Versorgungsausgleich: Das müssen Sie wissen

Was Sie über den Versorgungsausgleich wissen sollten

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Lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden, führt das Familiengericht im Regelfall von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Versorgungsanrechte, die Sie während Ihrer Ehe erworben haben, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung beider Partner betrachtet. Die Anrechte auf Altersversorgung gehören damit beiden Partnern zu gleichen Teilen. Da es dabei um Ihre Zukunft im Alter geht, ist der Versorgungsausgleich ein Thema, mit dem Sie sich aus Anlass Ihrer Scheidung beschäftigen sollten. Wir erklären, was es dazu zu wissen gibt.

Das Wichtigste

  • Das Familiengericht teilt aus Anlass der Scheidung die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften oder die laufenden Rentenbezüge zwischen den Eheleuten auf, indem es den Versorgungsausgleich durchführt.
  • Der Versorgungsausgleich beruht auf dem Gedanken, dass die Beiträge beider Ehepartner zum Familienunterhalt gleichwertig sind. Insbesondere stehen Haushaltsführung und Kinderbetreuung eines Partners der Erwerbstätigkeit des anderen gleich.
  • Das Familiengericht beschließt auf Basis der Auskünfte der Versorgungsträger den Versorgungsausgleich und führt ihn durch. Auskunft erfolgt über einen Fragebogen.
  • Der Versorgungsausgleich wird im Regelfall nicht durchgeführt, wenn Sie nur kurz verheiratet waren, nur geringe Wertausgleiche erfolgen, ein Härtefall vorliegt oder Anrechte in einer langen Trennungszeit erworben wurden.
  • Man unterscheidet zwischen interner und externer Teilung: Ersteres bezeichnet eine direkte Teilung der Ansprüche beim selben Versorgungsleister, zweiteres überträgt den Versorgungsausgleich an einen externen Versorgungsleister.
  • Ist weder externe noch interne Teilung möglich, kommt es zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.
  • Verstirbt der Ehepartner nach der Scheidung, bevor er das Renteneintrittsalter erreicht hat, können Sie den Versorgungsausgleich rückgängig machen. Gleiches gilt, wenn der Ehepartner bis zu 36 Monate eine Rente bezogen hat.

Was bedeutet es, wenn das Familiengericht den Versorgungsausgleich durchführt?

Sind sie berufstätig, erwerben Sie mit ihren Beitragszahlungen

  • in eine berufsständische Versorgungseinrichtung,
  • in private Altersvorsorgeverträge, die zwingend einen Rentenanspruch begründen oder bei denen das Rentenwahlrecht bereits unwiderruflich ausgeübt wurde oder
  • eine betriebliche Altersversorgung oder
  • in die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes oder
  • Riester-Rente, Rürup-Rente oder
  • Erwerbsunfähigkeitsrente

Anrechte auf Rentenzahlungen im Alter. Sobald Sie das Renteneintrittsalter erreichen, sind Sie versorgt. Beim Versorgungsausgleich teilt das Familiengericht die während Ihrer Ehe erworbenen Versorgungsanrechte beider Ehepartner jeweils zur Hälfte zwischen den Partnern auf. Mit anderen Worten: Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich durch.

Gut zu wissen:

Renten, die nichts mit dem Alter oder einer Erwerbsunfähigkeit zu tun haben (Opferrente, Rente der Berufsgenossenschaft, private Unfallrente) sowie Kapital- und Risikolebensversicherungen unterliegen nicht dem Versorgungsausgleich.

Expertentipp:

Es kommt nicht darauf an, ob Sie die Versorgungsleistung bereits wegen Eintritt ins Rentenalter beziehen oder ob der Versorgungsfall erst eintritt, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Befinden Sie sich im Rentenalter, beziehen Sie eine Rente. Steht die Rente noch vor der Tür, haben Sie Rentenanwartschaften erworben, also die Anwartschaft, sprich das Recht, im Alter vom jeweiligen Versorgungsträger eine Rente zu beziehen.

Schaubild: Versorgungsausgleich
Schaubild: Schaubild: Versorgungsausgleich

Was rechtfertigt es, den Versorgungsausgleich durchzuführen?

Der Versorgungsausgleich beruht auf der Erwägung, dass in der Ehe ein Partner oft weniger Gelegenheit hat, Vermögen aufzubauen und eigenes Geld zu verdienen als der andere. Der Gesetzgeber ging ursprünglich davon aus, dass vornehmlich Frauen vielfach eine erheblich geringere eigene Altersversorgung aufbauen, weil sie häufig die Kinder erziehen und den Haushalt führen. Da Frauen damit eigene berufliche Aktivitäten zurückstellen, können Sie über längere Zeiträume hinweg keine Ansprüche auf Altersversorgung erwerben. Da die Haushaltsführung und Kinderbetreuung der Erwerbstätigkeit des Partners per Gesetz gleichgestellt ist, ist es folgerichtig und angemessen, wenn die in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte aus Anlass der Scheidung unter den Ehepartner aufgeteilt werden. Somit gelten die in der Ehe erworbenen Anwartschaften sowie die laufenden Rentenansprüche als von beiden Partnern erwirtschaftet, unabhängig davon, welcher Partner sie tatsächlich erwirtschaftet hat.

Gut zu wissen:

Verstehen Sie den Versorgungsausgleich als einen speziellen Fall des Zugewinnausgleichs. Der Versorgungsausgleich teilt die Rentenbezugsrechte auf, während der Zugewinnausgleich die Vermögenswerte unter den Ehepartnern aufteilt, die auf der Ansammlung von Kapital beruhen.

Wie führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch?

Reichen Sie den Scheidungsantrag ein, erhalten Sie und Ihr Ehepartner vom Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Darin müssen Sie beide Auskunft über Ihre Versorgungsanrechte erteilen und den Fragebogen an das Gericht zurückschicken. Das Gericht wird dann die jeweiligen Versorgungsträger anschreiben und feststellen lassen, in welcher Höhe Sie Anrechte erworben haben. Liegt die Rückmeldung des Versorgungsträgers vor, kann das Familiengericht den Termin zur mündlichen Verhandlung über Ihren Scheidungsantrag anberaumen.

Gut zu wissen:

Sie können Ihr Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen, wenn Sie frühzeitig den Verlauf Ihres Versicherungskontos bei Ihrem Rentenversicherungsträger abklären. Oft sind versicherungsrelevante Zeiten nicht oder nicht vollständig erfasst. Sie können dann eine Kontenklärung durchführen, und zwar auch dann, wenn Sie zurzeit nicht bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind. Möglicherweise haben Sie nämlich aufgrund früherer Beschäftigungszeiten Anwartschaften erworben. Oft sind auch Ausbildungszeiten und Mutterschutzzeiten nicht registriert. Die Anschriften und Telefonnummern der Träger der Deutschen Rentenversicherung sowie die Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort finden Sie im Internet sowie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Verzögert sich die Scheidung, weil es Probleme mit Ihrem Rentenversicherungskonto gibt, kann das Gericht nach Ablauf von drei Monaten den Versorgungsausgleich von Ihrem Scheidungsverfahren abtrennen und die Scheidung vorab durchführen. Das Gericht holt den Versorgungsausgleich dann nach der Scheidung nach, sobald alle Rentenberechnungen vorliegen. Verlassen sollten Sie sich jedoch darauf nicht. Das Gericht kann Ihre Akte auch schlicht zur Seite legen und abwarten.

Schaubild: Ablauf einer Scheidung
Schaubild: Schaubild: Ablauf einer Scheidung

Wann wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt?

Vereinbarung: Der Versorgungsausgleich ist keine unbedingte Verpflichtung. Sie können mit Ihrem Ehepartner jederzeit in einem notariellen Ehevertrag oder speziell in einer Scheidungsfolgenvereinbarung sowie im laufenden Scheidungsverfahren Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich treffen.

Beispiele:

Sind Sie beide im Alter finanziell abgesichert, können Sie beide auf den Versorgungsausgleich verzichten. Oder Sie verbinden den Anspruch auf Zugewinnausgleich mit dem Versorgungsausgleich, indem Sie dem Partner Ihre eheliche Wohnung übertragen und dieser auf den Versorgungsausgleich verzichtet.

Kurze Ehezeit: Waren Sie nur bis zu drei Jahren verheiratet, findet von Gesetzes wegen kein Versorgungsausgleich statt. Auf Antrag können Sie den Versorgungsausgleich aber dennoch durchführen lassen.

Kleine Anrechte oder geringer Ausgleich: Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich nicht durch, wenn die Anrechte, die Sie oder Ihr Ehepartner in der Ehe erworben haben, nur einen geringen auszugleichenden Wert haben oder sich bei den auszugleichenden Anrechten nur ein geringer Wertunterschied ergibt.

Härtefall: Das Familiengericht kann den Versorgungsausgleich ausschließen, wenn Sie Ihrem Ehepartner grobe eheliche Pflichtverletzungen vorwerfen können. Beispiel: Ihr Ehepartner hat zeitlebens nichts zum Familienunterhalt beigetragen und vornehmlich auf Ihre Kosten gelebt (OLG Düsseldorf, Az. II 8 UF 221/17).

Lange Trennungszeit: Auch die in der Trennungszeit erworbenen Rentenanwartschaften unterliegen dem Versorgungsausgleich. Leben Sie jedoch ungewöhnlich lange getrennt, erscheint es nicht mehr gerechtfertigt, den Partner immer noch an Ihren in der Trennungszeit erworbenen Anwartschaften zu beteiligen (BGH, Az. XII ZB 2/02).

Kann der Versorgungsausgleich beim Tod des Partners rückgängig gemacht werden?

Verstirbt Ihr Ex-Partner nach der Scheidung, können Sie Ihre im Wege des Versorgungsausgleichs abgetretenen Versorgungsanrechte wieder zurückerhalten. Stirbt der Ex-Partner, bevor er oder sie das Renteneintrittsalter erreicht hat, können Sie die scheidungsbedingte Kürzung Ihrer Versorgungsrechte per Antrag an den Versorgungsträger rückgängig machen. Gleiches gilt, wenn der Ehepartner nicht mehr als 36 Monate lang die Rente ausgezahlt bekam. Sie stellen einen Antrag auf „Anpassung wegen Todes“. Dann entscheidet der jeweilige Versorgungsträger, ob Ihnen Ihre abgetretenen Rechte wieder gutgeschrieben werden. Die Anpassung Ihrer Rente erfolgt aber erst ab dem Folgemonat, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.

Fazit

Der Versorgungsausgleich dürfte Ihnen recht theoretisch erscheinen. Dennoch ist die Thematik nicht zu unterschätzen. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Altersversorgung. Sie sollten also wissen, um was es geht, wenn Sie den Fragebogen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs vom Gericht erhalten und welche Konsequenzen es hat, wenn das Gericht im Detail den Versorgungsausgleich beschließt.

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Autor Volker Beeden

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