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Vor der Scheidung

Entschluss fassen: Bleiben oder trennen?

Die schwierigste Entscheidung ist natürlich die, dass Sie für sich selber klären müssen, ob Sie Ihre Ehe fortsetzen wollen oder ob Sie Ihre Ehe endgültig für gescheitert halten. Bleiben oder trennen? Genau das ist die entscheidende Frage. Vielleicht hilft Ihnen die alte Weisheit: „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“.

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Trennungsjahr einleiten

Entschließen Sie sich, Ihre Ehe zu beenden und die Scheidung zu beantragen, müssen Sie aktiv werden und das Trennungsjahr einleiten. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres können Sie die Scheidung beantragen. Trennung erfordert die räumliche Aufteilung Ihrer Räumlichkeiten und die Absprache zur eigenständigen Nutzung von Küche und Bad, sofern Sie vorerst aus finanziellen Gründen in der gemeinsamen ehelichen Wohnung verbleiben. Besser ist natürlich, wenn ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und einen eigenen Hausstand begründet.

Trennungsjahr

Der Gesetzgeber sieht das Trennungsjahr vor, damit Ehen nicht leichtfertig...

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Checkliste

Informationen beschaffen

Es ist ungemein hilfreich, wenn man in einer schwierigen Situation auf hilfreiche Informationen und kompetente Beratung zurückgreifen kann. Nutzen Sie dazu unser Gratis-Infopaket, die kostenlose Orientierungsberatung und die gebührenfreie anwaltliche Erstberatung durch unsere Kooperationsanwälte.

Wohnsitz wechseln

Ziehen Sie aus der bislang gemeinsam benutzten ehelichen Wohnung aus, müssen Sie sich beim örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt unter Ihrer neuen Adresse anmelden. Da ein Wohnsitzwechsel Kosten verursacht und Sie wohl Miete zahlen müssen, sollten Sie wissen, wie Sie unterstützt werden können.

Wohngeld bei der Wohngeldstelle beantragen

Haben Sie nur geringes Einkommen und erhalten Sie weder ALG II, Sozialgeld noch Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter, sind Sie wahrscheinlich wohngeldberechtigt. Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss bezahlt, wenn Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sind.

Ob Sie wohngeldberechtigt sind, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe Ihres Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab. Zuständig ist das Wohngeldamt Ihrer Gemeinde. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Antragsformulare.

Sozial geförderte Wohnung und Wohn­berechtigungs­schein

Verfügen Sie nur über geringes Einkommen und müssen aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die Zuweisung einer Sozialwohnung. Um in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen zu können, brauchen Sie einen Wohn­berechtigungs­schein. Wichtig ist, die besondere Dringlichkeit der Wohnungssuche herauszustellen, da die Vergabe meist nach Dringlichkeitsstufen vorgenommen wird. Sind Sie schwanger oder alleinerziehend, haben Sie bessere Aussichten. Unter Umständen wird Sie das Wohnungsamt darauf verweisen, dass Sie beim Familiengericht beantragen sollten, Ihnen aufgrund Ihrer Lebensumstände die bislang gemeinsam genutzte eheliche Wohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen.

Im Frauenhaus unterkommen

Müssen Sie von Ihrem Partner Gewalttätigkeiten befürchten, können Sie mit Ihren Kindern ins Frauenhaus gehen und dort wohnen.

Die Telefonnummer erfahren Sie aus dem Telefonbuch oder bei der Telefonauskunft Ihrer Gemeinde oder den Wohlfahrtsverbänden.

Möbliertes Zimmer oder Pensionszimmer mieten

Möglich wäre auch, dass Sie sich ein möbliertes Zimmer mieten oder sich in einer Pension einmieten. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt das Sozialamt die Kosten, wenn Sie beim Jugendamt die Gefährdung Ihrer Kinder oder der eigenen Person durch eine einstweilige Verfügung des Gerichts, ein Attest, ein polizeiliches Protokoll oder Ähnliches glaubhaft machen.

Steuerklasse wechseln

Waren Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse bislang in die Steuerklasse V eingeordnet, war dies aus steuerlichen Gründen für den Zeitraum Ihrer Ehe sicherlich vorteilhaft. Ab der Trennung fällt der Vorteil weg. Der Ehepartner mit der günstigeren Steuerklasse III muss in die Steuerklasse I wechseln und zahlt künftig mehr Steuern. Der Ehepartner mit der weniger günstigen Steuerklasse V wechselt in die Steuerklasse I oder Steuerklasse II und profitiert von einem höheren Nettoeinkommen.

Dies ist deshalb wichtig, weil sich alle Lohnersatzleistungen, beispielsweise Elterngeld oder das Arbeitslosengeld, am Nettoeinkommen orientieren und entsprechend deutlich niedriger ausfallen, wenn aufgrund Ihrer Einstufung in die Steuerklasse V Ihr Nettoeinkommen sehr niedrig ist. Wechseln Sie also die Steuerklasse, vor allem dann, wenn Sie wegen Ihrer Trennung auf Lohnersatzleistungen angewiesen sind.

Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen

Kommt es zur Scheidung, muss das Familiengericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen. Dazu werden Ihre Rentenanwartschaften untereinander aufgeteilt. Um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung beantragen. Dadurch wird gewährleistet, dass sämtliche versicherungsrelevanten Zeiten zuverlässig in Ihrem Rentenkonto erfasst werden.

Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen

Derjenige Ehepartner, der Ihr gemeinsames Kind nicht betreut, muss Kindesunterhalt in Bargeld zahlen. Verweigert er die Zahlung oder kommt er fortlaufend in Verzug, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ohne Begrenzung der Leistungsdauer gewährt. Das Jugendamt wird den unterhaltspflichtigen Elternteil in Regress nehmen.

Kostenlose Gespräche mit Scheidung.com führen, so oft Sie möchten

In einer so schwierigen Situation, wie Sie sie möglicherweise gerade durchleben, ist es ungemein hilfreich, wenn Sie einen Ansprechpartner haben, mit dem Sie sachlich und neutral über Ihre Probleme sprechen können. Scheidung.com bietet Ihnen dazu eine Reihe von Möglichkeiten. Rufen Sie uns einfach an. Fragen Sie. Wir antworten. Sie können auch unseren Rückruf-Service nutzen oder uns per E-Mail kontaktieren. Sie können uns so oft anrufen, wie Sie möchten. Wir berechnen dafür keinerlei Kosten und Sie zahlen keinerlei Gebühren. Also: Fragen kostet nichts, hilft Ihnen aber weiter.

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Während der Scheidung

Dokumente und Verträge zusammenstellen

Die Scheidung beendet nicht nur Ihre Ehe. Sie führt auch dazu, dass alles, was während Ihrer Ehe wichtig war, abgewickelt wird. Dafür benötigen Sie bestimmte Dokumente und Verträge. Sie bereiten sich damit darauf vor, dass Sie Scheidungsfolgen im Rahmen einer Scheidungs­folgen­vereinbarung verhandeln und regeln oder sich eventuell auf eine streitige Scheidung einlassen müssen. Je früher Sie damit anfangen, desto weniger Stress haben Sie, wenn es darauf ankommt, die richtigen Unterlagen vorzulegen.

Gängige Fehler vermeiden

Wir sagen Ihnen, wie Sie Fehler und voreilige Entscheidungen vermeiden...

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Checkliste
Mietvertrag

Oft streiten sich Ehepaare darüber, wer in der bislang genutzten ehelichen Wohnung verbleibt und wer auszieht. Um die rechtlichen Verhältnisse zu beurteilen, ist die Einsichtnahme in den Mietvertrag notwendig.

Wenn es wirklich darauf ankommt, besteht in Härtefällen die Möglichkeit, beim Familiengericht die Zuweisung der Ehewohnung zu beantragen, unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Oder möchten Sie die Wohnung kündigen? Dann kommt es drauf an, wer den Mietvertrag unterzeichnet hat und wer die Kündigung aussprechen muss.

Verdienstbescheinigung

Mit der Trennung haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt und nach der Scheidung Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Ihr Kind kann Kindesunterhalt fordern. Um Unterhaltsansprüche berechnen zu können, kommt es mithin auf die Einkommensverhältnisse Ihres Ehepartners an. Sie tun sich wesentlich leichter, wenn Sie das Einkommen Ihres Ehepartners kennen und anhand von Kopien seiner letzten Verdienstbescheinigungen nachweisen können. Andernfalls bleiben Sie darauf angewiesen, dass Ihr Ehepartner entsprechende Auskünfte erteilt. Notfalls müssen Sie ihn auf Auskunftserteilung verklagen.

Eheurkunde

Um den Scheidungsantrag zu stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie verheiratet sind. Sie benötigen dafür die Eheurkunde. Diese finden Sie in Ihrem Familienstammbuch oder Sie besorgen sich eine Urkunde beim Standesamt. Spätestens im Scheidungstermin müssen Sie ein Original vorlegen.

Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

Sofern Sie damit rechnen müssen, dass es wegen Ihrer gemeinsamen Kinder Streit zum Umgangs- oder Sorgerecht geben könnte, kommt es auf die Vorlage einer Geburtsurkunde an. Sie finden diese in Ihrem Familienstammbuch, ersatzweise stellt auch das Standesamt die Ausfertigung einer Geburtsurkunde aus.

Kreditverträge

Kreditverträge und sonstige Verbindlichkeiten sind relevant, wenn es um die Berechnung von Unterhaltsansprüchen geht oder Sie wegen des Zugewinnausgleichs miteinander verhandeln.

Versicherungen

Versicherungen laufen oft auf den Namen eines Ehepartners und beziehen den anderen als Familienmitglied automatisch ein. Lautet beispielsweise die Haftpflichtversicherung auf den Namen Ihres Ehepartners, sollten Sie sich spätestens ab dem Zeitpunkt der Scheidung eigenständig haftpflichtversichern. Gleiches gilt für die gesetzliche Krankenversicherung oder auch die Rechtsschutzversicherung.

Eigenes Girokonto eröffnen

Führen Sie ein gemeinsames Girokonto, sollten Sie das Konto gegenüber der Bank kündigen oder eine eventuell auf Ihrem eigenen Konto Ihrem Ehegatten erteilte Vollmacht gegenüber der Bank widerrufen. So vermeiden Sie, dass Ihr Ehepartner das Konto über Nacht leerräumt oder überzieht. Eröffnen Sie ein eigenes Girokonto. Online-Konten sind besonders schnell zu eröffnen und meist sehr kostengünstig.

Sorgerecht regeln

Trennung und Scheidung ändern nichts daran, dass das gemeinsame Sorgerecht für Ihre gemeinsamen Kinder fortbesteht. Sie sollten im Interesse des Kindes und um den Ehepartner nicht zu provozieren, möglichst nichts daran ändern. Allenfalls in Ausnahmefällen, in denen sich ein Elternteil als erziehungsunfähig erweist, bestehen Aussichten, dass Sie das alleinige Sorgerecht zugewiesen bekommen. Gegebenenfalls treffen Sie eine ausdrückliche Sorgevereinbarung, in der Sie den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, die Aufgabenverteilung in Angelegenheiten des täglichen Lebens, den Kindesunterhalt, die Vorgehensweise im Konfliktfall und das Umgangsrecht nebst Absprachen zu Ferien und Feiertagen regeln.

Umgangsrecht regeln

Zieht ein Ehepartner aus der ehelichen Wohnung aus, betreut der verbleibende Ehepartner das gemeinsame Kind. Dem anderen Elternteil, aber auch dem Kind, steht ein gesetzliches Umgangsrecht zu.

Wünscht der Elternteil, auch künftig mit dem Kind Umgang zu haben, sollten Sie ihm sein Umgangsrecht nicht streitig machen.

Gestehen Sie ein angemessenes Umgangsrecht zu, das auch auf die Interessen Ihres Kindes Rücksicht nimmt.

Hilfe bei häuslicher Gewalt einholen

Ehepartner drücken ihre Wut und Enttäuschung wegen der Trennung manchmal leider in häuslicher Gewalt aus. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Sie durch Antrag beim zuständigen Familiengericht erreichen, dass der gewalttätige Partner auszieht. In gewissen Härtefällen reicht bereits die Androhung von Gewalt aus oder auch, wenn die Gewalttat im Zustand alkoholbedingter Unzurechnungsfähigkeit verübt wurde. Eine Wohnungszuweisung ist auch zum Schutz des Kindes vor Gewalt möglich. Danach kann die Nutzung der Wohnung sowohl einem Elternteil als auch einem Dritten (z.B. dem neuen Lebensgefährten) untersagt werden. Das Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils wird dadurch nicht automatisch eingeschränkt. Zusätzlich ist es der Polizei erlaubt, in Fällen häuslicher Gewalt eine zeitliche Wegweisung aus der Wohnung mit Betretungsverbot auszusprechen.

Scheidungsservice mit dem Scheidungsantrag beauftragen

Wenn Sie sicher sind, dass Sie die Scheidung möchten, können Sie jeder Zeit ihren ausgewählten Scheidungsservice beauftragen. Sie können dann jeder Zeit das Online-Scheidungsformular einfach und bequem ausfüllen, Sie müssen keinesfalls solange warten, bis das Trennungsjahr abläuft, sondern können bereits alle Dinge vorab vorbereiten. Ihr Scheidungsservice hilft Ihnen dabei. Ihr Scheidungsantrag wird dann durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht. Sofern Sie sich mit Ihrem Ehepartner auf eine einvernehmliche Scheidung verständigt und eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben, genügt es, einen einzigen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Zehn wichtige Fragen zu Online Scheidung

Wie funktioniert die Online Scheidung? 10 Wichtige Fragen und Antworten...

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Checkliste

Versorgungsausgleich durchführen lassen

Das Familiengericht muss von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen und die Rentenanwartschaften beider Ehepartner untereinander aufteilen. Alternativ können Sie den Versorgungsausgleich auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Im Zweifel beantragen Sie eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Nachehelichen Unterhalt regeln

Können Sie im Hinblick auf die gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände (z.B. Betreuung eines Kleinkindes) nachweisen, dass Sie nachehelichen Ehegattenunterhalt beanspruchen können, sollten Sie im Idealfall außergerichtlich eine Regelung herbeiführen. Am besten eignet sich dafür eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Sie mit Ihrem Ehepartner den nachehelichen Unterhalt vereinbaren.

Gerichtstermin wahrnehmen

Gerichtstermin vorbereiten

Haben Sie den Scheidungsantrag eingereicht, die Gebührenfrage geklärt (z.B. Verfahrenskostenhilfe) und hat das Familiengericht den Versorgungsausgleich vorbereitet, wird es einen Verhandlungstermin für Ihre Scheidung bestimmen. Sie, Ihr Rechtsanwalt und Ihr Ehepartner werden dazu persönlich geladen. Prüfen Sie umgehend, ob Sie den Termin wahrnehmen können. Gegebenenfalls müssen Sie sich Urlaub nehmen oder andere Termine verlegen. Ihr Scheidungstermin hat absoluten Vorrang. Das Familiengericht wird den Termin nur im Ausnahmefall verlegen.

Scheidungs­termin vor Gericht
Schaubild: Scheidungs­termin vor Gericht
Ablauf des Gerichtstermins

Der Gerichtstermin beginnt damit, dass Sie und Ihr Rechtsanwalt sowie Ihr Ehepartner in den Gerichtssaal gerufen werden. Der Termin ist nicht öffentlich. Der Richter wird Sie und Ihren Ehepartner fragen, ob Sie geschieden werden wollen und wird Feststellungen zum Versorgungsausgleich treffen. Soweit keine streitigen Scheidungsfolgen zur Debatte stehen, wird der Richter Ihre Scheidung beschließen. Der Termin dauert ca. 10-15 Minuten und unser Kooperationsanwalt führt Sie souverän und professionell durch diesen Scheidungstermin. Sie müssen sich somit keine Sorgen machen.

Sofortige Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses

Der Richter wird Sie noch fragen, ob Sie auf Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss zu Ihrer Scheidung verzichten. Verzicht auf Rechtsmittel bedeutet, dass Sie keinen Widerspruch gegen den Scheidungsbeschluss einlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Verzicht einen Rechtsanwalt benötigen. Verzichten Sie, wird Ihre Scheidung sofort rechtskräftig. Sie sind dann rechtskräftig geschieden! Verzichten Sie nicht auf Rechtsmittel, wird der Scheidungsbeschluss erst nach Ablauf eines Monats rechtskräftig.

Nach der Scheidung

Annahme des Geburtsnamens

Nach der Scheidung haben Sie volle Entscheidungsfreiheit, welchen Namen Sie künftig führen möchten. Sie können Ihren Ehenamen fortführen. Genauso gut können Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können auch einen Doppelnamen wählen und Ihren Geburtsnamen voranstellen oder anfügen. Sie haben alle Freiheiten. Ihr Kind allerdings behält den Namen, den Sie gewählt haben oder den gemeinsamen Ehenamen.

Neubeginn nach der Scheidung
Schaubild: Neubeginn nach der Scheidung

Finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen

Alleinerziehende (noch in Ausbildung oder Studium)
Bildungsgutscheine / Berufsausbildungsbeihilfe

Mit Bildungsgutscheinen fördert die Arbeitsagentur Ihre Weiterbildung für Lehrgänge, Prüfungen, Fachliteratur und Kinderbetreuung. Mit einer Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt Sie die Arbeitsagentur, wenn Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf anstreben und während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen oder älter als 18 Jahre oder verheiratet sind oder mindestens ein Kind haben.

Kinderbetreuungszuschlag (BAföG)

Beziehen Sie BAföG oder BAföG als Bankdarlehen, erhalten Sie für ein in Ihrem Haushalt lebendes Kind unter 10 Jahren 130 Euro als Kinder­betreuungs­zuschlag. Betreuungskosten brauchen Sie nicht nachzuweisen. Der Zuschlag ist mit Anlage 2 zu Formblatt 1 - Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag, zu beantragen.

Kinderbetreuungskosten anrechnen lassen / Freistellungsantrag stellen

Wird Ihr Kind betreut, können Sie bis zum 14. Lebensjahr Ihres Kindes Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben bis zu zwei Drittel und bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen oder sich in Ihrer Lohnsteuerkarte einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen.

Alleinerziehende (Weitere Hilfen)
Wechsel in Steierklasse II

Nach der Scheidung wechseln Sie in Steuerklasse I, wenn Sie keine Kinder haben und in Steuerklasse II, wenn Sie ein Kind in Ihrem Haushalt erziehen und Sie Kindergeld beziehen. Ihr geschiedener Ehepartner wechselt in Steuerklasse I.

Steuerlicher Kinderfreibetrag

Mit Trennung und Scheidung wird der steuerliche Kinderfreibetrag jeweils zur Hälfte für jeden Elternteil berücksichtigt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Kind bei Vater oder Mutter lebt. Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 %, kommt dem betreuenden Elternteil der volle Kinderfreibetrag zugute.

Sozialhilfe beantragen

Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie nicht erwerbsfähig, aber bedürftig sind oder wegen Überschreiten der Regelaltersgrenze bedürftig sind. Dabei geht es um Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Sind Sie arbeitsfähig, erhalten Sie ALG II.

Elterngeld

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie nach der Geburt Ihr Kind zuhause betreuen möchten und deshalb Ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld steht Ihnen auch zu, wenn Sie getrennt leben. Die Bezugsdauer beträgt 14 Monate.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Als getrennt lebender Elternteil haben Sie Anspruch auf jeweils die Hälfte des Kindergeldes. Deshalb ist pro Kind auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein halber Kinderfreibetrag ausgewiesen. Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, erhält den vollen Betrag des Kindergeldes. Die Hälfte des Kindergelds wird dabei auf den Kindesunterhalt, den der nicht betreuende Elternteil zahlt, angerechnet.

Über das Kindergeld hinaus haben Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn Ihr Bruttoeinkommen als alleinstehender Elternteil mindestens 600 € beträgt, die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und Sie zusammen mit dem Kinderzuschlag so viel verdienen, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Um ihren Anspruch zu berechnen, nutzen Sie einen Kinderzuschlagsrechner.

Arbeitslosengeld II (ALG-II)

Es ist eine reine Sozialleistung und stellt die Grundsicherung für erwerbsfähige, arbeitssuchende Personen dar. Sie brauchen vorher nicht gearbeitet zu haben. Arbeitslosengeld I ist hingegen eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum von einem Jahr, wenn Sie nach einer Erwerbstätigkeit arbeitslos sind.

Der Regelsatz für ALG II beträgt zum 1.1.2018 für Alleinstehende 416 Euro. Sie erhalten ALG II, wenn Sie zwischen 15 und 65/67 Jahre (Renteneintrittsalter) alt sind, mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können, nicht beschäftigt sind oder Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und Sie vermögenslos sind.

Aktiv wieder Glück suchen

In einen Verein eintreten

Dinge, die man gemeinsam mit anderen tut, lenken vom Alltag ab. Sie schaffen Gemeinsamkeiten und neue Ziele. Gerade, wenn Sie in einen Verein eintreten, sei es ein Sportverein oder ein Verein zur Geselligkeit, finden Sie gleich Interessierte und füllen Ihre Freiräume aus.

Neue Menschen kennenlernen

Versuchen Sie alles, um neue Menschen kennen zu lernen. Ziehen Sie sich nach einer Scheidung keinesfalls in Ihre vier Wände zurück. Schaffen Sie sich Abwechslung und Ablenkung. Tauschen Sie sich mit anderen, vielleicht Gleichgesinnten, die auch eine Scheidung erlebt haben, aus.

Einen Tanzkurs besuchen

Es ist mithin bekannt, dass Tanzen entspannt und die Sinne anregt. Darüber hinaus finden Sie auch hier Freunde und Gleichgesinnte, mit denen Sie Ihre Freizeit verbringen und sich von Ihrem, vielleicht infolge der Scheidung eingetrübten Alltag ablenken können.

Einen Termin beim Friseur machen

Wann haben Sie sich zuletzt etwas Gutes getan? Gehen Sie zum Friseur und verschaffen Sie sich eine neue Optik. Lassen Sie vieles von dem hinter sich, was Sie an die Zeit vor Ihrer Scheidung erinnert. Auch Ihre Frisur gehört dazu.

Mitglied in einem Fitnessstudio werden

Lassen Sie sich nicht hängen. Sport baut auf. Auch im Fitnessstudio finden Sie vielleicht neue Freunde und lenken sich ab.

Einen Kurzurlaub buchen

Ein Tapetenwechsel tut gut. Buchen Sie spontan einen Kurzurlaub. Sie sehen etwas anderes als Ihre vier Wände und lenken sich ab.

Versuchen Sie, sich zu entspannen und tanken Sie neue Kräfte.

Mit den Kindern mal das unternehmen, was Sie noch nie unternehmen konnten

Vielleicht hatte Ihr Ehepartner früher stets Bedenken, wenn Sie mit den Kindern den Baumkletterpfad besuchen wollten oder ankündigten, Sie möchten zum Paddeln fahren.

Wieder Glück und Zufriedenheit empfinden lernen

Es wäre verkehrt, wenn Sie sich jetzt in Ihre eigenen vier Wände zurückziehen würden und nur noch mit Ihrem Schicksal hadern. Das Leben geht weiter. Lernen Sie, was Glück ausmacht.

Sich mit Freunden treffen und reden

Die beste Ablenkung ist, sich mit Freunden zu treffen und zu reden. Sie brauchen jetzt Gesprächspartner, am besten solche, denen Sie vertrauen und denen gegenüber Sie sich öffnen können.

Ihr neues Leben zu 100% annehmen

Scheidung hin oder her. Ihr Leben geht weiter. Wenn Sie vorankommen wollen, dürfen Sie nicht nur rückwärts schauen. Voran kommen Sie nur, wenn Sie Ihr neues Leben zu 100 % annehmen. Schieben Sie Zweifel beiseite. Das Leben bietet so viele Möglichkeiten.

Sport treiben

Treiben Sie Sport, gehen Sie ins Schwimmbad, machen Sie Spaziergänge im Wald, werden Sie Mitglied in einem Sportverein oder besuchen Sie ein Fitnessstudio.

Fazit

Egal, in welcher Phase Ihrer Scheidung Sie sich gerade befinden. Nutzen Sie alle Möglichkeiten der Information und Beratung. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Resignieren Sie keinesfalls. Das Leben geht weiter. Suchen Sie so lange, bis Sie die Tür öffnen können, hinter der sich neue Lebensperspektiven zeigen.

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Scheidungskosten & Verfahrenskostenhilfe

Scheidungskosten – So wird Ihre Scheidung bezahlbar

Sie gestalten Ihre Scheidung kostengünstig

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Scheidungen kosten Geld. Es besteht aber nicht unbedingt ein Grund, nur wegen der Scheidungskosten auf die Scheidung zu verzichten. Sie und Ihr Noch-Ehepartner haben es weitgehend in der Hand, die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten.

Verfahrenskostenhilfe – Alles, was Sie wissen sollten

Was ist das: Verfahrenskostenhilfe? Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

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Es gibt für vieles eine Lösung. Auch dann, wenn Sie sich scheiden lassen wollen und wegen Ihres geringen Einkommens außerstande sein sollten, die Gebühren für das Gericht und Ihren Rechtsanwalt zu bezahlen.

Scheidung online

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Mit unseren 50 wirklich wichtigen Fragen & Antworten zum Thema Scheidung online erhalten Sie alle Informationen zu Fragen wie: wie läuft meine Scheidung ab, welche Voraussetzungen gib es bei Scheidung. Bis hin zum Thema Online-Scheidung.

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Ablauf einer Scheidung

Alles damit Ihre Scheidung so reibungslos wie möglich abläuft.

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Alles beginnt damit, dass Sie die Trennung von Ihrem Ehepartner vollziehen. Erst mit Ablauf des Trennungsjahres gilt Ihre Ehe als gescheitert und Sie können die Scheidung beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht einreichen.

Online Scheidung nach Ländern

Deutsch-polnische Scheidung

Besonderheiten im polnischen Scheidungsrecht

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Polen kennt noch das Verschuldensprinzip, also welcher Ehegatte am Scheitern der Ehe schuld ist. Der schuldige Ehegatte erhält keinen Unterhalt.

Deutsch-türkische Scheidung

Unterschiede zwischen besonderen und allgemeinen Scheidungsgründen

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Die türkische Justiz interessiert sich nicht dafür, ob das Scheidungsverfahren schon in einem anderen Land läuft. Ein Antrag wird immer angenommen, wenn ein Partner Türke ist oder im Ausland geschlossene Ehen in der Türkei anerkannt wurden.

Zugewinn, Finanzen & Vermögen

Scheidung und Rente - Denken Sie an Ihre Lebensplanung

Wie ist das mit der Rente bei Scheidung?

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Geht es um die Rente, wird das Thema eher stiefmütterlich behandelt. Niemand weiß so richtig, welche Auswirkungen die Scheidung auf die Rente hat und wie die Dinge denn so stehen, wenn man irgendwann in Rente geht.

Zugewinnausgleich - Was ist das, was muss ich beachten?

Was genau ist der Zugewinn? Wie erfolgt der Zugewinnausgleich?

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Was genau ist der Zugewinn? Wie erfolgt der Zugewinnausgleich?

Wird eine Ehe geschieden, hat jeder Ehepartner Anspruch auf Durchführung des Zugewinnausgleichs. Der Zugewinnausgleich ist eine Scheidungsfolge. Dabei wird dasjenige Vermögen bewertet und untereinander aufgeteilt.

Scheidung mit Auslandsbezug

Wann kann ich mich in Deutschland scheiden lassen?

Unterschied nationale / internationale Scheidung

Wann kann ich mich in Deutschland scheiden lassen?

Unterschied nationale / internationale Scheidung

Scheidungen richten sich nach dem maßgeblichen Scheidungsrecht. Möchten Sie die Möglichkeiten einer Scheidung einschätzen, sollten Sie die Grundsätze des internationalen Scheidungsrechts kennen. Sie haben es weitgehend selbst in der Hand, das Verfahren zu steuern.

Scheidung mit Auslandsbezug

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Scheidung mit Auslandsbezug

Scheidung mit Auslandsbezug

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Scheidung mit Auslandsbezug

Bei einer Scheidung mit Auslandsbezug ist es egal, in welchem Land Sie geheiratet haben. Das bedeutet Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, auch wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben, sondern in einem anderen Land.

10 Beste Tipps & Infos

10 Beste Tipps & Infos zum Thema Scheidung einreichen

10 wertvolle Tipps & Hilfen rund um das Thema Scheidung einreichen

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10 wertvolle Tipps & Hilfen rund um das Thema Scheidung einreichen

Damit Sie Ihre Scheidung problem – und hürdelos einreichen können, haben wir 10 wertvolle und hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt. Damit Sie von Anfang an alles richtig machen und gut informiert sind.

10 Beste Tipps zum Thema Scheidungskosten

Sie haben großen Einfluss darauf, wie sich die Scheidungskosten beziffern

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Heiraten kostet Geld. Scheiden auch. Wenn es denn sein muss, sollten Sie wenigstens darauf achten, dass Sie die Scheidungskosten so gering wie möglich halten. Scheidungen verursachen erfahrungsgemäß in vielen Fällen hohe Kosten.

Aktuelles im Blog

Scheidung

Partner beansprucht geistiges Eigentum, was nun?

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, muss geklärt werden, wer das geistige Eigentum für sich beanspruchen kann und welche Auswirkungen dies bei der Abwicklung der ehelichen Lebensverhältnisse möglicherweise hat. Beansprucht der Partner das geistige Eigentum bei der Scheidung, kommt es auf dessen Art an und die Umstände im Einzelfall. Wer zunächst allgemeiner in das Feld der Scheidung einsteigen möchte, dem empfehlen wir, unser Gratis-InfoPaket zur Scheidung herunterzuladen.

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, muss geklärt werden, wer das geistige Eigentum für sich beanspruchen kann und welche Auswirkungen dies bei der...

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Unterhaltsschulden in Paraguay ab sofort öffentlich einsehbar

Wer in Paraguay Unterhaltsschulden hat, wird in ein im Oktober 2022 eingerichtetes Unterhaltsschuldenregister eingetragen. Dieses Register ist öffentlich für jedermann einsehbar und führt mithin dazu, dass säumige Unterhaltsschuldner, die die Eheschließung vollziehen wollen, bei der standesamtlichen Trauung in Anwesenheit der Trauzeugen auf ihre Unterhaltsschulden hingewiesen werden und keinen Führerschein beantragen oder den Führerschein verlängern können. Das Unterhaltsstrafregister wird beim...

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Ehevertrag auf welcher Sprache?

Kommen Ehepartner aus verschiedenen Ländern, kann dies bereichernd für die Beziehung sein. Rechtlich wird eine binationale Ehe jedoch schnell zur Herausforderung – insbesondere, wenn es um finanzielle Fragen bei der Scheidung geht. Kommt etwa ausländisches Recht zur Anwendung, so entfällt in vielen Fällen der in Deutschland vorgesehene Ausgleich der Rente und der nacheheliche Unterhalt oder der wirtschaftlich Schwächere muss mit einer einmaligen Ausgleichszahlung auskommen. Die Lösung: Ein...

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Name Mashing – Familiennamen kombinieren

2012 sollen gut 800 Paare in Großbritannien ihren Familiennamen nach dem Trend Name Mashing geformt haben. Vorwiegend habe es sich um jüngere Paare in den zwanziger oder frühen dreißiger Lebensjahren gehandelt. In angelsächsischen Ländern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Familiennamen beider Ehepartner zu mischen, indem dem Familiennamen eines Ehepartners einzelne Silben entnommen werden, die mit einzelnen Silben des Familiennamens des Partners verbunden werden. Die sich ergebende...

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