderen Rechtsordnungen gibt es teils die Gütergemeinschaft. Dies führt teils dazu, dass alles, was Sie besitzen, mit der Eheschließung gemeinschaftliches Eigentum beider Ehepartner wird und Sie teils auch für die Verbindlichkeiten Ihres Ehepartners in der Haftung stehen. Werden Sie nach deutschem Scheidungsrecht geschieden, haften Sie nicht für die Verbindlichkeiten Ihres Ehepartners. Ihre Vermögenswerte bleiben in Ihrem alleinigen Eigentum. Soweit Ihr Ehepartner höhere Vermögenszuwächse erzielt hat, werden Sie bei der Scheidung im Wege des Zugewinnausgleichs an dessen Vermögenszuwachs beteiligt.
Das deutsche Unterhaltsrecht versucht einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des bedürftigen und des finanziell leistungsfähigen Ehepartners herbeizuführen
Teils ist es in ausländischen Rechtsordnung so, dass pauschal Unterhaltszahlungen geschuldet werden, ohne dass die ehelichen Lebensverhältnisse angemessen berücksichtigt werden. Im deutschen Scheidungsrecht besteht für den Zeitraum der Trennung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Zweck ist allein, dass der wirtschaftlich bedürftige Ehepartner in der Lage sein soll, trotz der Trennung sein bisheriges Leben für einen begrenzten Zeitraum fortzuführen. Nach der Scheidung erkennt das Scheidungsrecht in Deutschland einen Unterhaltsanspruch nur noch an, wenn der bedürftige Ehepartner aufgrund seiner Ehe Nachteile erlitten hat, die es rechtfertigen, dass ihn der andere Ehepartner mit Unterhalt unterstützt.
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Das deutsche Scheidungsrecht ermöglicht den in ausländischen Rechtsordnungen vielfach völlig unbekannten Versorgungsausgleich
Danach werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften oder Renten unter den Ehepartnern ausgeglichen. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass diese Rechte weitgehend auf dem gemeinschaftlichen Engagement beider Ehepartner aufbauen und der wirtschaftlich schwächere Ehepartner für den Fall der Scheidung daran beteiligt werden sollte.
Das deutsche Scheidungsrecht baut auf dem gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile auch nach der Scheidung auf und gewährt dem nicht betreuenden Elternteil ein angemessenes Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind
In anderen Rechtsordnungen sind diese Rechte nicht unbedingt selbstverständlich. Das deutsche Scheidungsrecht stellt dazu das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Es erkennt an, dass es der gedeihlichen Entwicklung des Kindes dient, wenn es auch nach Trennung und Scheidung den Kontakt mit beiden Elternteilen aufrechterhält. Vor allem wird auch der moralische Anspruch und das Recht des nicht betreuenden Elternteils anerkannt, mit dem eigenen leiblichen Kind Umgang zu haben und an der Entwicklung und Erziehung des Kindes teilzuhaben.
Nach deutschem Recht dürfen Sie auch nach der Scheidung Ihren bisher geführten Familiennamen beibehalten und fortführen
Sie sind nicht verpflichtet, Ihren früheren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Vielmehr haben Sie das Recht, auch gegen den Willen Ihres Ehepartners den Namen beizubehalten, den Sie während Ihrer Ehe als Familiennamen geführt haben. Gleiches gilt auch für Ihre Kinder. Auch diese führen den bisher geführten Familiennamen fort. In anderen Rechtsordnungen besteht dieses Recht teils nicht.
Das deutsche Recht gewährt bedürftigen Ehepartnern Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe
Die Beratungshilfe ermöglicht es, dass Sie sich in einem ersten Schritt gebührenfrei von einem Anwalt Ihrer Wahl beraten lassen. Sie zahlen allenfalls einen Eigenanteil von 15 EUR. Die Verfahrenskostenhilfe erlaubt es, Ihre Scheidung gebührenfrei abzuwickeln, indem die Gerichtskasse die Gebühren für Ihren Anwalt und das Familiengericht übernimmt. In vielen anderen Rechtsordnungen gibt es derartige Unterstützungsleistungen nicht. Dort müssen die Ehepartner sämtliche Gebühren für Anwälte und Gericht aus eigener Tasche bezahlen.
Mit der Online-Scheidung haben Sie in Deutschland die Möglichkeit, Ihre Scheidung auch von Ihrem ausländischen Wohnsitz aus in die Wege zu leiten
Sie brauchen nicht eigens nach Deutschland zu kommen, um hier einen Rechtsanwalt zu recherchieren und zu beauftragen. Vor allem dann, wenn Sie die Dienstleistungen eines Scheidungsservice nutzen, kommen Sie problemlos mit einem im Familienrecht erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt in Kontakt, dem Sie Ihr Scheidungsverfahren anvertrauen können.
Werden Sie als deutscher Staatsangehöriger vor einem ausländischen Scheidungsgericht geschieden, stehen Sie vor dem Problem, dass Sie die nationale Rechtsordnung wahrscheinlich nicht kennen. Sie sind darauf angewiesen, fremde Rechtstexte zu verstehen und darauf zu vertrauen, dass Sie ordnungsgemäß beraten werden. Vor einem deutschen Familiengericht dürften Sie als deutscher Staatsangehöriger eine bessere Ausgangsposition haben.
Lassen Sie sich vor einem deutschen Familiengericht nach Maßgabe eines ausländischen Scheidungsrechts scheiden, hat der deutsche Richter das Problem, dass er fremde Rechtsvorschriften anwenden muss. Im Zweifel muss er zur Interpretation von Rechtstexten auf Kommentierungen zurückgreifen, die er vielleicht übersetzen muss und möglicherweise nicht oder nicht richtig versteht. Ein deutscher Richter ist vornehmlich im deutschen Recht ausgebildet und dürfte sich in der Beurteilung Ihrer Scheidung leichter tun, wenn er deutsches Scheidungsrecht anwendet. Im Zweifel eröffnen Sie mit einer Rechtswahl diesen Weg.
Gut zu wissen:
Bevor Sie die Vorteile des deutschen Scheidungsrechts nutzen können, müssen Sie wissen und gegebenenfalls klären, unter welchen Voraussetzungen deutsches Scheidungsrecht Ihre Scheidung bestimmt. Da es sich bei Ihrer Scheidung um eine Scheidung mit Auslandsbezug (internationale Scheidung) handelt, konkurrieren im Regelfall mindestens zwei Rechtsordnungen darum, nach welcher Rechtsordnung Ihre Scheidung abzuwickeln ist. Maßgeblich kommt es darauf an, welches Familiengericht für Ihre Scheidung zuständig ist und unter welchen Voraussetzungen deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt. Lassen Sie uns also diese Aspekte nachfolgend besprechen.
Muss ich mich denn nicht dort scheiden lassen, wo wir geheiratet haben?
Der Ort oder der Staat, wo Sie geheiratet haben, ist für Ihre Scheidung nicht relevant. Egal, wo Sie geheiratet haben: Wenn Sie die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf jeden Fall in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen. Der Ort Ihrer Heirat spielt insoweit keine Rolle.
Wann begründet sich die Zuständigkeit eines Scheidungsgerichts in Deutschland?
Geht es um internationale Scheidungen, ist die Zuständigkeitsverordnung Nr. 2201/2003 der Europäischen Union maßgeblich. Danach ist ein deutsches Gericht problemlos zuständig, wenn:
- Sie deutscher Staatsbürger sind, egal ob Sie im Ausland oder in Deutschland leben oder
- beide Ehepartner, egal welcher Staatsangehörigkeit, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder
- ein Ehepartner, egal welcher Staatsangehörigkeit, nach der Trennung noch immer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
- Sie ins Ausland verzogen sind und Ihr Ehepartner, egal welcher Staatsangehörigkeit, noch immer in Deutschland lebt oder
- Sie nach der Trennung im Ausland seit mehr als einem Jahr in Deutschland leben und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Gut zu wissen:
Sie sollten sich von den vorstehenden Regelungen nicht verwirren lassen. Der Ort welche Gesetzgeber versucht, möglichst viele Lebenssachverhalte aufzugreifen und so einfach wie möglich die Zuständigkeit eines Gerichts innerhalb der Europäischen Union zu begründen. Sofern Sie jedenfalls irgendeinen Bezug zu Deutschland haben, der durch Ihre deutsche Staatsangehörigkeit oder Ihren Wohnsitz begründet ist, können Sie sich im Regelfall auch in Deutschland vor einem deutschen Familiengericht scheiden lassen.
Es ist möglich, dass die Gerichte mehrerer Länder für Ihre Scheidung zuständig sind. Leben Sie beispielsweise beide in Frankreich, können Sie sich in Frankreich scheiden lassen, da Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sind Sie deutsche Staatsangehörige, können Sie die Scheidung aber auch in Deutschland einreichen. Da dann die Gerichte in Frankreich und in Deutschland für Ihre Scheidung zuständig sind, kommt es darauf an, welcher Ehegatte zuerst die Scheidung einreicht. Derjenige, der zuerst die Scheidung beantragt, bestimmt die Zuständigkeit des Gerichts. Sobald Ihnen dann der Scheidungsantrag Ihres Ehepartners zugestellt wird, kann kein anderes Gericht mehr über die Scheidung urteilen. Ihr Ehepartner bestimmt dann, nach welchen Kriterien Ihre Scheidung abgewickelt wird. Möchten Sie diesen Wettlauf gewinnen, sollten Sie sich frühzeitig informieren und beraten lassen und sobald als möglich die Scheidung beantragen.
Ist das deutsche Scheidungsrecht überhaupt eine Option für meine Scheidung?
Haben Sie die Zuständigkeit eines Familiengerichts in Deutschland bestimmt, besteht die zweite wichtige Frage darin, unter welchen Voraussetzungen das deutsche Scheidungsgericht Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abwickelt. Auch für diese Frage gibt es eine spezielle europäische Verordnung, nämlich die ROM-III EU-Verordnung Nr. 1259/2010. Danach ist deutsche Scheidungsrecht problemlos anwendbar, wenn Sie ebenfalls wieder irgendeinen Bezug zu Deutschland haben, der sich durch Ihre deutsche Staatsangehörigkeit oder Ihren Wohnsitz in Deutschland begründen lässt.
Die Frage begründet sich daraus, dass das deutsche Scheidungsrecht eine Option für Ihre Scheidung ist, wenn Sie beispielsweise als deutsche Staatsangehörige im Ausland leben oder eine internationale Ehe führen. Dafür kommen folgende Lebenssachverhalte in Betracht:
- Sie selbst und Ihr Ehepartner sind deutsche Staatsangehörige und leben beide im Ausland oder
- Sie sind als deutscher Staatsangehöriger mit einem ausländischen Ehepartner verheiratet und leben im Ausland oder
- Sie sind selbst beide ausländische Staatsangehörige und leben in Deutschland oder
- Sie sind deutscher Staatsangehöriger und leben mit Ihrem ausländischen Ehepartner in Deutschland.
In diesen Fällen sollten Sie Ihren Scheidungsantrag nicht mal eben so stellen, sondern genau überlegen, ob Sie sich an Ihrem ausländischen Wohnsitz oder in Deutschland scheiden lassen und Ihre Scheidung nach dem Scheidungsrecht Ihres Aufenthaltsstaates oder nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln. Teils bestehen erhebliche Unterschiede. Stellen Sie die Weichen falsch, können Sie im Nachhinein kaum noch Korrekturen vornehmen und müssen den Weg gehen, den Sie mangels besserer Kenntnis eingeschlagen haben. Im Zweifel sollten Sie eine Rechtswahl treffen.
Wann sollte ich in einer Rechtswahl deutsches Scheidungsrecht vereinbaren?
Sie können diese Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Scheidungsrechts aber noch einfacher regeln, indem Sie das deutsche Scheidungsrecht als das maßgebliche Scheidungsrecht bestimmen und dazu eine Rechtswahl treffen. Rechtswahl bedeutet, dass Sie mit Ihrem Ehepartner ausdrücklich eine Vereinbarung treffen, in der Sie die Anwendbarkeit des deutschen Scheidungsrechts vereinbaren. Eine Rechtswahl empfiehlt sich vornehmlich in folgenden Fällen:
- Sie wohnen beide als deutsche Staatsangehörige in Belgien. In diesem Fall wäre nach Art. 8a Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 belgisches Scheidungsrecht anwendbar. Dies versteht sich, da Sie in Belgien wohnen. Treffen Sie jedoch eine Rechtswahl, können Sie deutsches Scheidungsrecht vereinbaren und sich in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen. Für diesen Fall wäre mangels Wohnsitz in Deutschland das Amtsgericht Berlin-Schöneberg Ihr zuständiges Scheidungsgericht.
- Sie haben gemeinsam in Belgien gewohnt und sind innerhalb der letzten zwölf Monate nach Deutschland zurückgekehrt. Auch in diesem Fall käme nach Art. 8a Rom-III- Verordnung Nr. 1259/2010 an sich belgisches Scheidungsrecht zur Anwendung. Sie können diesen Weg vermeiden, indem Sie in einer Rechtswahl ausdrücklich deutsches Scheidungsrecht vereinbaren.
Was ist, wenn wir in einem Ehevertrag das Scheidungsrecht geregelt haben?
Haben Sie bereits vorsorglich in einem Ehevertrag geregelt, nach welchem Scheidungsrecht Sie sich für den Fall einer Scheidung scheiden lassen wollen, gilt natürlich die Regelung in Ihrem Ehevertrag. Sie können allenfalls im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abweichende Regelungen treffen.
Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.
Haben Sie beispielsweise ehevertraglich vereinbart, dass Sie wegen Ihres Wohnsitzes im Ausland im Fall einer Scheidung nach dem Recht Ihres Aufenthaltsstaates geschieden werden wollen, kommt deutsches Scheidungsrecht nicht mehr in Betracht. Sie müssten dann mit Ihrem Ehepartner eine anderweitige Vereinbarung treffen. Es steht Ihnen frei, einen bestehenden Ehevertrag aufzuheben und ehevertraglich eine neue Vereinbarung zu treffen.
Fazit
All diese europäischen Regelungen erscheinen komplex. Sie scheinen die rechtlichen Gegebenheiten mehr zu verwirren als zu entwirren. Dies braucht Sie aber nicht unbedingt zu kümmern. Wichtig ist, dass Sie wissen, dass deutsches Scheidungsrecht vielfach Vorteile bietet und Sie im Regelfall ein deutsches Scheidungsgericht in Deutschland anrufen und Ihre Scheidung im Regelfall nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln können. Um die Situation zuverlässig zu klären, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich kompetent beraten lassen.
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